Bewohnerparkausweis ErteilungOnline erledigen

    Bewohnerparkausweis beantragen

    Sie können einen Bewohnerparkausweis beantragen, um berechtigt in einem Bewohnerparkgebiet zu parken.

    Beschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihr oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Bewohnerparkvorrechte sind vorrangig mit Zeichen 286 oder 290.1 StVO mit Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis...frei" oder mit Zeichen 314/315 StVO mit Zusatzzeichen "Nur Bewohner mit Parkausweis..." gekennzeichnet.

    Ein Anrecht auf einen Parkplatz besteht mit der Erteilung eines Bewohnerparkausweises nicht.

    Für Schwerbehinderte reservierte Parkplätze sind von der Bewohnerparkregelung ausgenommen.

    Hinweise für Schwerin: Anwohnerparkausweis_Schwerin

    Gemäß § 4 Parkgebührenverordnung der Landeshauptstadt Schwerin:
    (1) Für einen Bewohnerparkausweis wird ab 01.07.2024 eine jährliche Gebühr von 60,00 € festgelegt. Ab 01.01.2025 gilt eine jährliche Gebühr von 120,00 €.
    (2) Ein Bewohnerparkausweis wird nur an Antragsteller mit Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnung in der entsprechenden Bewohnerparkzone ausgegeben.
    (3) Bewohner mit Fahrzeugen mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht oder einer Länge über 5,50 m sind nicht anspruchsberechtigt.

    Online-Dienst

    Beantragung eines Bewohnerparkausweis

    ID: L100027_110663604

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    zuständige Stelle

    Für die Erteilung der Bewohnerparkausweise sind die amtsfreien Gemeinden und Ämter zuständig.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe BürgerBüro

    Beschreibung

    Im BürgerBüro gibt es ein breites Spektrum an Verwaltungs- und Serviceleistungen. Zu unserer Angebotsvielfalt zählt beispielsweise die Ausstellung von Bewohnerparkkarten. Auch Meldeangelegenheiten können unbürokratisch geregelt werden. Alle Pass- und Ausweisangelegenheiten werden im Dokumentenservice bearbeitet.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Packhof 2-6

    19053 Schwerin

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 4  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 30  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 123  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
      Linien:
      • Straßenbahn: 1, 4
      • Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
    • Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Intercity
    • Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
      Linie:
      • Straßenbahn: 2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontaktperson

    Formulare

    Vollmacht
    Nutzungsüberlassung
    Gebührentabelle für Dienstleistungen des BürgerBüro Schwerin

    Gebührentabelle

    SEPA-Lastschriftmandat Bewohnerparkausweis

    Stichwörter

    Bürgerbüro, Bürgerservice, Einwohnermeldeamt, Einwohner, Meldeservice, Pass, Personalausweis

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung,
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief),
    • gegebenenfalls schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters zur dauerhaften Überlassung eines Kraftfahrzeuges an den Antragsteller, wenn dieser nicht Halter desselben ist.
    • Bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht

    Hinweise für Schwerin: Anwohnerparkausweis_Schwerin

    • bei dauerhafter Nutzungsüberlassung muss der Führerschein des Antragsstellers vorgelegt werden.
    • zur Prüfung der Unterschrift des Überlassers ist eine Kopie des Personalausweises des Fahrzeughalters mitzubringen.

    Voraussetzungen

    Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.

    • Der Antragsteller muss im Bewohnerparkbereich meldebehördlich registriert sein und dort tatsächlich wohnen - die angemeldete Nebenwohnung kann ausreichen (die Entscheidung hierüber treffen die Kommunen satzungsgemäß).
    • Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
    • Nur in begründeten Einzelfällen können mehrere Kfz-Kennzeichen in einem Parkausweis eingetragen oder der Eintrag "wechselnde Fahrzeuge" vorgenommen werden.
    • Ist der Bewohner Mitglied einer Car-Sharing-Organisation, wird deren Name im Kennzeichenfeld des Parkausweises eingetragen. Das Bewohnerparkvorrecht gilt dann nur für das Parken eines von außen deutlich erkennbaren Fahrzeugs dieser Organisation (Aufschrift, Aufkleber am Fahrzeug).

    Nähere Informationen erteilen die zuständigen Stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 45 Abs. 1b Nr. 2a Straßenverkehrs-Ordnung i. V. m. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu § 45 Rn. 29 ff.
    • Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens
    • § 6a Abs. 5a Straßenverkehrsgesetz i. V. m. Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Füllen Sie den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.

    Fristen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

    Bearbeitungsdauer

    keine Angaben

    Hinweise für Schwerin: Anwohnerparkausweis_Schwerin

    Grundsätzlich bekommt die Bürgerin / der Bürger bei Vorlage der entsprechenden Unterlagen (Fahrzeugpapiere , ggf. dauerhafte Nutzungsüberlassung) den beantragten Bewohnerparkausweis sofort ausgehändigt. Nur spezielle Einzelfälle werden durch die Untere Verkehrsbehörde entschieden. In dem Fall wird der Antrag im BürgerBüro aufgenommen und zur Entscheidung an die Untere Verkehrsbehörde abgegeben. Hierbei wird immer eine Telefonnummer aufgenommen und die Bürgerin / der Bürger sofort nach Entscheidung verständigt. Es gibt keine Fristen; die Entscheidung wird zeitnah mitgeteilt.

    Kosten

    Die Gebühren für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises betragen EUR 10,20 - 30,70 pro Jahr, gegebenenfalls zuzüglich Auslagen für Postversand und ähnliches.

    Die Gemeinden können hiervon abweichende Regelungen treffen. Die Gemeinden können hiervon abweichende Regelungen treffen.

    Hinweise für Schwerin: Anwohnerparkausweis_Schwerin

    • Für einen Bewohnerparkausweis wird ab dem 01.07.2024 eine jährliche Gebühr von 60,00 € festgelegt
    • Ab dem 01.01.2025 gilt eine jährliche Gebühr von 120,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwerin: Anwohnerparkausweis_Schwerin

    Die Umschreibung einer gültigen Bewohnerparkkarte auf ein neues Kennzeichen oder eine Ersatzausstellung wegen Verlust ist online nicht möglich. Die Umschreibung des Kennzeichens und die Ersatzausstellung muss durch den Antragsteller oder eine bevollmächtigte Person unter Vorlage der bisherigen Bewohnerparkausweis im Original persönlich im Bürgerbüro der Landeshauptstadt Schwerin vorgenommen werden.

    Die Gebühr für die Umschreibung oder Ersatzausstellung beträgt 5,00 Euro.

    Gemäß § 45 Straßenverkehrs-Ordnung i. V. m. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu § 45 Rn. 35 hat Jeder Bewohner einen Anspruch auf nur einen Parkausweis, daher ist die Beantragung einer zweiten Bewohnerparkkarte unzulässig.

    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro unter buergerbuero@schwerin.de oder 0385/545-1111.

    Was mache ich, wenn ich Besuch bekomme?

    Ich hole mir eine Besucherparkkarte. Antragsteller ist auch hier der Bewohner.

    Die Kosten betragen

    • bis zu 1 Woche: 15,30 €,
    • bis zu 2 Wochen: 20,40 €,
    • bis zu 4 Wochen: 30,70 €


    Besucherparkkarten gibt es nur für Besuch, der nicht im Nahverkehrsbereich Schwerin wohnhaft ist.
    Besucherparkkarten können für höchstens 4 Wochen im Kalenderjahr pro Haushalt beantragt werden.

    Der Anwohner stellt einen Antrag, unter Angabe: des Namens, des KFZ-Kennzeichens sowie die Dauer des Besuches.

    Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.

    Eine Antragstellung durch Dritte ist mit einer Vollmacht möglich.

    Gier finden Sie weitere Informationen zum Besucherparkausweis: Besucherparkausweis - Landeshauptstadt Schwerin

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 01.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Anwohner, Anwohnerparkausweis, Parkausweis, parken

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de