Außer Kraft - Familienbuch Ausfertigung

    Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen

    Beschreibung

    Für bis zum 31. Dezember 2008 vor einem deutschen Standesamt geschlossene Ehen wurden "von Amts wegen" Familienbücher angelegt. Das Familienbuch enthielt Angaben zu den Ehegatten, den Eltern der Ehegatten und den Kindern der Ehegatten. Seit 1. Januar 2009 wird ein Familienbuch nicht mehr angelegt. Bis zum 31. Dezember 2008 angelegte Familienbücher werden als Heiratseinträge fortgeführt und enthalten nicht mehr die umfangreichen Eintragungen wie beispielsweise über Vorfahren und Nachkommen. Aus Familienbüchern, die als Heiratseintrag fortgeführt werden, können Eheurkunden ausgestellt werden.

    Hinweis: Das bis zum 31. Dezember 2008 angelegte Familienbuch ist vom Stammbuch zu unterscheiden. Das Stammbuch befindet sich im Besitz der Familie und verzeichnet alle wichtigen Ereignisse in der Familie (z. B. Heirat, Geburten, Sterbefälle). Das Stammbuch kann bei der Anmeldung zur Eheschließung im Standesamt ausgesucht werden und ist kostenpflichtig.

    Hinweise für Wismar: Spezialisierung

    Die Namensänderung, die sowohl Vornamen als auch Nachnamen betreffen kann, hat immer Ausnahmecharakter, es muss ein wichtiger Grund vorliegen.

    Mögliche Gründe werden durch das Namensänderungsgesetz vorgegeben, beispielsweise bei Problemen mit (die Aufzählung ist nicht vollständig):

    • Sammelnamen sind Familiennamen mit Verwechslungsgefahr (beispielsweise Maier, Müller, Schmidt);
    • Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen oder die zu unangemessenen oder frivolen Wortspielen Anlass geben;
    • Schwierigkeiten in Schreibweise und Aussprache, die über das Normalmaß hinausgehende Behinderungen zeitigen;
    • Probleme durch abweichende Schreibweisen von Familiennamen mit "ss" oder "ß" oder von Familiennamen mit Umlauten wie "ae", "oe" ., die zu erheblichen Behinderungen führen.

    Bei einer behördlichen Namensänderung ist eine Einzelfallberatung und ein Antrag bei der Namensänderungsbehörde des aktuellen Wohnsitzes unumgänglich. Über die Genehmigung oder Ablehnung des Antrages wird ein amtlicher Bescheid erstellt.

    Die Gebühr für behördliche Namensänderung ist stark vom Aufwand abhängig und beträgt bis 1022 Euro.
    Notwendige Unterlagen (nicht vollständig)

    • Antragsvordruck
    • Bundespersonalausweis oder Reisepass, eventuell Nachweis deutscher Staatsangehörigkeit
    • Aufenthaltsbescheinigung der letzten 5 Jahre
    • Beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch, eventuell Heiratsbuch
    • Erweitertes Führungszeugnis ab 14 Jahre
    • Einkommensnachweise

    Online-Dienst

    Eheurkunde beantragen

    ID: L100027_120577601

    Online erledigen

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    Sprache

    Englisch

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    Deutsch

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    zuständige Stelle

    das Standesamt der Eheschließung

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus, Am Markt 1

    23966 Wismar

    Kontakt

    Fax: 03841 251-1085

    Telefon Festnetz: 03841 251-1054

    E-Mail: standesamt@wismar.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je EUR 15,00

    Gebühr Personenstandsurkunde 15.00 EUR

    Gebühr Personenstandsurkunde 15.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 11.02.2019

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de