Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen
Beschreibung
Für bis zum 31. Dezember 2008 vor einem deutschen Standesamt geschlossene Ehen wurden "von Amts wegen" Familienbücher angelegt. Das Familienbuch enthielt Angaben zu den Ehegatten, den Eltern der Ehegatten und den Kindern der Ehegatten. Seit 1. Januar 2009 wird ein Familienbuch nicht mehr angelegt. Bis zum 31. Dezember 2008 angelegte Familienbücher werden als Heiratseinträge fortgeführt und enthalten nicht mehr die umfangreichen Eintragungen wie beispielsweise über Vorfahren und Nachkommen. Aus Familienbüchern, die als Heiratseintrag fortgeführt werden, können Eheurkunden ausgestellt werden.
Hinweis: Das bis zum 31. Dezember 2008 angelegte Familienbuch ist vom Stammbuch zu unterscheiden. Das Stammbuch befindet sich im Besitz der Familie und verzeichnet alle wichtigen Ereignisse in der Familie (z. B. Heirat, Geburten, Sterbefälle). Das Stammbuch kann bei der Anmeldung zur Eheschließung im Standesamt ausgesucht werden und ist kostenpflichtig.
Hinweise für Wismar: Spezialisierung
Die Namensänderung, die sowohl Vornamen als auch Nachnamen betreffen kann, hat immer Ausnahmecharakter, es muss ein wichtiger Grund vorliegen.
Mögliche Gründe werden durch das Namensänderungsgesetz vorgegeben, beispielsweise bei Problemen mit (die Aufzählung ist nicht vollständig):
- Sammelnamen sind Familiennamen mit Verwechslungsgefahr (beispielsweise Maier, Müller, Schmidt);
- Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen oder die zu unangemessenen oder frivolen Wortspielen Anlass geben;
- Schwierigkeiten in Schreibweise und Aussprache, die über das Normalmaß hinausgehende Behinderungen zeitigen;
- Probleme durch abweichende Schreibweisen von Familiennamen mit "ss" oder "ß" oder von Familiennamen mit Umlauten wie "ae", "oe" ., die zu erheblichen Behinderungen führen.
Bei einer behördlichen Namensänderung ist eine Einzelfallberatung und ein Antrag bei der Namensänderungsbehörde des aktuellen Wohnsitzes unumgänglich. Über die Genehmigung oder Ablehnung des Antrages wird ein amtlicher Bescheid erstellt.
Die Gebühr für behördliche Namensänderung ist stark vom Aufwand abhängig und beträgt bis 1022 Euro.
Notwendige Unterlagen (nicht vollständig)
- Antragsvordruck
- Bundespersonalausweis oder Reisepass, eventuell Nachweis deutscher Staatsangehörigkeit
- Aufenthaltsbescheinigung der letzten 5 Jahre
- Beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch, eventuell Heiratsbuch
- Erweitertes Führungszeugnis ab 14 Jahre
- Einkommensnachweise
Online-Dienst
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Zahlungsweise
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- giropay
- Paypal
- Visa Karte
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zuständige Stelle
das Standesamt der Eheschließung
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je EUR 15,00
Gebühr Personenstandsurkunde 15.00 EUR
Gebühr Personenstandsurkunde 15.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 11.02.2019