Außer Kraft - Familienbuch Ausfertigung

    Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen

    Beschreibung

    Für bis zum 31. Dezember 2008 vor einem deutschen Standesamt geschlossene Ehen wurden "von Amts wegen" Familienbücher angelegt. Das Familienbuch enthielt Angaben zu den Ehegatten, den Eltern der Ehegatten und den Kindern der Ehegatten. Seit 1. Januar 2009 wird ein Familienbuch nicht mehr angelegt. Bis zum 31. Dezember 2008 angelegte Familienbücher werden als Heiratseinträge fortgeführt und enthalten nicht mehr die umfangreichen Eintragungen wie beispielsweise über Vorfahren und Nachkommen. Aus Familienbüchern, die als Heiratseintrag fortgeführt werden, können Eheurkunden ausgestellt werden.

    Hinweis: Das bis zum 31. Dezember 2008 angelegte Familienbuch ist vom Stammbuch zu unterscheiden. Das Stammbuch befindet sich im Besitz der Familie und verzeichnet alle wichtigen Ereignisse in der Familie (z. B. Heirat, Geburten, Sterbefälle). Das Stammbuch kann bei der Anmeldung zur Eheschließung im Standesamt ausgesucht werden und ist kostenpflichtig.

    Online-Dienst

    Eheurkunde online beantragen

    ID: L100027_139153419

    Online erledigen

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    • Paypal

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    Version

    Technisch erstellt am 01.11.2024

    Technisch geändert am 13.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    zuständige Stelle

    das Standesamt der Eheschließung

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus, Am Markt 1

    23966 Wismar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Terminvergabe Montag 08.30 - 12.00 Uhr Dienstag 08.30 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 15.30 Uhr Mittwoch keine Terminvergabe möglich Donnerstag 08.30 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 17.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03841 251-1054

    E-Mail: standesamt@wismar.de

    Version

    Technisch erstellt am 20.01.2017

    Technisch geändert am 23.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je EUR 15,00

    Gebühr Personenstandsurkunde 15.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 11.02.2019

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2011

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021