Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen
Beschreibung
Für bis zum 31. Dezember 2008 vor einem deutschen Standesamt geschlossene Ehen wurden "von Amts wegen" Familienbücher angelegt. Das Familienbuch enthielt Angaben zu den Ehegatten, den Eltern der Ehegatten und den Kindern der Ehegatten. Seit 1. Januar 2009 wird ein Familienbuch nicht mehr angelegt. Bis zum 31. Dezember 2008 angelegte Familienbücher werden als Heiratseinträge fortgeführt und enthalten nicht mehr die umfangreichen Eintragungen wie beispielsweise über Vorfahren und Nachkommen. Aus Familienbüchern, die als Heiratseintrag fortgeführt werden, können Eheurkunden ausgestellt werden.
Hinweis: Das bis zum 31. Dezember 2008 angelegte Familienbuch ist vom Stammbuch zu unterscheiden. Das Stammbuch befindet sich im Besitz der Familie und verzeichnet alle wichtigen Ereignisse in der Familie (z. B. Heirat, Geburten, Sterbefälle). Das Stammbuch kann bei der Anmeldung zur Eheschließung im Standesamt ausgesucht werden und ist kostenpflichtig.
Online-Dienst
MVSP_MV_eingeschraenkt_Eheurkunde_beantragen
Online erledigen
Zahlungsweise
- Paypal
- Mastercard
- giropay
- Visa Karte
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
das Standesamt der Eheschließung
Ansprechpartner
Standesamt/Amtsarchiv
Beschreibung
Aufgaben
- Anmeldung zur Eheschließung/ Begründung einer Lebenspartnertschaft
- Eheschließung
- Sterbefall
- Vaterschaftsanerkennung
- Geburt
- Änderung des Namens-öffentlich rechtlich-
- Ausstellung von Urkunden
- Austritt aus einer Religionsgemeinschaft
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 38
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Amt Niepars
Empfänger: Amt Niepars
IBAN: DE21 1203 0000 0000 1042 24
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank
Stichwörter
Amtsarchiv, Archiv für standesamtliche Unterlagen, Aufgebote, Eheschließungen, Familienforschung, Geburten, Historische Forschung, Hochzeit, öffentlich rechtliche Namensänderung, Trauung, Urkundenstelle, Vaterschaftsanerkennung
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je EUR 15,00
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 11.02.2019