Außer Kraft - Familienbuch Ausfertigung

    Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen

    Beschreibung

    Für bis zum 31. Dezember 2008 vor einem deutschen Standesamt geschlossene Ehen wurden "von Amts wegen" Familienbücher angelegt. Das Familienbuch enthielt Angaben zu den Ehegatten, den Eltern der Ehegatten und den Kindern der Ehegatten. Seit 1. Januar 2009 wird ein Familienbuch nicht mehr angelegt. Bis zum 31. Dezember 2008 angelegte Familienbücher werden als Heiratseinträge fortgeführt und enthalten nicht mehr die umfangreichen Eintragungen wie beispielsweise über Vorfahren und Nachkommen. Aus Familienbüchern, die als Heiratseintrag fortgeführt werden, können Eheurkunden ausgestellt werden.

    Hinweis: Das bis zum 31. Dezember 2008 angelegte Familienbuch ist vom Stammbuch zu unterscheiden. Das Stammbuch befindet sich im Besitz der Familie und verzeichnet alle wichtigen Ereignisse in der Familie (z. B. Heirat, Geburten, Sterbefälle). Das Stammbuch kann bei der Anmeldung zur Eheschließung im Standesamt ausgesucht werden und ist kostenpflichtig.

    Online-Dienst

    Eheurkunde beantragen

    ID: L100027_112129550

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    zuständige Stelle

    das Standesamt der Eheschließung

    Ansprechpartner

    Meldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Haselstraße 4

    18273 Güstrow

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltesteller "Am Eicheneck"
      Linie:
      • Bus: 200, 201, 202, 204, 205, 206, 210, 215, 216, 250, 252, 260, 290

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr * Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr * Mittwoch: geschlossen * Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr * Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03843 6933-0

    Fax: 03843 6933-32

    E-Mail: info@amt-guestrow-land.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je EUR 15,00

    Gebühr Personenstandsurkunde 15.00 EUR

    Gebühr Personenstandsurkunde 15.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 11.02.2019

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de