Außer Kraft - Familienbuch Ausfertigung

    Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen

    Beschreibung

    Für bis zum 31. Dezember 2008 vor einem deutschen Standesamt geschlossene Ehen wurden "von Amts wegen" Familienbücher angelegt. Das Familienbuch enthielt Angaben zu den Ehegatten, den Eltern der Ehegatten und den Kindern der Ehegatten. Seit 1. Januar 2009 wird ein Familienbuch nicht mehr angelegt. Bis zum 31. Dezember 2008 angelegte Familienbücher werden als Heiratseinträge fortgeführt und enthalten nicht mehr die umfangreichen Eintragungen wie beispielsweise über Vorfahren und Nachkommen. Aus Familienbüchern, die als Heiratseintrag fortgeführt werden, können Eheurkunden ausgestellt werden.

    Hinweis: Das bis zum 31. Dezember 2008 angelegte Familienbuch ist vom Stammbuch zu unterscheiden. Das Stammbuch befindet sich im Besitz der Familie und verzeichnet alle wichtigen Ereignisse in der Familie (z. B. Heirat, Geburten, Sterbefälle). Das Stammbuch kann bei der Anmeldung zur Eheschließung im Standesamt ausgesucht werden und ist kostenpflichtig.

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    zuständige Stelle

    das Standesamt der Eheschließung

    Ansprechpartner

    Stadt Dargun - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz des Friedens 6

    17159 Dargun

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle ZOB Dargun
      Linie:
      • Bus: Linie 401

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 039959 25353

    Telefon Festnetz: 039959 253-0

    E-Mail: info@dargun.de

    Kontaktperson

    • Mitarbeiter/in (Sachbearbeiter/-in Standesamt)

      Telefon Festnetz: 039959 25327

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je EUR 15,00

    Gebühr Personenstandsurkunde 15.00 EUR

    Gebühr Personenstandsurkunde 15.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 11.02.2019

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de