Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, ist es auch möglich, die Geburtsurkunde bei jedem anderen Standesamt zu erhalten.

    Online-Dienst

    Geburtsurkunde online beantragen

    ID: L100027_139153417

    Online erledigen

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    Version

    Technisch erstellt am 01.11.2024

    Technisch geändert am 13.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    zuständige Stelle

    Für den Geburtsort zuständiges Standesamt

    Zuständigkeit

    Für den Geburtsort zuständiges Standesamt

    Ansprechpartner

    Hauptamt

    Aktuelles

    Das Amt Peenetal/Loitz liegt nördlich im Landkreis Vorpommern-Greifswald und gehört diesem seit der Kreisgebietsreform vom 4. September 2011 an. Erreichbar ist das Amt über die Autobahn A 20, Abfahrt Grimmen Ost bzw. Abfahrt Gützkow sowie die Bundesstraßen B 194, B 110 und über die Zielbahnhöfe Greifswald und Demmin.

    Beschreibung

    Der Verwaltungssitz befindet sich im Rathaus der Stadt Loitz.

    Sehens- und Wissenswertes gibt es im und um das Amt allerhand. Von kultureller und geschichtlicher Bedeutung sind vor allem die Kirchen, Gutshäuser, Reste der Stadtbefestigung, alte Speicher sowie das Steintor und der historische Bahnhof in Loitz.

    Für Wasserratten ist ebenfalls einiges geboten: der Hafen zur Marina Loitz mit einem Kanuverleih, den Wasserwanderrastplätzen Sophienhof und Zeitlow, das Naturbad in Loitz sowie der Kanupausenplatz Alt-Jargenow. Wassersportler kommen hier also voll auf ihre Kosten. Für Übernachtungsgäste stehen beispielsweise Wohnmobil- und Zeltplätze am Hafen zur Verfügung, genau das Richtige für einen Aktivurlaub mit Wassersport. Auch Naturliebhaber finden im Amt Peenetal/Loitz etwas.

    Das Naturschutzgebiet „Schwingetal“ mit Großdolmenlandschaft und der Landschafts- und Naturpark „Flusslandschaft Peenetal“ sind die richtige Adresse für einen Ausflug ins Grüne. Der Naturpark umfasst mit einer Größe von über 30000 Hektar, das sich von West nach Ost erstreckende Peenetal. Er ist gelegen zwischen dem Kummerower See im Westen und dem Peenestrom im Osten und grenzt an die Naturparks „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“ sowie die Insel Usedom.

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 83

    17121 Loitz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr Hinweis: Oder nach Terminvereinbarung

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung, SEPA-Überweisung, Lastschriftverfahren, Bargeldzahlung, Dauerauftrag, SEPA-Lastschrift, Rechnung

    Bankverbindung

    STADT LOITZ

    Empfänger: STADT LOITZ

    IBAN: DE11 1203 0000 0000 3080 07

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: DKB Deutsche Kreditbank

    Version

    Technisch erstellt am 11.04.2018

    Technisch geändert am 29.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),

    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters,

    • für andere Personen gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.

    Voraussetzungen

    Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht

    • der Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)

    • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person

    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Antragstellung:

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.

    • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen..

    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

      • Name, Vorname

      • Geburtsdatum und -ort

      • Name, Vorname der Eltern

      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer

    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

    Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

     Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.

    Kosten

    Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt .

    Gebühr Personenstandsurkunde 15.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden. Sie können sich eine internationale Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI Referat VII1 Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 22.06.2017

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2011

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Stichwörter

    Standesamt, Standesamtsangelegenheit, Geburtsbeurkundung, internationale Geburtsurkunde, Geburtsurkunde international, Geburtsanmeldung, Sohn, Urkunde, Abstammungsurkunde, Entbindung, Geburtsanzeige, Anmeldung, Mutter, Klapperstorch, Geburt, Frühgeburt, Tochter, Vater, Kind, Nachwuchs, Geburtstag, Eltern, Bescheinigung Geburt, Kindesanmeldung, Standesamtsangelegenheiten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021