• Kühlungsborn (Landkreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern)
Geburtsurkunde Ausstellung

Geburtsurkunde Ausstellung

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.

Beschreibung

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, ist es auch möglich, die Geburtsurkunde bei jedem anderen Standesamt zu erhalten.

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Geburtsurkunde online beantragen

ID: L100027_139153417

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  • Mastercard
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  • Visa Karte

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Version

Technisch erstellt am 01.11.2024

Technisch geändert am 13.01.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Für den Geburtsort zuständiges Standesamt

Zuständigkeit

Für den Geburtsort zuständiges Standesamt

Ansprechpartner

Standesamt

Adresse

Hausanschrift

Ostseeallee 20

18225 Kühlungsborn

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag nach Vereinbarung

Bankverbindung

Stadt Kühlungsborn

Empfänger: Stadt Kühlungsborn

IBAN: DE36 1305 0000 0525 0010 50

BIC: NOLADE21ROS

Bankinstitut: Ostseesparkasse

Stadt Kühlungsborn

Empfänger: Stadt Kühlungsborn

IBAN: DE98 1203 0000 0000 1660 82

BIC: BYLADEM1001

Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Rostock DKB

Version

Technisch erstellt am 22.12.2022

Technisch geändert am 02.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),

  • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters,

  • für andere Personen gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.

Voraussetzungen

Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

  • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht

  • der Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)

  • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person

  • Geschwister mit berechtigtem Interesse

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Persönliche Antragstellung:

  • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.

  • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.

Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Beantragung per Post oder Telefax:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen..

  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

    • Name, Vorname

    • Geburtsdatum und -ort

    • Name, Vorname der Eltern

    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer

  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

 Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.

Kosten

Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt .

Gebühr Personenstandsurkunde 15.0 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden. Sie können sich eine internationale Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat.

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch BMI Referat VII1 Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 22.06.2017

Version

Technisch erstellt am 22.12.2011

Technisch geändert am 05.11.2024

Stichwörter

Standesamt, Standesamtsangelegenheit, Geburtsbeurkundung, internationale Geburtsurkunde, Geburtsurkunde international, Geburtsanmeldung, Sohn, Urkunde, Abstammungsurkunde, Entbindung, Geburtsanzeige, Anmeldung, Mutter, Klapperstorch, Geburt, Frühgeburt, Tochter, Vater, Kind, Nachwuchs, Geburtstag, Eltern, Bescheinigung Geburt, Kindesanmeldung, Standesamtsangelegenheiten

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021