Weiterbildungsstätte AnerkennungOnline erledigen

    Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen beantragen

    Beschreibung

    Weiterbildungsanbieter können Veranstaltungen nach § 9 Bildungsfreistellungsgesetz M-V anerkennen lassen. Für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen können Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Bildungsfreistellungsgesetz M-V freigestellt werden.

    Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung finden Sie über den unten stehenden Link.

    Online-Dienst

    Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen beantragen

    ID: L100027_119162647

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern

    Frau Weiß
    Friedrich-Engels-Str. 47
    19061 Schwerin

    Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

    Frau Weiß
    Tel.: (0385) 3991 510
    e-Mail: elke.weiss@lagus.mv-regierung.de

    Ansprechpartner

    Dezernat LAGuS 205 - Zuwendungen Soziales und Gesundheit II

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Straße 47

    19061 Schwerin

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Die Veranstaltungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
      • Sie stehen im Einklang mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und mit der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
      • Sie umfassen mindestens drei Tage in Block- oder Intervallform und in der Regel je Tag durchschnittlich mindestens acht Unterrichtsstunden. Veranstaltungen in Intervallform müssen so angelegt sein, dass sie in thematischer und organisatorischer Kontinuität durchgeführt werden.
      • Die Bildungsveranstaltung wird von der veranstaltenden Stelle eigenverantwortlich geplant, organisiert und in fachlich-pädagogischer Verantwortung durchgeführt.
      • Die Einrichtung hat hinsichtlich ihrer Ausstattung, Lehrkräfte, Bildungsziele und Qualität ihrer Bildungsarbeit eine sachgemäße Weiterbildung zu gewährleisten. Einrichtungen der Weiterbildung, die nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 20. Mai 2011 (GVOBl. M-V S. 342ff), anerkannt sind und Einrichtungen der nach dem Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) zuständigen Stellen, gelten als entsprechend qualifiziert.
      • Die Teilnahme an den Veranstaltungen darf nicht von der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, Partei, Gewerkschaft oder sonstigen Vereinigung oder Institution abhängig gemacht werden. Dies schließt die Anerkennung von Veranstaltungen in der Trägerschaft solcher Vereinigungen oder Institutionen nicht aus. Die Teilnahme kann von pädagogisch begründeten sowie zielgruppenorientierten Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Die Veranstaltungen sollen vom Veranstalter in geeigneter Weise bekannt gemacht werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die Anerkennung der Weiterbildungsveranstaltung spätestens zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn über das Online-Antragsportal.

    Ein unterschriebener Ausdruck des Antrages ist an die zuständige Behörde zu senden.

    Für die Wahrung der Frist ist der Eingang des Ausdrucks bei der zuständigen Behörde maßgeblich.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 19.03.2014

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de