Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG) beantragen

    Das Aufstiegsausbildungsförderungsgesetz (AFBG) bietet die Möglichkeit, die berufliche Fortbildung durch den Besuch von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen finanziell zu unterstützen.

    Beschreibung

    Das Aufstiegsausbildungsförderungsgesetz (AFBG) bietet die Möglichkeit, die berufliche Fortbildung durch den Besuch von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen finanziell zu unterstützen. Die Förderung bezieht sich grundsätzlich auf alle Berufsbereiche (einschließlich der Gesundheits- und Pflegeberufe) und zwar unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird (Vollzeit, Teilzeit, mediengestützt oder als Fernunterricht). Die Antragsteller dürfen in der Regel noch nicht für eine berufliche Qualifikation nach diesem Gesetz gefördert worden sein, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist und über keine berufliche Qualifikation verfügen, die nach ihrer Wertigkeit über dem angestrebten Fortbildungsabschluss liegt (z. B. Hochschulabschluss). Eine Altersgrenze des zu fördernden Personenkreises besteht nicht.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird ein Maßnahmebeitrag unabhängig vom Einkommen und Vermögen anteilig als Zuschuss und zinsgünstiges Bankdarlehen gewährt. Das Darlehen ist während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren - längstens jedoch sechs Jahre - zins- und tilgungsfrei.

    Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen erhalten - abhängig vom Einkommen und Vermögen des Maßnahmeteilnehmers beziehungsweise dem Einkommen seines Ehegatten - monatlich zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt, der ebenfalls anteilig als Zuschuss und zinsgünstiges Bankdarlehen gewährt wird.

    Für Alleinerziehende wird ein Beitrag zu den Kosten der Kinderbetreuung als Zuschuss gewährt.

    Die Dauer der Fortbildung ist für eine Fortbildung in Vollzeit auf 24 Monate und für eine Fortbildung in Teilzeit auf 48 Monate begrenzt.

    Online-Dienst

    BAföG-AFBG-Online

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    zuständige Stelle

    Zuständige Behörden für die Entgegennahme von Förderanträgen und die Beratung im Einzelfall sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.

    Ansprechpartner

    Landkreis Ludwigslust-Parchim - Soziales

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1

    19370 Parchim

    Hausanschrift

    Putlitzer Straße 25

    19370 Parchim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03871 722-5001(Frau Kinski (Dezentraler Service))

    Telefon Festnetz: 03871 722-5002(Frau Lietz (Dezentraler Service))

    Telefon Festnetz: 03871 722-5000(Herr Haase (FDL))

    E-Mail: j.lietz@kreis-lup.de

    E-Mail: a.kinski@kreis-lup.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Anträge zum "Meister-BAföG"

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Ludwigslust-Parchim - Bürgerbüro mit Zulassung Parchim

    Adresse

    Hausanschrift

    Putlitzer Straße 25

    19370 Parchim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115(Behördenrufnummer)

    E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de

    Kontaktperson

    • Behördenrufnummer 115

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Ludwigslust

    Adresse

    Hausanschrift

    Garnisonsstr. 1

    19288 Ludwigslust

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115(Behördenrufnummer)

    E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de

    Kontaktperson

    • Behördenrufnummer 115

      Telefon Festnetz: 115

      Telefon Festnetz: 03871 115

    Stichwörter

    Führerschein

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Hagenow

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 28-32

    19230 Hagenow

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115(Behördenrufnummer)

    E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de

    Kontaktperson

    • Behördenrufnummer 115

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Formblätter des Antragsverfahrens
    • Nachweis über ein eigenes Einkommen und Vermögen sowie über das Einkommen des Ehegatten (nur bei Vollzeitmaßnahmen)

    Über weitere erforderliche Unterlagen informiert Sie die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss
    • keine berufliche Qualifikation, die bereits nach diesem Gesetz gefördert wurde oder höherwertiger als der angestrebte Fortbildungsabschluss ist (z. B. Hochschulabschluss)
    • förderungsfähige Maßnahme:
    • deutsche Staatsangehörigkeit
      Ausnahmen:
      • Asylberechtigte, aufgenommene Flüchtlinge oder Heimatlose, Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes (Island, Liechtenstein, Norwegen)
      • andere ausländische Fachkräfte, wenn sie sich vor Beginn der Aufstiegsfortbildung bereits drei Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Förderung muss bei der zuständigen Stelle unter Verwendung der entsprechenden Formblätter beantragt werden. Zudem ist eine Online-Beantragung möglich.

    Über die Förderung wird in der Regel für die Dauer der Fortbildung entschieden. Gliedert sich die Fortbildung in mehrere Abschnitte, muss die Förderung für jeden Abschnitt gesondert beantragt werden.
    Der Bewilligungszeitraum bei Vollzeitmaßnahmen beginnt mit der Aufnahme der Fortbildungsmaßnahme, frühestens jedoch mit dem Antragsmonat. Der Maßnahmebeitrag kann während der gesamten Aufstiegsfortbildung beantragt werden.

    Der Bescheid (Bewilligungsbescheid) wird Ihnen schriftlich zugestellt. Ist Ihnen ein Zuschuss bewilligt worden, wird dieser Betrag monatlich vom Land auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
    Haben Sie einen Anspruch auf ein Darlehen, wird Ihnen parallel zum Bewilligungsbescheid ein Darlehensangebot (Vertragsentwurf) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zugesandt.
    Durch das Unterschreiben des Vertrages (mit Bestätigung der Unterschrift durch ein Amt) nehmen Sie die Konditionen an. Trifft der unterschriebene Vertrag innerhalb der vorgesehenen Frist, die Ihnen mit dem Bewilligungsbescheid mitgeteilt wird, bei der KfW ein, ist der Kreditvertrag zustande gekommen.
    Die im Bescheid genannten Darlehensbeträge sind Höchstbeträge.

    Wünschen Sie einen niedrigeren Betrag, geben Sie bitte diesen Betrag an. Wenn Sie keine Angaben machen, erhalten Sie den Höchstbetrag. Im weiteren Verlauf (z.B. Abschluss des Vertrages, Ratenzahlung, Rückforderung) ist die Kreditanstalt für Sie zuständig. Nähere Informationen zu Auszahlung, Zinsen und Rückzahlung erfahren sie bei der KfW.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Meister-BAföG bietet über den Darlehensteilerlass einen Anreiz für potenzielle Existenzgründer, nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und Arbeitsplätze zu schaffen. 
    In der Regel werden Aufstiegsfortbildungen gefördert, die im Inland, aber auch solche, die ganz oder teilweise im EU-Ausland stattfinden und aufgrund von Kooperationsvereinbarungen zwischen den in den jeweiligen Mitgliedstaaten zuständigen Stellen durchgeführt werden. Dazu zählen Lehrgänge, die außer auf ein deutsches auch auf ein entsprechendes Ausbildungsziel eines anderen EU-Mitgliedstaates vorbereiten.
    Gebührenfreie Info-Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: 0800/6223634

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern am 18.03.2015

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2023

    Stichwörter

    Existenzgründungserlass, Unterhaltsforderung, Meisterstück, Zuschuss, Bestehenserlass, AFBG, Sozialerlass, Ausbildungsförderung beantragen, Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Maßnahmeförderung, Darlehen, berufliche Fortbildung, Meister-BAföG, Aufstiegsfortbildungsförderung, Fortbildungsziele, Meister-BaföG, Aufstiegs-BAföG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de