Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG) beantragen

    Das Aufstiegsausbildungsförderungsgesetz (AFBG) bietet die Möglichkeit, die berufliche Fortbildung durch den Besuch von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen finanziell zu unterstützen.

    Beschreibung

    Das Aufstiegsausbildungsförderungsgesetz (AFBG) bietet die Möglichkeit, die berufliche Fortbildung durch den Besuch von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen finanziell zu unterstützen. Die Förderung bezieht sich grundsätzlich auf alle Berufsbereiche (einschließlich der Gesundheits- und Pflegeberufe) und zwar unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird (Vollzeit, Teilzeit, mediengestützt oder als Fernunterricht). Die Antragsteller dürfen in der Regel noch nicht für eine berufliche Qualifikation nach diesem Gesetz gefördert worden sein, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist und über keine berufliche Qualifikation verfügen, die nach ihrer Wertigkeit über dem angestrebten Fortbildungsabschluss liegt (z. B. Hochschulabschluss). Eine Altersgrenze des zu fördernden Personenkreises besteht nicht.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird ein Maßnahmebeitrag unabhängig vom Einkommen und Vermögen anteilig als Zuschuss und zinsgünstiges Bankdarlehen gewährt. Das Darlehen ist während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren - längstens jedoch sechs Jahre - zins- und tilgungsfrei.

    Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen erhalten - abhängig vom Einkommen und Vermögen des Maßnahmeteilnehmers beziehungsweise dem Einkommen seines Ehegatten - monatlich zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt, der ebenfalls anteilig als Zuschuss und zinsgünstiges Bankdarlehen gewährt wird.

    Für Alleinerziehende wird ein Beitrag zu den Kosten der Kinderbetreuung als Zuschuss gewährt.

    Die Dauer der Fortbildung ist für eine Fortbildung in Vollzeit auf 24 Monate und für eine Fortbildung in Teilzeit auf 48 Monate begrenzt.

    Online-Dienst

    BAföG-AFBG-Online

    ID: L100027_123107739

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständige Behörden für die Entgegennahme von Förderanträgen und die Beratung im Einzelfall sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.

    Ansprechpartner

    Fachgebiet 13.30 - Schulverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Tribseer Damm 1A

    18439 Stralsund

    Hausanschrift

    Störtebekerstr. 30

    18528 Bergen auf Rügen

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 12/13

    18507 Grimmen

    Öffnungszeiten

    Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03831 115

    Fax: +49 3831 357-444001

    E-Mail: FG13.30@lk-vr.de

    Internet

    Formulare

    Förderung von Fortbildungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) "Meister-BAföG"

    Stichwörter

    Bafög, Internatslastenausgleich, Schülerbeförderung, Schullastenausgleich, Schulverwaltung

    Version

    Technisch geändert am 11.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Formblätter des Antragsverfahrens
    • Nachweis über ein eigenes Einkommen und Vermögen sowie über das Einkommen des Ehegatten (nur bei Vollzeitmaßnahmen)

    Über weitere erforderliche Unterlagen informiert Sie die zuständige Stelle.

    Hinweise für Vorpommern-Rügen: Förderung von Fortbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) "Meister-BAföG"

    • Nachweis über Berufs- und Fortbildungsabschlüsse
      (Gesellenbrief, Prüfungszeugnis o. ä.)

    bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich

    • Nachweis über das Einkommen des/der Lehrgangsteilnehmers/in im Fortbildungszeitraum/Bewilligungszeitraum
    • Nachweis über das Vermögen im Zeitpunkt der Antragstellung
      (Kontoauszüge, Zeitwert Kfz, Zeitwert Grundvermögen o. ä.)

    bei Verheirateten/eingetragenen Lebenspartnerschaften zusätzlich:

    • Nachweis über das Einkommen der Ehegattin/der eingetragenen Lebenspartnerin bzw. des Ehegatten/des eingetragenen Lebenspartners

    Formulare

    Hinweise für Vorpommern-Rügen: Förderung von Fortbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) "Meister-BAföG"

    bei Teilzeitmaßnahmen

    • Formblatt A (Antrag)
    • Formblatt B (Bescheinigung der Fortbildungsstätte)
    • Anlage zum Formblatt B (Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen)

    bei Vollzeitmaßnahmen:

    • Formblatt A (Antrag)
    • Anlage zum Formblatt A (Angaben zum Einkommen und Vermögen)
    • Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung während der Dauer der Fortbildung
    • Formblatt B (Bescheinigung der Fortbildungsstätte)
    • Anlage zum Formblatt B (Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen)

    bei Verheirateten/eingetragenen Lebenspartnerschaften zusätzlich:

    • Formblatt C
      (Einkommenserklärung der Ehegattin/der eingetragenen Lebenspartnerin bzw. des Ehegatten/des eingetragenen Lebenspartners)

    Den Antrag erhalten Sie je nach Wunsch per Post / E-Mail über den Telefonservice (03831 357-1000) oder persönlich an unseren vier Standorten des Bürgerservices:

    • Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund
    • Bahnhofstraße 12/13, 18507 Grimmen
    • Scheunenweg 10, 18311 Ribnitz-Damgarten
    • Störtebekerstraße 30, 18528 Bergen auf Rügen

    oder unter https://www.meister-bafoeg.info/de/115.php zum Ausfüllen und zum Download.

    Voraussetzungen

    • eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss
    • keine berufliche Qualifikation, die bereits nach diesem Gesetz gefördert wurde oder höherwertiger als der angestrebte Fortbildungsabschluss ist (z. B. Hochschulabschluss)
    • förderungsfähige Maßnahme:
    • deutsche Staatsangehörigkeit
      Ausnahmen:
      • Asylberechtigte, aufgenommene Flüchtlinge oder Heimatlose, Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes (Island, Liechtenstein, Norwegen)
      • andere ausländische Fachkräfte, wenn sie sich vor Beginn der Aufstiegsfortbildung bereits drei Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Förderung muss bei der zuständigen Stelle unter Verwendung der entsprechenden Formblätter beantragt werden. Zudem ist eine Online-Beantragung möglich.

    Über die Förderung wird in der Regel für die Dauer der Fortbildung entschieden. Gliedert sich die Fortbildung in mehrere Abschnitte, muss die Förderung für jeden Abschnitt gesondert beantragt werden.
    Der Bewilligungszeitraum bei Vollzeitmaßnahmen beginnt mit der Aufnahme der Fortbildungsmaßnahme, frühestens jedoch mit dem Antragsmonat. Der Maßnahmebeitrag kann während der gesamten Aufstiegsfortbildung beantragt werden.

    Der Bescheid (Bewilligungsbescheid) wird Ihnen schriftlich zugestellt. Ist Ihnen ein Zuschuss bewilligt worden, wird dieser Betrag monatlich vom Land auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
    Haben Sie einen Anspruch auf ein Darlehen, wird Ihnen parallel zum Bewilligungsbescheid ein Darlehensangebot (Vertragsentwurf) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zugesandt.
    Durch das Unterschreiben des Vertrages (mit Bestätigung der Unterschrift durch ein Amt) nehmen Sie die Konditionen an. Trifft der unterschriebene Vertrag innerhalb der vorgesehenen Frist, die Ihnen mit dem Bewilligungsbescheid mitgeteilt wird, bei der KfW ein, ist der Kreditvertrag zustande gekommen.
    Die im Bescheid genannten Darlehensbeträge sind Höchstbeträge.

    Wünschen Sie einen niedrigeren Betrag, geben Sie bitte diesen Betrag an. Wenn Sie keine Angaben machen, erhalten Sie den Höchstbetrag. Im weiteren Verlauf (z.B. Abschluss des Vertrages, Ratenzahlung, Rückforderung) ist die Kreditanstalt für Sie zuständig. Nähere Informationen zu Auszahlung, Zinsen und Rückzahlung erfahren sie bei der KfW.

    Fristen

    Hinweise für Vorpommern-Rügen: Förderung von Fortbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) "Meister-BAföG"

    bei Teilzeitmaßnahmen

    Antragstellung spätestens bis zum Ende der Maßnahme, bei mehreren in sich selbständigen Abschnitten bis zum Ende des jeweiligen Maßnahmenabschnittes

    bei Vollzeitmaßnahmen

    Antragstellung spätestens in dem Monat, in dem mit dem Unterricht begonnen wird.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Vorpommern-Rügen: Förderung von Fortbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) "Meister-BAföG"

    2 Monate

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Meister-BAföG bietet über den Darlehensteilerlass einen Anreiz für potenzielle Existenzgründer, nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und Arbeitsplätze zu schaffen. 
    In der Regel werden Aufstiegsfortbildungen gefördert, die im Inland, aber auch solche, die ganz oder teilweise im EU-Ausland stattfinden und aufgrund von Kooperationsvereinbarungen zwischen den in den jeweiligen Mitgliedstaaten zuständigen Stellen durchgeführt werden. Dazu zählen Lehrgänge, die außer auf ein deutsches auch auf ein entsprechendes Ausbildungsziel eines anderen EU-Mitgliedstaates vorbereiten.
    Gebührenfreie Info-Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: 0800/6223634

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern am 18.03.2015

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2023

    Stichwörter

    Ausbildungsförderung beantragen, Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Sozialerlass, Meisterstück, Maßnahmeförderung, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, Meister-BAföG, Unterhaltsforderung, Darlehen, AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderung, Fortbildungsziele, Aufstiegs-BAföG, Zuschuss, Bestehenserlass, Existenzgründungserlass, Meister-BaföG, berufliche Fortbildung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English