Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG) beantragen

    Das Aufstiegsausbildungsförderungsgesetz (AFBG) bietet die Möglichkeit, die berufliche Fortbildung durch den Besuch von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen finanziell zu unterstützen.

    Beschreibung

    Das Aufstiegsausbildungsförderungsgesetz (AFBG) bietet die Möglichkeit, die berufliche Fortbildung durch den Besuch von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen finanziell zu unterstützen. Die Förderung bezieht sich grundsätzlich auf alle Berufsbereiche (einschließlich der Gesundheits- und Pflegeberufe) und zwar unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird (Vollzeit, Teilzeit, mediengestützt oder als Fernunterricht). Die Antragsteller dürfen in der Regel noch nicht für eine berufliche Qualifikation nach diesem Gesetz gefördert worden sein, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist und über keine berufliche Qualifikation verfügen, die nach ihrer Wertigkeit über dem angestrebten Fortbildungsabschluss liegt (z. B. Hochschulabschluss). Eine Altersgrenze des zu fördernden Personenkreises besteht nicht.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird ein Maßnahmebeitrag unabhängig vom Einkommen und Vermögen anteilig als Zuschuss und zinsgünstiges Bankdarlehen gewährt. Das Darlehen ist während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren - längstens jedoch sechs Jahre - zins- und tilgungsfrei.

    Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen erhalten - abhängig vom Einkommen und Vermögen des Maßnahmeteilnehmers beziehungsweise dem Einkommen seines Ehegatten - monatlich zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt, der ebenfalls anteilig als Zuschuss und zinsgünstiges Bankdarlehen gewährt wird.

    Für Alleinerziehende wird ein Beitrag zu den Kosten der Kinderbetreuung als Zuschuss gewährt.

    Die Dauer der Fortbildung ist für eine Fortbildung in Vollzeit auf 24 Monate und für eine Fortbildung in Teilzeit auf 48 Monate begrenzt.

    Online-Dienst

    BAföG-AFBG-Online

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    Sprache

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    zuständige Stelle

    Zuständige Behörden für die Entgegennahme von Förderanträgen und die Beratung im Einzelfall sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.

    Ansprechpartner

    Landkreis Rostock - Sachgebiet Schulverwaltung und sonstige schulische Fachaufgaben

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1455

    18264 Güstrow

    Hausanschrift

    Am Wall 3 - 5

    18273 Güstrow

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 17:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3843 755-40999

    Fax: +49 3843 755-40801

    E-Mail: SCHULVERWALTUNG@LKROS.DE

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Formblätter des Antragsverfahrens
    • Nachweis über ein eigenes Einkommen und Vermögen sowie über das Einkommen des Ehegatten (nur bei Vollzeitmaßnahmen)

    Über weitere erforderliche Unterlagen informiert Sie die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss
    • keine berufliche Qualifikation, die bereits nach diesem Gesetz gefördert wurde oder höherwertiger als der angestrebte Fortbildungsabschluss ist (z. B. Hochschulabschluss)
    • förderungsfähige Maßnahme:
    • deutsche Staatsangehörigkeit
      Ausnahmen:
      • Asylberechtigte, aufgenommene Flüchtlinge oder Heimatlose, Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes (Island, Liechtenstein, Norwegen)
      • andere ausländische Fachkräfte, wenn sie sich vor Beginn der Aufstiegsfortbildung bereits drei Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Förderung muss bei der zuständigen Stelle unter Verwendung der entsprechenden Formblätter beantragt werden. Zudem ist eine Online-Beantragung möglich.

    Über die Förderung wird in der Regel für die Dauer der Fortbildung entschieden. Gliedert sich die Fortbildung in mehrere Abschnitte, muss die Förderung für jeden Abschnitt gesondert beantragt werden.
    Der Bewilligungszeitraum bei Vollzeitmaßnahmen beginnt mit der Aufnahme der Fortbildungsmaßnahme, frühestens jedoch mit dem Antragsmonat. Der Maßnahmebeitrag kann während der gesamten Aufstiegsfortbildung beantragt werden.

    Der Bescheid (Bewilligungsbescheid) wird Ihnen schriftlich zugestellt. Ist Ihnen ein Zuschuss bewilligt worden, wird dieser Betrag monatlich vom Land auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
    Haben Sie einen Anspruch auf ein Darlehen, wird Ihnen parallel zum Bewilligungsbescheid ein Darlehensangebot (Vertragsentwurf) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zugesandt.
    Durch das Unterschreiben des Vertrages (mit Bestätigung der Unterschrift durch ein Amt) nehmen Sie die Konditionen an. Trifft der unterschriebene Vertrag innerhalb der vorgesehenen Frist, die Ihnen mit dem Bewilligungsbescheid mitgeteilt wird, bei der KfW ein, ist der Kreditvertrag zustande gekommen.
    Die im Bescheid genannten Darlehensbeträge sind Höchstbeträge.

    Wünschen Sie einen niedrigeren Betrag, geben Sie bitte diesen Betrag an. Wenn Sie keine Angaben machen, erhalten Sie den Höchstbetrag. Im weiteren Verlauf (z.B. Abschluss des Vertrages, Ratenzahlung, Rückforderung) ist die Kreditanstalt für Sie zuständig. Nähere Informationen zu Auszahlung, Zinsen und Rückzahlung erfahren sie bei der KfW.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Meister-BAföG bietet über den Darlehensteilerlass einen Anreiz für potenzielle Existenzgründer, nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und Arbeitsplätze zu schaffen. 
    In der Regel werden Aufstiegsfortbildungen gefördert, die im Inland, aber auch solche, die ganz oder teilweise im EU-Ausland stattfinden und aufgrund von Kooperationsvereinbarungen zwischen den in den jeweiligen Mitgliedstaaten zuständigen Stellen durchgeführt werden. Dazu zählen Lehrgänge, die außer auf ein deutsches auch auf ein entsprechendes Ausbildungsziel eines anderen EU-Mitgliedstaates vorbereiten.
    Gebührenfreie Info-Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: 0800/6223634

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern am 18.03.2015

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2024

    Stichwörter

    Fortbildungsziele, Ausbildungsförderung beantragen, AFBG, Sozialerlass, Aufstiegs-BAföG, Meisterstück, Zuschuss, Unterhaltsforderung, Maßnahmeförderung, Aufstiegsfortbildungsförderung, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, Existenzgründungserlass, Darlehen, Meister-BAföG, Meister-BaföG, berufliche Fortbildung, Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Bestehenserlass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de