Ursprungszeugnisse und andere dem Wirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen der IHK Ausstellung

    Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen

    Die Industrie- und Handelskammern bescheinigen Ursprungszeugnisse und andere Handelsdokumente.

    Beschreibung

    In einigen Ländern verlangen Zollbehörden, Banken oder Unternehmen des Importlandes bei der Wareneinfuhr die Vorlage sogenannter Ursprungszeugnisse sowie ggfs. die Vorlage weiterer - von der IHK bescheinigter - Handelsdokumente. Ein Ursprungszeugnis gibt Auskunft über den Ursprung einer Ware.

    Als Exporteur können Sie die Ausstellung eines solchen Ursprungszeugnisses oder die Bescheinigung eines Handelsdokuments, z.B. einer Handelsrechnung, bei Ihrer örtlich zuständigen IHK beantragen.

    Anträge können Sie persönlich, per Post oder elektronisch bei Ihrer IHK einreichen.

    Die Registrierung für das elektronische Verfahren erfolgt bei der zuständigen IHK, nach schriftlicher Benennung eines Administrators durch das Unternehmen und die Übermittlung eines Registrierungscodes durch die IHK an das Unternehmen.

    Die IHK überprüft die Richtigkeit der Angaben und stellt das Dokument anschließend zeitnah aus. Für die Ausstellung bzw. die Bescheinigung fällt eine Gebühr an. Diese richtet sich nach dem Gebührenkatalog der jeweiligen IHK.

    Online-Dienst

    Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen

    ID: L100027_119906681

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 02.12.2021 (von: Schönfeldt, Kati)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Schönfeldt, Kati)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    zuständige Stelle

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern

    Adresse

    Hausanschrift

    Katharinenstraße 48

    17033 Neubrandenburg

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz: Parkplatz hinter dem Gebäude
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Am Ende der Katharinenstraße
    Anzahl: 60
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 18:00 Uhr Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 18:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 395 5597-0

    Fax: +49 395 5597-510

    E-Mail: info@neubrandenburg.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 06.12.2022 (von: Barth, Kati)

    Technisch geändert am 22.08.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise über den Ursprung der Ware. Ursprungsnachweise können z.B. sein:

    • Eigenerklärung über die Herstellung der Ware im eigenen Betrieb
    • Ursprungszeugnisse einer anderen IHK oder eines anderen Landes
    • Ursprungszeugnis Form A  (aus Entwicklungsländern) wird sukzessiv abgelöst durch die REX-Erklärung
    • Präferenzielle Warenverkehrsbescheinigungen
    • Präferenzielle Ursprungserklärungen gemäß Formatvorgaben aus EU-Freihandelsabkommen
    • Lieferantenerklärungen gemäß VO (EU) 2015/2447
    • IHK-Erklärung für den nichtpräferenziellen Warenursprung

    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind.

    Hinweise für Vorpommern-Greifswald: IHK_Neubrandenburg_Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen

    Formulare

    Formularsatz für das schriftliches Verfahren:  siehe Link Ihrer zuständigen IHK *

    Ursprungszeugnis – Antrag auf Ausstellung mit eingedruckter UZ-Nummer / Original mit eingedruckter UZ-Nummer / Durchschrift (kann mit eingedruckte UZ-Nummer sein oder diese muss vom Antrag/Original übernommen werden)           

    Onlineverfahren:

    Ursprungszeugnis – ohne eingedruckter UZ-Nummer / Durchschrift – ohne eingedruckter UZ-Nummer (wird vom Programm erzeugt)

    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie können den Ursprung der Ware nachweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für die Beantragung eines Ursprungszeugnisses oder einer Bescheinigung für ein Handelsdokument können Sie ein Online-Verfahren oder ein schriftliches Verfahren nutzen.

    Online-Verfahren

    • Wenden Sie sich an Ihre zuständige IHK mit der Bitte, Sie für die Online-Anwendung freizuschalten.
    • Füllen Sie den Antrag elektronisch aus und senden Sie diesen mittels der Online-Anwendung an die IHK.
    • Die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
    • Die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen.
    • Nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis bzw. das Handelsdokument mittels elektronischer Signatur.
    • Die IHK stellt Ihnen anschließend das bescheinigte Dokument in der Online-Anwendung zur Verfügung.
    • Sie können das Dokument anschließend ausdrucken.

    Schriftliches Verfahren

    • Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn.
    • Reichen Sie den Antrag entweder per Post oder vor Ort bei Ihrer IHK ein.
    • Die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
    • Die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen.
    • Nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis bzw. das Handelsdokument.
    • Anschließend wird Ihnen das bescheinigte Dokument per Post zurückgesendet bzw. persönlich übergeben.

    Bearbeitungsdauer

    • Normalerweise wenige Minuten im Onlineverfahren.
    • Normalerweise wenige Tage im schriftlichen Verfahren.

    Kosten

    Für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigungen für den Außenwirtschaftsverkehr wird eine Gebühr nach dem aktuellen Gebührentarif der zuständigen IHK erhoben (siehe Rechtsgrundlagen). 

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern und IHK am 18.11.2021

    Version

    Technisch erstellt am 13.12.2011 (von: Guda Moritzen)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Zauber, Carola)

    Stichwörter

    Lieferschein, Urspungszeugnis IHK, eUZ, Ursprungszeugnisse, IHK-Ursprungszeugnis, elektronisches Ursprungszeugnis, Invoice, Handelsrechnung, Rechnung, Ursprung, Packliste, UZ, Handelsdokument, Warenursprung, Ursprungszeugnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Metainformation