• Stavenhagen (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern)
Errichtung und Betrieb von Anlagen Genehmigung

Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen

Wenn Sie eine Anlage errichten und betreiben möchten, die die Umwelt schädigen oder die Allgemeinheit gefährden könnte, benötigen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.

Beschreibung

Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen.

Wenn Sie eine solche Anlage errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.

Ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

Online-Dienst

Online-Dienst ELiA - Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung

ID: L100027_136275846

Beschreibung

Die Anwendung kann kostenfrei heruntergeladen und genutzt werden. Besondere technische Voraussetzungen für den Betrieb von ELiA sind nicht erforderlich.

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 05.08.2024

Technisch geändert am 19.08.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU), Abteilung 5

Ansprechpartner

Abteilung STALUMS 5

Adresse

Hausanschrift

Neustrelitzer Straße 120

17033 Neubrandenburg

Version

Technisch erstellt am 14.03.2017

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Beschreibung des Vorhabens, einschließlich Angaben zu Anlagenteilen, Verfahrensschritten, Stoff- und Produktdaten
  • schematische Darstellung, Fließbilder
  • Angaben zu möglichen Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs
  • Angaben zu Sicherheits- und Schutzmaßnahmen (zum Beispiel Emissionsminderungsmaßnahmen, vorgesehene Messungen Arbeitsschutzmaßnahmen, Lärmschutzmaßnahmen)
  • Angaben zu Emissionen und Immissionen (Prognose), zum Beispiel von Luftschadstoffen, Lärm
  • Angaben zu Abfällen und Abwässern
  • Bauvorlagen: Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung (Vordruck), Darstellung der Grundstücksentwässerung, eventuell bautechnische Nachweise (bei bautechnischer Prüfung)

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

  • Von der Anlage dürfen keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft ausgehen.
  • Unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen der Anlage müssen nach technischem Stand auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
  • Die beim Betrieb der Anlage entstehenden Abfälle müssen ordnungsgemäß beseitigt werden.
  • Energie muss sparsam und effizient verwendet werden.
  • Andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und die Belange des Arbeitsschutzes dürfen dem Vorhaben nicht entgegenstehen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
  • Klage
  • Hinweis: Auf ein Vorverfahren kann gem. § 13a Nr. 1 GerStrukGAG MV verzichtet werden.

Fristen

Sie müssen die Genehmigung der Anlage vor Errichtung und Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen.

Bearbeitungsdauer

  • 1 Monat

Kosten

Für die Amtshandlung werden Gebühren erhoben. Die Höhe orientiert sich vor allem an den Errichtungskosten der Anlage oder dem Verwaltungsaufwand. Näheres regelt die Immissionsschutz-Kostenverordnung M-V.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Anzeige ist nur erforderlich, wenn sich die Änderung auf in § 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz genannte Schutzgüter auswirken kann.

In einigen Bundesländern steht Ihnen für die Antragsstellung kostenfrei die Anwendung ELiA zur Verfügung.

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern 03.02.2025

Version

Technisch erstellt am 19.08.2011

Technisch geändert am 26.02.2025

Stichwörter

genehmigungsbedürftig, Umwelteinwirkungen, Errichtung, Anlage, immissionsschutzrechtlich, Betrieb, Immissionsschutz, Genehmigung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021