Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge Erteilung

    Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen

    Sie bekämpfen gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge? Dann benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. 
    Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
    Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.

    Online-Dienst

    Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren: Erlaubnis online beantragen

    ID: L100027_135179750

    Online erledigen

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 21.06.2024

    Technisch geändert am 28.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    zuständige Stelle

    Das Veterinäramt des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dessen/deren Zuständigkeitsbereich Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Darß/Fischland (Kreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge
    • Sachkundenachweis
    • Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
    • Angaben zu betroffenen Tieren
    • verantwortliche Personen
    • Vorrichtungen und Stoffe, die Anwendung finden sollen

    Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Behörde.

    Voraussetzungen

    • Sie (beziehungsweise die verantwortliche Person) müssen nachweisen, dass Sie die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen.
    • Sie müssen Angaben zu der Art der betroffenen Tiere machen. 
    • Die von Ihnen zur Verwendung vorgesehenen Vorrichtungen und Stoffe oder Zubereitungen müssen für eine tierschutzgerechte Bekämpfung der betroffenen Wirbeltierart geeignet sein und im Antrag angegeben werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides
    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis.

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,

    • nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
    • die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

    Fristen

    Sie benötigen die Erlaubnis der zuständigen Behörde vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit.

    Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 5 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    4 Monate ((höchstens) ab Eingang des vollständigen Antrags bei der zuständigen Stelle)

    Kosten

    Die Gebührenhöhe ist abhängig vom jeweiligen Zeitaufwand.: Verwaltungsgebühr ab 25.0 EUR bis 500.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wer eine Tätigkeit ohne die erforderliche Erlaubnis ausübt, handelt ordnungswidrig.

    Dokumente

    Eingehend

    Sachkundenachweis

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    sonstige Unterlagen

    Dokumenttyp: Mitteilung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden

    Dokumenttyp: Registerauszug

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern 08.12.2023 am 30.06.2023

    Version

    Technisch erstellt am 08.06.2011

    Technisch geändert am 28.01.2025

    Stichwörter

    Wirbeltiere, Betäuben von Wirbeltieren, Töten von Tieren, Erlaubnis zur Schädlingsbekämpfung, tierschutzrechtliche Erlaubnis, Schädlingsbekämpfung, Töten von Wirbeltieren, gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021