• Bartenshagen-Parkentin (Landkreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern)
Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge Erteilung

Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen

Sie bekämpfen gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge? Dann benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.

Beschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. 
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.

Online-Dienst

Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren: Erlaubnis online beantragen

ID: L100027_135179750

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Version

Technisch erstellt am 21.06.2024

Technisch geändert am 28.01.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Das Veterinäramt des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dessen/deren Zuständigkeitsbereich Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.

Ansprechpartner

Für Bartenshagen-Parkentin (Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge
  • Sachkundenachweis
  • Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
  • Angaben zu betroffenen Tieren
  • verantwortliche Personen
  • Vorrichtungen und Stoffe, die Anwendung finden sollen

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Behörde.

Voraussetzungen

  • Sie (beziehungsweise die verantwortliche Person) müssen nachweisen, dass Sie die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen.
  • Sie müssen Angaben zu der Art der betroffenen Tiere machen. 
  • Die von Ihnen zur Verwendung vorgesehenen Vorrichtungen und Stoffe oder Zubereitungen müssen für eine tierschutzgerechte Bekämpfung der betroffenen Wirbeltierart geeignet sein und im Antrag angegeben werden.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides
  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,

  • nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
  • die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

Fristen

Sie benötigen die Erlaubnis der zuständigen Behörde vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit.

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 5 Jahre

Bearbeitungsdauer

4 Monate ((höchstens) ab Eingang des vollständigen Antrags bei der zuständigen Stelle)

Kosten

Die Gebührenhöhe ist abhängig vom jeweiligen Zeitaufwand.: Verwaltungsgebühr ab 25,00 EUR bis 500,00 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Wer eine Tätigkeit ohne die erforderliche Erlaubnis ausübt, handelt ordnungswidrig.

Dokumente

Eingehend

Sachkundenachweis

Dokumenttyp: Bescheinigung

Benötigte Signatur: Keine Signatur

sonstige Unterlagen

Dokumenttyp: Mitteilung

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden

Dokumenttyp: Registerauszug

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern 08.12.2023 am 30.06.2023

Version

Technisch erstellt am 08.06.2011

Technisch geändert am 28.01.2025

Stichwörter

Wirbeltiere, Betäuben von Wirbeltieren, Töten von Tieren, Erlaubnis zur Schädlingsbekämpfung, tierschutzrechtliche Erlaubnis, Schädlingsbekämpfung, Töten von Wirbeltieren, gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021