Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen
Sie bekämpfen gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge? Dann benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.
Online-Dienst
Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben online beantragen
Online erledigen
Zahlungsweise
- Mastercard
- giropay
- Paypal
- Visa Karte
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Das Veterinäramt des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dessen/deren Zuständigkeitsbereich Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.
Ansprechpartner
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt / Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz
Adresse
Postfachadresse
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Marten Blumhagen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087310 4
Andrea Degenhard
Anne-Kathrin Lohrenz
Angela Schwabe
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087314 8
Fax: 0395 5708764390
E-Mail: Angela.Schwabe@lk-seenplatte.de
Jana Pecat
Hausanschrift
Fax: 0395 5708764390
Telefon Festnetz: +49 39557087454 1
E-Mail: Jana.Pecat@lk-seenplatte.de
Eva Discher
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087318 1
Fax: 0395 5708764390
E-Mail: Eva.Discher@lk-seenplatte.de
Antonia Wieske
Hausanschrift
Fax: 0395 5708764390
Telefon Festnetz: +49 39557087329 0
E-Mail: Antonia.Wieske@lk-seenplatte.de
Marie Isernhagen-Weltzien
Christian Maschke
Patricia Sophie Spietz
Hausanschrift
Fax: 0395 5708764390
Telefon Festnetz: +49 39557087582 3
E-Mail: Patricia.Spietz@lk-seenplatte.de
Anja Strasen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087453 8
Fax: 0395 5708764390
E-Mail: Anja.Strasen@lk-seenplatte.de
Internet
Formulare
Infoblatt - Gewerbliche Schädlingsbekämpfer
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 TSchG
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge
- Sachkundenachweis
- Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
- Angaben zu betroffenen Tieren
- verantwortliche Personen
- Vorrichtungen und Stoffe, die Anwendung finden sollen
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Behörde.
Formulare
Erkundigen Sie sich hierzu bitte bei der zuständigen Behörde.
Voraussetzungen
- Sie (beziehungsweise die verantwortliche Person) müssen nachweisen, dass Sie die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen.
- Sie müssen Angaben zu der Art der betroffenen Tiere machen.
- Die von Ihnen zur Verwendung vorgesehenen Vorrichtungen und Stoffe oder Zubereitungen müssen für eine tierschutzgerechte Bekämpfung der betroffenen Wirbeltierart geeignet sein und im Antrag angegeben werden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 11 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe e Tierschutzgesetz (TierSchG)
- § 4 Absatz 1 und Absatz 1a Tierschutzgesetz (TierSchG)
- § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 20 Tierschutzgesetz (TierSchG)
- § 21 Absatz 5 Tierschutzgesetz (TierSchG)
- § 4 Absatz 1 Tierschutz-Schlachtverordnung (Tier-SchlV)
- Ziffer 1.6.6 der Veterinärverwaltungskostenverordnung M-V (VetKostVO M-V)
Rechtsbehelf
- Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,
- nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
- die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
Fristen
Sie benötigen die Erlaubnis der zuständigen Behörde vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 4 Monaten ab Eingang des vollständigen Antrags bei der zuständigen Stelle.
Kosten
Für die Erteilung der Erlaubnis fällt eine Gebühr in Höhe von 25,00 bis 500,00 EUR an. Die Gebührenhöhe ist abhängig vom jeweiligen Zeitaufwand.
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Behörde.
Sie benötigen die Erlaubnis der zuständigen Behörde vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit. Wer eine Tätigkeit ohne die erforderliche Erlaubnis ausübt, handelt ordnungswidrig.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 08.12.2023
Stichwörter
tierschutzrechtliche Erlaubnis, Betäuben von Wirbeltieren, Wirbeltiere, Töten von Wirbeltieren, Erlaubnis zur Schädlingsbekämpfung, Töten von Tieren, Schädlingsbekämpfung, gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren