Bescheinigung über die Sachkundenachweise für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln und für die Beratung über deren Anwendung Ausstellung

    Antrag auf Ausstellung des Sachkundenachweises Pflanzenschutz für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln

    Eine Person benötigt einen Sachkundenachweis, wenn sie Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig oder über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen will.

    Beschreibung

    Die zuständige Behörde überprüft, ob Sie die Voraussetzungen zur Erlangung der Sachkunde im Pflanzenschutz erfüllen. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, hängt von der Tätigkeit ab, die Sie wahrnehmen wollen (z.B. Abgabe von Pflanzenschutzmitteln). Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen erhält der Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin einen Bescheid zur Bewilligung der Pflanzenschutz-Sachkunde. Nach Zahlung der Bearbeitungsgebühr erfolgen Druck und Versand des Sachkundenachweises durch einen externen Dienstleister.

    Online-Dienst

    Pflanzenschutz-Sachkundenachweis-Online

    ID: L100027_130005557

    Beschreibung

    Pflanzenschutz-Sachkundenachweis-Online der Bundesländer

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 16.10.2023 (von: Schubert, Julia)

    Technisch geändert am 22.11.2023 (von: Schubert, Julia)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
    Abteilung Pflanzenschutzdienst
    Postfach 10 20 64
    18003 Rostock

    Zuständigkeit

    LALLF, Dezernat 420

    Ansprechpartner

    Dezernat LALLF 420

    Adresse

    Hausanschrift

    Thierfelderstraße 18

    18059 Rostock

    Öffnungszeiten

    Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000 Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle. Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich.  Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: BEHOERDENVERZEICHNIS

    Telefon Festnetz: MVSERVICEPORTAL

    Kontaktperson

    • Dr. Armin Hofhansel (Dezernatsleitung)

    Version

    Technisch erstellt am 01.11.2023 (von: eLIAS, POCAR)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: POKAR, eLIAS-)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Zeugnis über einen anerkannten Berufsabschluss oder
    • Prüfungszeugnis über eine erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung (Sachkunde im Pflanzenschutz für die Abgabe) oder
    • Zeugnis über ein abgeschlossenes Studium und einer Bescheinigung der Ausbildungsstätte, aus der hervorgeht, dass die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten Bestandteil der Ausbildung waren 
    • gegebenenfalls aktuelle Fortbildungsbescheinigung (nicht älter als 3 Jahre), Zeugnisse, die vor dem 14. Februar 2012 ausgestellt wurden, werden gemäß § 1 Abs. 5 i.V.m. § 74 Abs. 6 Nr. 1 PflSchG nicht anerkannt
    • Bescheinigungen eines anderen EU-Mitgliedstaates  mit beglaubigter Übersetzung
    • gegebenenfalls formlose Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers, wenn dieser die Kosten für die Ausstellung übernimmt

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Sachkunde weisen Sie

    • mit einem Zeugnis über einen anerkannten Berufsabschluss nach dem 14. Februar 2012 (Florist/Floristin nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen vom 28. Februar 1997) oder
    • einem vom Pflanzenschutzdienst ausgestellten Prüfungszeugnis über eine erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung für die Abgabe oder
    • mit einem Zeugnis über ein abgeschlossenes Studium nach dem 14. Februar 2012, in Verbindung mit einer Bescheinigung der Ausbildungsstätte nach, aus der hervorgeht, dass die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten Bestandteil der Ausbildung waren oder
    • mit einer gültigen, beglaubigt übersetzten, Bescheinigung eines anderen EU-Mitgliedstaates (der Antragsteller aus anderen Staaten muss über die für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen)

    Sofern zwischen der Ausstellung des Zeugnisses und der Antragstellung mehr als drei Jahre liegen, muss zusätzlich ein aktueller Fortbildungsnachweis eingereicht werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Die Ausstellung eines Sachkundenachweises für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln ist online über www.pflanzenschutz-skn.de zu beantragen. Auch die für die Antragstellung notwendigen Dokumente müssen in dem System hochgeladen werden. Sollte dies nicht möglich sein, senden Sie eine Kopie an antrag.sachkunde@lallf.mvnet.de.

    Es ist nicht erforderlich, zusätzlich den Antrag unterschrieben mit der Post an die Behörde zu senden.

    Die Behörde überprüft die Angaben und Antragsunterlagen. Sind alle Unterlagen vollständig und die Voraussetzungen für die Sachkunde erfüllt, erfolgt die Bearbeitung. Diese kann 4 bis 6 Wochen dauern. Dem Antragsteller gehen ein Bewilligungs- und Gebührenbescheid zu, nach Eingang der Zahlung erfolgen Druck und Versand des Sachkundenachweises durch einen externen Dienstleister. Der Druck erfolgt einmal im Monat. 

    Fristen

    Sofern zwischen Zeugnisdatum und Antragstellung mehr als drei Jahre liegen, muss zusätzlich ein aktueller Fortbildungsnachweis (nicht älter als 3 Jahre) eingereicht werden.

    Bearbeitungsdauer

    4 - 8 Wochen

    4 bis 8 Wochen

    Kosten

    27,00 EUR

    Gebühr 27.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Druck des Sachkundenachweises (Chipkarte) erfolgt nach Eingang der Bearbeitungsgebühr durch einen externen Dienstleister (1 x im Monat).

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 13.10.2023

    Version

    Technisch erstellt am 06.06.2011 (von: Guda Moritzen)

    Technisch geändert am 04.09.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Sachkundenachweis, Pflanzenschutz, Beratung, Pestizid, Sachkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)