• Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern)
Bescheinigung über die Sachkundenachweise für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln und für die Beratung über deren Anwendung Ausstellung

Antrag auf Ausstellung des Sachkundenachweises Pflanzenschutz für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln

Eine Person benötigt einen Sachkundenachweis, wenn sie Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig oder über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen will.

Beschreibung

Die zuständige Behörde überprüft, ob Sie die Voraussetzungen zur Erlangung der Sachkunde im Pflanzenschutz erfüllen. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, hängt von der Tätigkeit ab, die Sie wahrnehmen wollen (z.B. Abgabe von Pflanzenschutzmitteln). Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen erhält der Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin einen Bescheid zur Bewilligung der Pflanzenschutz-Sachkunde. Nach Zahlung der Bearbeitungsgebühr erfolgen Druck und Versand des Sachkundenachweises durch einen externen Dienstleister.

Online-Dienst

Pflanzenschutz-Sachkundenachweis-Online

ID: L100027_130005557

Beschreibung

Pflanzenschutz-Sachkundenachweis-Online der Bundesländer

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 16.10.2023

Technisch geändert am 22.11.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung Pflanzenschutzdienst
Postfach 10 20 64
18003 Rostock

Zuständigkeit

LALLF, Dezernat 420

Ansprechpartner

Dezernat LALLF 420

Adresse

Hausanschrift

Thierfelderstraße 18

18059 Rostock

Öffnungszeiten

Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000 Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle. Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich.  Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!

Kontakt

Telefon Festnetz: BEHOERDENVERZEICHNIS

Telefon Festnetz: MVSERVICEPORTAL

Kontaktperson

Version

Technisch erstellt am 01.11.2023

Technisch geändert am 26.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

erforderliche Unterlagen

  • Zeugnis über einen anerkannten Berufsabschluss oder
  • Prüfungszeugnis über eine erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung (Sachkunde im Pflanzenschutz für die Abgabe) oder
  • Zeugnis über ein abgeschlossenes Studium und einer Bescheinigung der Ausbildungsstätte, aus der hervorgeht, dass die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten Bestandteil der Ausbildung waren 
  • gegebenenfalls aktuelle Fortbildungsbescheinigung (nicht älter als 3 Jahre), Zeugnisse, die vor dem 14. Februar 2012 ausgestellt wurden, werden gemäß § 1 Abs. 5 i.V.m. § 74 Abs. 6 Nr. 1 PflSchG nicht anerkannt
  • Bescheinigungen eines anderen EU-Mitgliedstaates  mit beglaubigter Übersetzung
  • gegebenenfalls formlose Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers, wenn dieser die Kosten für die Ausstellung übernimmt

Formulare

Voraussetzungen

Die Sachkunde weisen Sie

  • mit einem Zeugnis über einen anerkannten Berufsabschluss nach dem 14. Februar 2012 (Florist/Floristin nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen vom 28. Februar 1997) oder
  • einem vom Pflanzenschutzdienst ausgestellten Prüfungszeugnis über eine erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung für die Abgabe oder
  • mit einem Zeugnis über ein abgeschlossenes Studium nach dem 14. Februar 2012, in Verbindung mit einer Bescheinigung der Ausbildungsstätte nach, aus der hervorgeht, dass die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten Bestandteil der Ausbildung waren oder
  • mit einer gültigen, beglaubigt übersetzten, Bescheinigung eines anderen EU-Mitgliedstaates (der Antragsteller aus anderen Staaten muss über die für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen)

Sofern zwischen der Ausstellung des Zeugnisses und der Antragstellung mehr als drei Jahre liegen, muss zusätzlich ein aktueller Fortbildungsnachweis eingereicht werden.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Verfahrensablauf

Die Ausstellung eines Sachkundenachweises für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln ist online über www.pflanzenschutz-skn.de zu beantragen. Auch die für die Antragstellung notwendigen Dokumente müssen in dem System hochgeladen werden. Sollte dies nicht möglich sein, senden Sie eine Kopie an antrag.sachkunde@lallf.mvnet.de.

Es ist nicht erforderlich, zusätzlich den Antrag unterschrieben mit der Post an die Behörde zu senden.

Die Behörde überprüft die Angaben und Antragsunterlagen. Sind alle Unterlagen vollständig und die Voraussetzungen für die Sachkunde erfüllt, erfolgt die Bearbeitung. Diese kann 4 bis 6 Wochen dauern. Dem Antragsteller gehen ein Bewilligungs- und Gebührenbescheid zu, nach Eingang der Zahlung erfolgen Druck und Versand des Sachkundenachweises durch einen externen Dienstleister. Der Druck erfolgt einmal im Monat. 

Fristen

Sofern zwischen Zeugnisdatum und Antragstellung mehr als drei Jahre liegen, muss zusätzlich ein aktueller Fortbildungsnachweis (nicht älter als 3 Jahre) eingereicht werden.

Bearbeitungsdauer

4 - 8 Wochen

4 bis 8 Wochen

Kosten

27,00 EUR

Gebühr 27.0 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Der Druck des Sachkundenachweises (Chipkarte) erfolgt nach Eingang der Bearbeitungsgebühr durch einen externen Dienstleister (1 x im Monat).

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 13.10.2023

Version

Technisch erstellt am 06.06.2011

Technisch geändert am 27.01.2025

Stichwörter

Sachkundenachweis, Pflanzenschutz, Beratung, Pestizid, Sachkunde

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021