Befähigungsnachweis für Tiertransporte Ausstellung

    Tiertransporte: Befähigungsnachweis beantragen

    Beschreibung

    Für die Durchführung von Tiertransporten sind insbesondere die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport (EU-Tierschutztransportverordnung) und der nationalen Tierschutztransportverordnung vom 11. Februar 2009 zu beachten. In den Verordnungen ist der Umgang mit den Tieren bei der Verladung, der Flächenbedarf sowie die Sicherstellung der Versorgung der Tiere während des Transports oder auch die Transportdauer geregelt.

    Insbesondere für Tiere, die nicht daran gewöhnt sind, stellt jeder Transport eine Belastung dar. Dieses gilt insbesondere dann, wenn gewohnte Versorgungszeiten überschritten werden. Ziel muss es daher sein, die Tiere individuell auf den Transport vorzubereiten und die Transportdauer den Bedürfnissen der Tiere anzupassen.

    Jeder, der Tiere transportiert, muss in angemessener Weise geschult oder qualifiziert sein. Auch Personen, die landwirtschaftliche Nutztiere mit Straßenfahrzeugen über eine Strecke von mehr als 65 Kilometer transportieren, benötigen einen Befähigungsnachweis. Der Befähigungsnachweis ist zwingend vorgeschrieben. Der betroffene Personenkreis muss einen Lehrgang erfolgreich abgeschlossen und eine Prüfung abgelegt haben.

    zuständige Stelle

    In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich bitte an die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Hinweise für Schwerin: Tiertransporte - Befähigungsnachweis

    Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.

    Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.
     

    Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.

    Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.

    Ansprechpartner

    Landkreis Ludwigslust-Parchim - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Garnisonsstraße 1

    19288 Ludwigslust

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 12 63

    19370 Parchim

    Öffnungszeiten

    Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03871 722-3900(Herr Dr. Henschel (FDL))

    Telefon Festnetz: 03871 722-3901(Frau Dinter (Dezentraler Service))

    Telefon Festnetz: 03871 722-3929(Frau Jahns (Dezentraler Service / SB Tierseuchen))

    Telefon Festnetz: 03871 722-3932(Frau Hahn (Dezentraler Service / Qualitätsmanagement))

    E-Mail: veterinaeramt@kreis-lup.de

    Stichwörter

    Lebensmittelüberwachung, Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung, Verbraucherschutz

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2013

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Erteilung des Befähigungsnachweises werden Gebühren in Höhe von 25 EUR erhoben. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach Artikel 10 der EU-Verordnung (EG) 1/2005 müssen Landwirte, die ihre eigenen Tiere in eigenen Fahrzeugen zu Zuchtschauen, Tierausstellungen, Auktionen, Märkten usw. über eine Strecke von mehr als 65 Kilometer transportieren, auch als Transportunternehmer zugelassen sein. Hierfür haben die Landwirte eine ausreichende und angemessene Ausrüstung nachzuweisen. Zur Ausrüstung gehören so genannte Viehanhänger und andere Transportmittel.

    Bemerkungen

    Der Text wurde freigegeben von Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern am 06.06.2011.

    Unterstützende Institutionen

    In Mecklenburg-Vorpommern werden die Lehrgänge und Ergänzungslehrgänge an der Fachschule für Agrarwirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Version

    Technisch erstellt am 06.06.2011

    Technisch geändert am 27.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021