Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen anzeigen
Das gewerbliche Abbrennen von diversen Feuerwerkskörpern muss ganzjährig vom Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber der zuständigen Stelle angezeigt werden.
Beschreibung
Das Abbrennen von
- Feuerwerkskörpern der Kategorie F3
- von Großfeuerwerken der Kategorie F4 oder
- von Bühnen- und Theaterfeuerwerk der Kategorie T1 oder T2 oder
- sonstigen Feuerwerkskörpern der Kategorie P1 oder P2
muss ganzjährig vom Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber der zuständigen Stelle angezeigt werden. Für die Anzeige gilt eine Frist von zwei Wochen vor Abbrand des Feuerwerks. Bei Feuerwerken in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, hat die Anzeige vier Wochen vorher zu erfolgen.
Hinweise für Nordwestmecklenburg: Spezielle Hinweise: Anzeige für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in LANDKREIS Nordwestmecklenburg
Das Abbrennen von pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 ausgenommen der Tage 31.12. und 01.01. müssen beim Landkreis Nordwestmecklenburg beantragt werden.
Hinweise für Nordwestmecklenburg: Spezielle Hinweise: Anzeige für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in LANDKREIS Nordwestmecklenburg
Das Abbrennen von pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 ausgenommen der Tage 31.12. und 01.01. müssen beim Landkreis Nordwestmecklenburg beantragt werden.
Online-Dienst
MVSP_MV_Abbrennen_von_pyrotechnischen_Gegenständen_(gewerblich)_anzeigen
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zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sie benötigen
- eine gültige Erlaubnis gemäß § 7 (gewerblich) oder § 27 (nicht gewerblich) Sprengstoffgesetz oder
- einen gültigen Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz oder
- eine Ausnahmebewilligung gemäß § 24 Abs. 1 Sprengstoffgesetz.
In der Anzeige müssen die folgenden Angaben gemacht bzw. die folgenden Unterlagen beigefügt werden:
- Personalien der Verantwortlichen
- Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks
- Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen
- die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit.
Formulare
- Formulare / Online-Dienste: ja
- Schriftformerfordernis: Nein
- Persönliches Erscheinen: Nein
Voraussetzungen
Es dürfen sich in unmittelbarer Nähe des Feuerwerks keine Kirchen, Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime, reetgedeckte Gebäude oder Fachwerkhäuser befinden.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches: 14 Tage (vor Abbrennen des Feuerwerks)
Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches: 4 Wochen (vor Abbrennen des Feuerwerks in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind)
Kosten
Verwaltungsgebühr ab 30.0 EUR bis 150.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Dokumente
Eingehend
Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz
Dokumenttyp: Erlaubnis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Lageplan
Dokumenttyp: Bericht
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Befähigungsschein nach Sprengstoffgesetz
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
sonstige Unterlagen
Dokumenttyp: Mitteilung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 04.09.2018
Stichwörter
Hochzeit, Vereinsfeier, Böller, Runder Geburtstag, Schwärmer, Abbrennen, Firmen Event, Sprengstoffgesetz, Feuerwerk, Pyrotechnik, Explosionsgefährliche Stoffe, Brennbar, Sprenggesetz, Feuerwerksbatterien, Feuerwerksraketen, Feuerwerkskörper, Besonderer Anlass, Festlichkeit, Knaller, Firmenevent, Besondere Anlässe, Kleinfeuerwerk, Kanonenschläge, Raketen
Metainformation
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