Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen Entgegennahme

    Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen anzeigen

    Das gewerbliche Abbrennen von diversen Feuerwerkskörpern muss ganzjährig vom Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber der zuständigen Stelle angezeigt werden.

    Beschreibung

    Das Abbrennen von

    • Feuerwerkskörpern der Kategorie F3
    • von Großfeuerwerken der Kategorie F4 oder
    • von Bühnen- und Theaterfeuerwerk der Kategorie T1 oder T2 oder
    • sonstigen Feuerwerkskörpern der Kategorie P1 oder P2

    muss ganzjährig vom Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber der zuständigen Stelle angezeigt werden. Für die Anzeige gilt eine Frist von zwei Wochen vor Abbrand des Feuerwerks. Bei Feuerwerken in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, hat die Anzeige vier Wochen vorher zu erfolgen.

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: Spezielle Hinweise: Anzeige für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in LANDKREIS Nordwestmecklenburg

    Das Abbrennen von pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 ausgenommen der Tage 31.12. und 01.01. müssen beim Landkreis Nordwestmecklenburg beantragt werden. 

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: Spezielle Hinweise: Anzeige für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in LANDKREIS Nordwestmecklenburg

    Das Abbrennen von pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 ausgenommen der Tage 31.12. und 01.01. müssen beim Landkreis Nordwestmecklenburg beantragt werden.

    Online-Dienst

    MVSP_MV_Abbrennen_von_pyrotechnischen_Gegenständen_(gewerblich)_anzeigen

    ID: L100027_138534974

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Visa Karte
    • Mastercard
    • Paypal
    • giropay

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 09.10.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Technisch geändert am 14.10.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    zuständige Stelle

    Ansprechpartner

    Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 502 - Schwerin - Fachgruppe Sprengstoffanzeigen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Str. 47

    19061 Schwerin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Version

    Technisch erstellt am 12.07.2024 (von: Fricke, Andreas)

    Technisch geändert am 12.11.2024 (von: POKAR, eLIAS-)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen

    • eine gültige Erlaubnis gemäß § 7 (gewerblich) oder § 27 (nicht gewerblich) Sprengstoffgesetz oder
    • einen gültigen Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz oder
    • eine Ausnahmebewilligung gemäß § 24 Abs. 1 Sprengstoffgesetz.

    In der Anzeige müssen die folgenden Angaben gemacht bzw. die folgenden Unterlagen beigefügt werden:

    • Personalien der Verantwortlichen
    • Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks
    • Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen
    • die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit.

    Formulare

    • Formulare / Online-Dienste: ja
    • Schriftformerfordernis: Nein
    • Persönliches Erscheinen: Nein

    Voraussetzungen

    Es dürfen sich in unmittelbarer Nähe des Feuerwerks keine Kirchen, Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime, reetgedeckte Gebäude oder Fachwerkhäuser befinden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches: 14 Tage (vor Abbrennen des Feuerwerks)

    Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches: 4 Wochen (vor Abbrennen des Feuerwerks in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind)

    Kosten

    Verwaltungsgebühr ab 30.0 EUR bis 150.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Dokumente

    Eingehend

    Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz

    Dokumenttyp: Erlaubnis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Lageplan

    Dokumenttyp: Bericht

    Bezeichnung: Lageplan der Umgebung und Kennzeichnung des Abbrennplatzes des Feuerwerks

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Befähigungsschein nach Sprengstoffgesetz

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    sonstige Unterlagen

    Dokumenttyp: Mitteilung

    Bezeichnung: Ggf. bereits vorhandene Genehmigungen beteiligter Behörden (optional) sowie die Effektliste

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 04.09.2018

    Version

    Technisch erstellt am 11.05.2011 (von: Guda Moritzen)

    Technisch geändert am 24.09.2024 (von: Fricke, Andreas)

    Stichwörter

    Hochzeit, Vereinsfeier, Böller, Runder Geburtstag, Schwärmer, Abbrennen, Firmen Event, Sprengstoffgesetz, Feuerwerk, Pyrotechnik, Explosionsgefährliche Stoffe, Brennbar, Sprenggesetz, Feuerwerksbatterien, Feuerwerksraketen, Feuerwerkskörper, Besonderer Anlass, Festlichkeit, Knaller, Firmenevent, Besondere Anlässe, Kleinfeuerwerk, Kanonenschläge, Raketen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)