Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen Entgegennahme

    Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen anzeigen

    Das gewerbliche Abbrennen von diversen Feuerwerkskörpern muss ganzjährig vom Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber der zuständigen Stelle angezeigt werden.

    Beschreibung

    Das Abbrennen von

    • Feuerwerkskörpern der Kategorie F3
    • von Großfeuerwerken der Kategorie F4 oder
    • von Bühnen- und Theaterfeuerwerk der Kategorie T1 oder T2 oder
    • sonstigen Feuerwerkskörpern der Kategorie P1 oder P2

    muss ganzjährig vom Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber der zuständigen Stelle angezeigt werden. Für die Anzeige gilt eine Frist von zwei Wochen vor Abbrand des Feuerwerks. Bei Feuerwerken in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, hat die Anzeige vier Wochen vorher zu erfolgen.

    Online-Dienst

    Anzeige für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände

    ID: L100027_110549006

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern M-V

    Ansprechpartner

    Fachgebiet 31.10 - Allgemeine Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 61

    18437 Stralsund

    Hausanschrift

    Störtebekerstr. 30

    18528 Bergen auf Rügen

    Öffnungszeiten

    Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.

    Kontakt

    Fax: +49 3831 357-444001

    Telefon Festnetz: 03831 115

    E-Mail: ordnung@kreisverwaltung-vr.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erteilung eines Feuerwerks
    Anzeige über den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen (§ 14 Sprengstoffgesetz (SprengG)

    Stichwörter

    Apostille, feuerwerk, Gewerbeaufsicht, Heimaufsicht, Helmpflicht, Jagd, Jagdkataster, kleiner Waffenschein, Ordnung, Standesamtsaufsicht, Untere Jagdbehörde, Untere Waffenbehörde, Waffen

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 504 - Stralsund

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankendamm 17

    18439 Stralsund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 385 588-59982

    E-Mail: arbeitsschutz.stralsund@lagus.mv-regierung.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Abbrennanzeige eines Feuerwerks nach Sprengstoffgesetz

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen

    • eine gültige Erlaubnis gemäß § 7 (gewerblich) oder § 27 (nicht gewerblich) Sprengstoffgesetz oder
    • einen gültigen Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz oder
    • eine Ausnahmebewilligung gemäß § 24 Abs. 1 Sprengstoffgesetz.

    In der Anzeige müssen die folgenden Angaben gemacht bzw. die folgenden Unterlagen beigefügt werden:

    • Personalien der Verantwortlichen
    • Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks
    • Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen
    • die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit.

    Formulare

    Das Formular zur Abbrennanzeige steht online im Formularmanagement des Landes auch den Kommunen zur Verfügung.

    Hinweise für Vorpommern-Rügen: Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) - Anzeige

    Den Antrag erhalten Sie je nach Wunsch per Post / Email oder persönlich von den jeweiligen Bürgerservicecentern unseres Landkreises:

    • Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund
    • Bahnhofstraße 12/13, 18507 Grimmen
    • Scheunenweg 10, 18311 Ribnitz-Damgarten
    • Störtebekerstraße 30, 18528 Bergen auf Rügen

    Voraussetzungen

    Es dürfen sich in unmittelbarer Nähe des Feuerwerks keine Kirchen, Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime, reetgedeckte Gebäude oder Fachwerkhäuser befinden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gebührenrahmen: 30,00 EUR bis 150,00 EUR

    Hinweise für Vorpommern-Rügen: Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) - Anzeige

    Hinweise (Besonderheiten)

    Aus einem begründeten Anlass können auch Privatpersonen, das heißt, Personen ohne Erlaubnis oder Befähigungsschein, das Abbrennen eines Kleinfeuerwerks (Kategorie F2) beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 04.09.2018

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English