Betriebe und Einrichtungen für das innergemeinschaftliche Verbringen nach tiergesundheitsrechtlichen Vorschriften: Zulassung beantragen
Sie müssen für Ihren Betrieb oder Ihr Unternehmen eine Zulassung beantragen, wenn Sie gewerblich mit Tieren, Zuchtmaterial und/oder tierischen Erzeugnissen innergemeinschaftlich handeln wollen.
Beschreibung
Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie gewerblich mit Tieren, Zuchtmaterial und/oder tierischen Erzeugnissen innergemeinschaftlich handeln möchten.
Bitte kontaktieren Sie die zuständige Behörde für weitere Informationen bevor Sie eine Erlaubnis beantragen.
Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde nach Prüfung der Unterlagen erteilt.
Online-Dienst
Zulassung von Betrieben und Einrichtungen für das innergemeinschaftliche Verbringen nach tiergesundheitsrechtlichen Vorschriften online beantragen
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Zahlungsweise
- Mastercard
- giropay
- Paypal
- Visa Karte
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Erste Anlaufstelle ist das örtliche Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und kreisfreien Städte.
Zuständigkeit
Erste Anlaufstelle ist das örtliche Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Fachgebiet Veterinärwesen
Beschreibung
Das Veterinäramt übernimmt hinsichtlich des Tierschutzes folgende Aufgabe:
- Überwachung der Einhaltung von europäischen und nationalen Tierschutznormen
- Kontrolle der Nutztierhaltungen sowie erlaubnispflichtiger Tierhaltungen gemäß TierSCHG
- Betriebe, die Nutztiere halten (z.B. Kälber, Schweine, Hühner....) werden in regelmäßigen Abständen auf die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen überprüft.
- Das Halten und die Zucht von bestimmten Tieren (z.B. Zoohandlungen, Tierheime, Tierpensionen, gewerbsmäßige Hunde- und Katzenzuchten, Reit- und Fahrbetriebe) ist erlaubnispflichtig (§11 TierSchG).
- Überwachung von Tiertransporten
- Ahndung von Verstößen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Malzfabrik Grevesmühlen
Linie:- Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
- Haltestelle: Grevesmühlen Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03841 3040-0
Fax: 03841 3040-6599
Kontaktperson
Herr Dr. P. Aldinger (Fachdienstleitung und Amtstierarzt)
Frau K. Kempke (Vorzimmerdienst/Sekretariat)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3901
Fax: +49 3841 3040-83901
E-Mail: K.Kempke@nordwestmecklenburg.de
Frau K. Gehrke (Sachbearbeiterin Haushalt)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3902
Fax: +49 3841 3040-83902
E-Mail: K.Gehrke@nordwestmecklenburg.de
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erlaubnis des Betriebes/des Unternehmens zum innergemeinschaftlichen Verbringen nach tiergesundheitsrechtlichen Vorschriften
- Kopie des Personalausweises
- Kopie des Sachkundenachweises
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- eventuell Führungszeugnis
- bei Gebäuden: Lageplan
- bei Fahrzeugen: Fahrzeugzulassung, Bescheinigung des Transportmittels nach Verordnung (EG) Nr. 1/2005 (für Lebendtiertransporte)
- weitere Unterlagen sind möglich
Bitte kontaktieren Sie die zuständige Behörde für weitere Informationen bevor Sie eine Erlaubnis beantragen.
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: möglich
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Sie müssen mindestens volljährig sein.
- Sie müssen einen Antrag auf Erlaubnis vor Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde stellen.
- Sie müssen nachweisen, dass Sie sachkundig und zuverlässig sind.
- Die zuständige Behörde kann weitere Angaben/Dokumente von Ihnen fordern.
Bitte kontaktieren Sie die zuständige Behörde für weitere Informationen bevor Sie eine Erlaubnis beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 15 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV)
- Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte)
- Artikel 96 der Verordnung (EU) 2016/429
- Artikel 9 der delegierte Verordnung (EU) 2019/2035
- Artikel 3 der delegierten Verordnung (EU) 2020/686
Verfahrensablauf
Füllen Sie einen Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft. Es werden Ihre persönlichen Voraussetzungen überprüft.
Im Anschluss daran wird mit Ihnen ein Vor-Ort-Termin vereinbart, um die technischen Voraussetzungen zu kontrollieren.
Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen dann die Erlaubnis für das gewerbliche innergemeinschaftliche Verbringen mit Tieren, Zuchtmaterial oder tierischen Erzeugnissen erteilt. Sie erhalten einen Bescheid.
Fristen
Die behördliche Zulassung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Bearbeitungsdauer
13 Wochen
13 Wochen
Kosten
Die Zulassung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung. Die Gebühren betragen in Mecklenburg-Vorpommern gemäß Veterinärverwaltungskostenverordnung EUR 50,00 bis EUR 600,00
Verwaltungsgebühr ab 200.00 EUR bis 600.00 EUR
Verwaltungsgebühr ab 200.00 EUR bis 600.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Die Erlaubnis kann befristet ausgestellt werden.
Weitere Informationen
Viele Handels- und Reisefragen, die Tiere oder auch Waren betreffen, sind ständigen Änderungen durch sich ändernde Tierseuchenlagen weltweit unterworfen, sodass empfohlen wird, sich im Vorfeld detailliert beim örtlichen Amtstierarzt zu informieren.
Weitere Informationen hält das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bereit.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 31.05.2022