• Sarmstorf (Landkreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern)
Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz Erteilung

Explosionsgefährliche Stoffe: Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz beantragen

Wenn Sie mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder mit diesen handeln möchten, benötigen Sie einen Befähigungsschein. Näheres erfahren Sie hier.

Beschreibung

Sofern Sie nicht im Besitz einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Sprengstoffrecht sind, dürfen Sie als verantwortliche Person nur mit erlaubnispflichtigen explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder mit diesen handeln, wenn Sie einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz besitzen.

Als verantwortliche Person bzw. Aufsichtsperson zählen insbesondere Leiter oder Leiterinnen einer Betriebsabteilung, Sprengberechtigte, Betriebsmeister oder Betriebsmeisterinnen, fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung und Lagerverwalter oder Lagerverwalterinnen sowie Personen, die zum Verbringen explosionsgefährlicher Stoffe, zu deren Überlassen an andere oder zum Empfang dieser Stoffe von anderen bestellt sind.

Ein Befähigungsschein für den Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen wird nur natürlichen Personen ausgestellt.

Grundsätzlich werden Sie als antragstellende Person einen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz erhalten, wenn Sie

  • zuverlässig
  • fachkundig und
  • persönlich geeignet sind und
  • das 21. Lebensjahr vollendet haben.

Sie müssen einen staatlichen oder staatlich anerkannten Fachkundelehrgang absolviert haben. An einem solchen Lehrgang dürfen jedoch nur Personen teilnehmen, die eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen können.

Der Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz wird nur auf Antrag und in der Regel für die Dauer von fünf Jahren ausgestellt. Er kann inhaltlich beschränkt, befristet und, auch nachträglich mit Auflagen verbunden werden.

Online-Dienst

Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz online beantragen

ID: L100027_138747507

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Zahlungsweise

  • Mastercard
  • giropay
  • Visa Karte
  • Paypal

Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 14.10.2024

Technisch geändert am 14.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS). Zuständig für die Bearbeitung des Antrages sind die jeweiligen Standorte Schwerin, Rostock, Stralsund und Neubrandenburg.

Ansprechpartner

Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 501 - Rostock - Fachgruppe Sprengstoffrecht

Adresse

Hausanschrift

Friedrich-Engels-Platz 5-8

18055 Rostock

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Version

Technisch erstellt am 12.03.2024

Technisch geändert am 27.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Formular "Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes" sowie gegebenenfalls das Formblatt "Beiblatt A"
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • erforderliche Nachweise über die Fachkunde nach § 9 SprenG
  • Bei EU-Ausländern: Bescheinigung zur Beurteilung der Zuverlässigkeit in beglaubigter Übersetzung der zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde Ihres Heimat- oder Herkunftslandes (z.B. Strafregisterauszug). Die Bescheinigung soll nicht älter als drei Monate sein. Im Übrigen dürfen nur solche Tatsachen als nachgewiesen angesehen werden, die von der zuständigen Behörde des Heimat- oder Herkunftslandes bestätigt worden sind.

Formulare

  • Formulare vorhanden: ja
  •  Formlose Antragsstellung möglich: nein
  •  Persönliches Erscheinen nötig: ja
  •  Online-Dienste vorhanden: nein

Voraussetzungen

Sie erhalten als antragstellende Person einen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz, wenn Sie

  • eine natürliche Person,
  • zuverlässig,
  • fachkundig und
  • persönlich geeignet sind und
  • das 21. Lebensjahr vollendet haben.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag schriftlich oder elektronisch stellen.

Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob alle Voraussetzungen für die Erteilung des Befähigungsscheins erfüllt sind.

Wenn alle Unterlagen vollständig sind, erhalten Sie den beantragten Befähigungsschein.

Fristen

Der Befähigungsschein wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren erteilt.

Für eine Verlängerung des Befähigungsscheines ist bei weiter bestehender Zuverlässigkeit ein Wiederholungslehrgang zu belegen.

Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens 8-10 Wochen vor der beabsichtigten Aufnahme einer unter das SprengG fallenden Tätigkeit zu stellen.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nicht älter als ein Jahr sein.

Bearbeitungsdauer

Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Verwaltungsgebühr ab 40.0 EUR bis 250.0 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Der Befähigungsschein berechtigt zu Tätigkeiten bei einem Unternehmen mit einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffrecht.

Möchte der Fachkundige selbstständig tätig sein, muss ein Antrag auf Erlaubnis nach dem Sprengstoffrecht gestellt werden.

Dokumente

Eingehend

Nachweis der fachlichen Eignung

Dokumenttyp: Nachweis

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Identifikationsdokument

Dokumenttyp: Ausweis

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Landesamt für Gesundheit und Soziales am 30.09.2024

Version

Technisch erstellt am 11.11.2010

Technisch geändert am 27.01.2025

Stichwörter

§ 20 SprengG, Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen (gewerblich), Sprengstoffe, Kampfmittelbeseitigung, Explosionsgefährliche Stoffe

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021