Steuerberater und Steuerberaterin: Eintragung im Berufsregister beantragen
Beschreibung
Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt.
Ins Berufsregister werden alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften eingetragen, die ihre berufliche Niederlassung bzw. Ihren Sitz im Kammerbezirk haben.
Für Steuerberater gehören u.a. folgende Angaben ins Berufsregister:
- Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort,
- Tag der Bestellung,
- Angabe der Behörde oder der Steuerberaterkammer, die die Bestellung vorgenommen hat,
- Anschrift der beruflichen Niederlassung,
- berufliche Zusammenschlüsse,
- Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" und von Bezeichnungen nach der Fachberaterordnung.
Online-Dienst
Online-Dienst Ersterfassung und Änderung im Berufsregister
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer des Landes, in deren Kammerbezirk Sie beabsichtigen, Ihre berufliche Niederlassung oder regelmäßige Arbeitsstätte zu begründen.
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Einsicht in das Berufsregister ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern am 21.12.2018
Stichwörter
Steuerberaterkammer, freie Berufe, Berufsregistereintrag, Steuerberaterverzeichnis, Zulassung