Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung beantragen
Wenn Sie beruflich Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, dürfen Sie das nicht einfach tun, sondern Sie müssen zuerst die Behörden informieren, die dafür zuständig sind.
Beschreibung
Die Behörde stellt eine Sachkundebescheinigung über die Befähigung für die jeweilige Tätigkeit aus. Hierfür sind Nachweise zu erbringen, dass die persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine Schädlingsbekämpfung vorliegen.
Sachkundig ist, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung abgeschlossen hat, die vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anerkannt worden ist - z. B. den anerkannten Abschluss "geprüfte/r Schädlingsbekämpfer/in".
Seit dem 1. August 2004 gibt es die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer / zur Schädlingsbekämpferin. Diese dauert 3 Jahre und schließt nach praktischen sowie theoretischen Lehreinheiten mit einer entsprechenden Prüfung an einer Berufsschule ab. Näheres dazu regelt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer / zur Schädlingsbekämpferin.
Beschränkt sich die vorgesehene Schädlingsbekämpfung auf bestimmte Anwendungsbereiche, ist sachkundig auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde für diese Tätigkeiten als geeignet anerkannt worden ist.
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zuständige Stelle
Beratung zum Erwerb der Sachkunde und die Ausstellung der Bescheinigung über die nachgewiesene Sachkunde erfolgt auf Antrag durch das für Ihren Wohnsitz zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Hinsichtlich der Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer oder zur Schädlingsbekämpferin wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).
Sofern es um sich um ein Anliegen bezüglich des Erwerbs der Sachkunde für einen Teilbereich der Schädlingsbekämpfung gemäß der "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 523)" handelt, wenden Sie sich an eine einschlägige Fachschule.
Die Anerkennung der Gleichwertigkeit einer Ausbildung erfolgt durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Arbeitsschutz und technische Sicherheit.
Zuständigkeit
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dessen/deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz haben (Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dieser und weiterführenden Seiten.)
Ansprechpartner
Fachgebiet Veterinärwesen
Beschreibung
Das Veterinäramt übernimmt hinsichtlich des Tierschutzes folgende Aufgabe:
- Überwachung der Einhaltung von europäischen und nationalen Tierschutznormen
- Kontrolle der Nutztierhaltungen sowie erlaubnispflichtiger Tierhaltungen gemäß TierSCHG
- Betriebe, die Nutztiere halten (z.B. Kälber, Schweine, Hühner....) werden in regelmäßigen Abständen auf die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen überprüft.
- Das Halten und die Zucht von bestimmten Tieren (z.B. Zoohandlungen, Tierheime, Tierpensionen, gewerbsmäßige Hunde- und Katzenzuchten, Reit- und Fahrbetriebe) ist erlaubnispflichtig (§11 TierSchG).
- Überwachung von Tiertransporten
- Ahndung von Verstößen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Malzfabrik Grevesmühlen
Linie:- Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
- Haltestelle: Grevesmühlen Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03841 3040-0
Fax: 03841 3040-6599
Kontaktperson
Frau P. Wiebensohn (Fachgebietsleitung Veterinärwesen, Amtstierärztin)
Frau K. Kempke (Vorzimmerdienst/Sekretariat)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3901
Fax: +49 3841 3040-83901
E-Mail: K.Kempke@nordwestmecklenburg.de
Frau S. Uhlmann (Amtstierärztin)
Frau O. Augustin (Sachbearbeiterin Veterinärwesen/Tierschutz)
Frau K. Gehrke (Sachbearbeiterin Haushalt)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3902
Fax: +49 3841 3040-83902
E-Mail: K.Gehrke@nordwestmecklenburg.de
erforderliche Unterlagen
- Sachkundenachweise: Sachkundig ist, wer sich regelmäßig fortbildet und
- die Prüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "geprüfter Schädlingsbekämpfer / geprüfte Schädlingsbekämpferin" oder
- die Prüfung zum Gehilfen oder Meister für Schädlingsbekämpfung nach nicht mehr geltendem Recht in den alten Bundesländern oder nach dem Recht der ehemaligen DDR abgelegt oder
- in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften nachweislich eine vergleichbare Sachkunde erworben hat.
- Sachkundig ist auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde als den oben erwähnten Prüfungen gleichwertig anerkannt worden ist.
- Nachweis der Sachkunde z. B. in Form von Ausbildungszeugnissen, Schulungsnachweisen, Teilnahmebestätigungen, Bescheinigungen über Fortbildungen
- Personalausweis
- Erkundigen Sie sich bitte bezüglich noch zusätzlich einzureichender Unterlagen bei Ihrem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Dieses wird Ihnen auch darüber Auskunft geben, ob Sie bereits sachkundig sind oder wie bzw. durch welche Schulungsangebote Sie die Sachkunde erlangen können.
Formulare
Erkundigen Sie sich hierzu bitte bei Ihrem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Voraussetzungen
Sachkunde des Antragsstellers.
Sachkundig ist, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde anerkannt worden ist.
Rechtsgrundlage(n)
- § 11 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe e und Absatz 5 Tierschutzgesetz (TierSchG)
- § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 20 Tierschutzgesetz (TierSchG)
- § 21 Absatz 5 Tierschutzgesetz (TierSchG)
- § 4 Absatz 1 und Absatz 1a Tierschutzgesetz (TierSchG)
- § 4 Absatz 1 Tierschutz-Schlachtverordnung (Tier-SchlV)
- Veterinärverwaltungskostenverordnung (VetKostVO M-V)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Erteilung einer Sachkunde.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Den Sachkundenachweis erhalten Sie von der zuständigen Stelle, nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises eingereicht haben, die zuständige Stelle die Unterlagen geprüft hat und die Voraussetzungen geprüft wurden.
Hinweise für Nordwestmecklenburg: Spezielle Hinweise: Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung in LANDKREIS Nordwestmecklenburg
Zuständig sind wir in Bezug auf die Vorlage der Bescheinigung über die Sachkunde zur Genehmigung nach § 11 TierSchG. Eine Bescheinigung über die Sachkunde wird nicht erstellt.
Fristen
Es sind keine Fristen vorgesehen.
Bearbeitungsdauer
Die in der Regel kurzfristige Bearbeitungsdauer darf dabei maximal bis zu 3 Monaten ab Eingang des vollständigen Antrags bei der zuständigen Stelle betragen.
3 Monate
Kosten
Im Rahmen einer Ausbildung fallen für die Sachkunde keine Kosten an. Wenn die Ausbildung auf privater Ebene erfolgt, hängen die Kosten vom Anbieter der Lehrgänge ab. In diesen sind die anfallenden Prüfungsgebühren meist enthalten.
Die Höhe der Kosten sind abhängig von dem Zeitaufwand, betragen aber mindestens 25,00 EUR (Ziffer 1.6.44 Veterinärverwaltungskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern).
Erkundigen Sie sich hierfür bitte bei Ihrem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie beim Deutschen Schädlingsbekämpferverband.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 08.09.2023
Stichwörter
Schädlingsbekämpfung, Schädlinge, Gesundheitsschädlinge, Hygieneschädlinge