Steuerberatungsgesellschaft AnerkennungOnline erledigen

    Anerkennung einer Berufsausübungsgesellschaft beantragen

    Beschreibung

    Um eine Steuerberatungsgesellschaft zu betreiben, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft stellen. Die zuständige Steuerberaterkammer prüft anhand des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung, ob der Nachweis der verantwortlichen Führung der Gesellschaft durch Steuerberater erbracht ist und ob die Voraussetzungen für die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft gegeben sind.

    Online-Dienst

    Anerkennung einer Steuerberatungsgesellschaft beantragen

    ID: L100027_130441610

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Für die Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft ist die Steuerberaterkammer zuständig, in deren Kammerbezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat.

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostseeallee 40

    18107 Rostock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0381 77676-76

    Fax: 0381 77676-77

    E-Mail: mail@stbk-mv.de

    Internet

    Formulare

    Allgemeine Anfrage

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Dem Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft ist

    • eine Ausfertigung oder eine öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung und
    • ein Identifikationsdokument; alternativ Reisepass mit Meldebestätigung

    beizufügen.

    Formulare

    Der Vordruck für den Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft kann schriftlich oder mündlich bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer angefordert werden. Den ausgefüllten Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft stellen Sie schriftlich bei der Steuerberaterkammer, in deren Kammerbezirk Ihre Gesellschaft ihren Sitz hat. In dem Antrag sind Name, Beruf und berufliche Niederlassung der Personen anzugeben, die die Gesellschaft verantwortlich führen sowie Name, Beruf und berufliche Niederlassung der sonst zur Vertretung berechtigten Personen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Ablehnung der Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.

    Kosten

    Für die Bearbeitung des Antrags auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft ist eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer nach der Höhe der Bearbeitungsgebühr.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vor Eintragung in das Handels- oder Partnerschaftsregister kann die zuständige Steuerberaterkammer bereits bestätigen, dass bis auf die Eintragung in das Handels- oder Partnerschaftsregister alle Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen. Über die Ablehnung des Antrags auf Anerkennung ist ein schriftlicher Bescheid zu erteilen.

    Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass die Mitglieder des Vorstandes, die Geschäftsführer oder die persönlich haftenden Gesellschafter Steuerberater sind (§ 50 StBerG). Mindestens ein Steuerberater, der Mitglied des Vorstandes, Geschäftsführer oder persönlich haftender Gesellschafter ist, muss seine berufliche Niederlassung am Sitz der Gesellschaft oder in dessen Nahbereich haben. Die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft darf nicht erteilt werden, solange nicht die vorläufige Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung vorliegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern am 31.07.2017

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de