• Muchow (Landkreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern)
Prüfung als Steuerberater Zulassung

Steuerberaterprüfung: Zulassung beantragen

Beschreibung

Die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung setzt die Zulassung voraus. Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung kann nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) auf mehreren Wegen erfolgen:

  • Erste Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums oder eines anderen Hochschulstudiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung. Danach muss der Bewerber praktisch tätig gewesen sein. Die Dauer dieser Tätigkeit ist von der Regelstudienzeit des abgeschlossenen Hochschulstudiums abhängig. Bei mindestens acht Semestern sind zwei Jahre notwendig, bei weniger als acht Semestern müssen drei Jahre praktischer Arbeit geleistet werden.
  • Ein Bewerber ist auch zur Steuerberaterprüfung zuzulassen, wenn er nach Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung auf dem Gebiet des Steuerrechtes zehn Jahre praktisch tätig war. Im Falle der erfolgreich abgelegten Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt reduziert sich dieser Zeitraum auf sieben Jahre praktischer Tätigkeit.
  • Ebenso können Beamte des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Angestellte der Finanzverwaltung zur Prüfung zugelassen werden, wenn sie mindestens sieben Jahre als Sachbearbeiter oder in mindestens gleichwertiger Stellung praktisch tätig gewesen sind.

Die Prüfung muss vor einem Prüfungsausschuss abgelegt werden, der bei der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde zu bilden ist.  

Online-Dienst

Zulassung zur Steuerberaterprüfung online beantragen

ID: L100027_137510829

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Version

Technisch erstellt am 11.09.2024

Technisch geändert am 11.09.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer des Landes, in dem Sie hauptberuflich tätig sind bzw. Ihren (überwiegenden) Wohnsitz haben. Die Steuerberaterkammer des Landes M-V finden Sie hier.

Ansprechpartner

Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern

Adresse

Hausanschrift

Ostseeallee 40

18107 Rostock

Kontakt

Telefon Festnetz: 0381 77676-76

Fax: 0381 77676-77

E-Mail: mail@stbk-mv.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 31.03.2017

Technisch geändert am 17.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

erforderliche Unterlagen

Dem Zulassungsantrag beizufügen sind:

  • ein Lebenslauf mit genauen Angaben zur Person und dem beruflichen Werdegang,
  • ein Passbild, nicht älter als ein Jahr sowie
  • die Nachweise über das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen, also Nachweise über die Vorbildung und Tätigkeitsbescheinigungen der Arbeitgeber über Art und Umfang Ihrer praktischen Tätigkeiten.  
  • Identifikationsdokument; alternativ Reisepass mit Meldebestätigung

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist kostenpflichtig.

Hinweise (Besonderheiten)

Dokumente

Eingehend

Identifikationsdokument

Dokumenttyp: Ausweis

Bezeichnung: alternativ Reisepass mit Meldebestätigung

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Nachweis der beruflichen Tätigkeit

Dokumenttyp: Nachweis

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Nachweis der beruflichen Tätigkeit

Dokumenttyp: Nachweis

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Identifikationsdokument

Dokumenttyp: Ausweis

Bezeichnung: alternativ Reisepass mit Meldebestätigung

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Prüfung als Steuerberater Zulassung

Eingehend

Nachweis der beruflichen Tätigkeit

Dokumenttyp: Nachweis

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Identifikationsdokument

Dokumenttyp: Ausweis

Bezeichnung: alternativ Reisepass mit Meldebestätigung

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern am 19.12.2018

Version

Technisch erstellt am 18.06.2010

Technisch geändert am 11.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021