Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe BescheinigungOnline erledigen

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    Beschreibung

    Für die Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes ist nach § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 9 Bewachungsverordnung der Nachweis einer von der Industrie- und Handelskammer (IHK) erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung für folgende Personen erforderlich:

    1. Personen, die das Bewachungsgewerbe nach § 34a Abs. 1 Satz 1 der GewO als Selbständige ausüben wollen,
    2. bei juristischen Personen die gesetzlichen Vertreter, soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst sind oder keine mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragte Person einen Sachkundenachweis hat,
    3. die mit der Leitung des Gewerbebetriebs oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen und
    4. Personen, die mit der Durchführung folgender Bewachungsaufgaben nach § 34a Abs. 1a Satz 2 der GewO beschäftigt werden:
    • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
    • Schutz vor Ladendieben
    • Bewachung in Einlassbereichen von gastgewerblichen Diskotheken
    • Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. September 2008 (BGBl.I S. 1798), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31. Juli 2016 (BGBl I S. 1939) geändert worden ist, von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorrübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion,
    • Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion.
    •  

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    ID: L100027_125365875

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    Sprache

    Deutsch

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    zuständige Stelle

    Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

    Adresse

    Hausanschrift

    Graf-Schack-Allee 12

    19053 Schwerin

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0385 5103999

    Telefon Festnetz: 0385 5103111(Direkt-Hotline)

    Telefon Festnetz: 0385 51030

    E-Mail: info@schwerin.ihk.de

    Internet

    Formulare

    Anmeldung zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Anmeldung bei den Industrie- und Handelskammern Mecklenburg-Vorpommern

    Erklärung zur Kostenübernahme

    Formulare

    Anmeldeformular für die Sachkundeprüfung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Zweck der Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1 Satz 3  Nummer 3 und Abs.1a Satz 2 der GewO ist es, gegenüber den zuständigen Vollzugsbehörden den Nachweis zu erbringen, dass der Unternehmer/ die Unternehmerin als auch die entsprechend eingesetzten Mitarbeiter Kenntnisse über für die Ausübung dieser Tätigkeiten notwendige rechtliche Vorschriften und fachspezifische Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung in einem Umfang erworben haben, die ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Bewachungsaufgaben ermöglichen.

    Gegenstand der Sachkundeprüfung sind insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:

    • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und  Datenschutzrecht
    • Bürgerliches Gesetzbuch
    • Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
    • Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste
    • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt und
    • Grundzüge der Sicherheitstechnik

    Bearbeitungsdauer

    Die Prüfungstermine finden Sie auf den Homepages der Industrie- und Handelskammern.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte dem Gebührentarif der Industrie- und Handelskammern.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 22.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de