Erlaubnis für Zucht, Haltung und Handel mit Tieren beantragen
Bei vielen Tätigkeiten im gewerblichen Umgang mit Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie folgende Tätigkeiten mit Tieren gewerblich betreiben möchten:
- Zucht oder Halten von Wirbeltieren außer landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild
- Handel mit Wirbeltieren
- einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten
- Tiere zur Schau stellen oder hierfür zur Verfügung stellen
- Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge
- Sie bilden Hunde für Dritte aus, wie beispielsweise Begleithunde oder Assistenzhunde, unterhalten hierfür Einrichtungen oder leiten die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter an, beispielsweise durch Hundeschulen
Die Anmeldung eines Gewerbes ist keine Voraussetzung.
Gewerbsmäßigkeit liegt in der Regel dann vor, wenn die Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird.
Eine Erlaubnis ist ebenso erforderlich, wenn Sie die nachfolgenden Tätigkeiten durchführen möchten:
- Sie führen die Zucht oder Haltung, auch zur Abgabe an Dritte, oder Verwendung von Wirbeltieren oder Kopffüßern durch, die selbst oder deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken, beispielsweise Tierversuchen, verwendet zu werden.
- Sie führen die Zucht oder Haltung von Wirbeltieren, deren Organe oder Gewebe zu anderen als wissenschaftlichen Zwecken bestimmt sind, beispielsweise zur Anlage von Zellkulturen zur Diagnostik, durch.
- Sie halten Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung, beispielsweise einer Auffangstation.
- Sie halten und stellen Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung zur Schau oder stellen sie für Letzteres zur Verfügung.
- Sie verbringen oder führen Wirbeltiere - außer Nutztiere - zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine Gegenleistung in das Inland ein beziehungsweise vermitteln diese Tiere gegen Entgelt oder eine Gegenleistung, wie beispielsweise durch den Auslandshundetierschutz.
- Sie bilden Schutzhunde aus oder unterhalten hierfür Einrichtungen.
- Sie führen Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durch.
Online-Dienst
Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren online beantragen
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Zahlungsweise
- Mastercard
- giropay
- Paypal
- Visa Karte
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Das Veterinäramt des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dessen/deren Zuständigkeitsbereich Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dieser und weiterführenden Seiten.
Ansprechpartner
Fachgebiet Veterinärwesen
Beschreibung
Das Veterinäramt übernimmt hinsichtlich des Tierschutzes folgende Aufgabe:
- Überwachung der Einhaltung von europäischen und nationalen Tierschutznormen
- Kontrolle der Nutztierhaltungen sowie erlaubnispflichtiger Tierhaltungen gemäß TierSCHG
- Betriebe, die Nutztiere halten (z.B. Kälber, Schweine, Hühner....) werden in regelmäßigen Abständen auf die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen überprüft.
- Das Halten und die Zucht von bestimmten Tieren (z.B. Zoohandlungen, Tierheime, Tierpensionen, gewerbsmäßige Hunde- und Katzenzuchten, Reit- und Fahrbetriebe) ist erlaubnispflichtig (§11 TierSchG).
- Überwachung von Tiertransporten
- Ahndung von Verstößen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Malzfabrik Grevesmühlen
Linie:- Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
- Haltestelle: Grevesmühlen Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03841 3040-0
Fax: 03841 3040-6599
Kontaktperson
Frau P. Wiebensohn (Fachgebietsleitung Veterinärwesen, Amtstierärztin)
Frau K. Kempke (Vorzimmerdienst/Sekretariat)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3901
Fax: +49 3841 3040-83901
E-Mail: K.Kempke@nordwestmecklenburg.de
Frau S. Uhlmann (Amtstierärztin)
Frau O. Augustin (Sachbearbeiterin Veterinärwesen/Tierschutz)
Frau K. Gehrke (Sachbearbeiterin Haushalt)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3902
Fax: +49 3841 3040-83902
E-Mail: K.Gehrke@nordwestmecklenburg.de
Formulare
Tiere halten, züchten, verbringen - Antrag
Tiere - Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang
Fachbereich III - Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Die Fachbereiche und Sachgebiete haben grundsätzlich an folgenden Tagen geöffnet: - Montag von 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr - Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr - Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr - Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr - Freitag geschlossen
Kontakt
Fax: 038828 330-175
Telefon Festnetz: 038828 3300
Kontaktperson
Frau Anja Surkamp
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 038828 330-1300
Fax: 038828 330-2300
E-Mail: a.surkamp@schoenberger-land.de
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 TierSchG,
- Führungszeugnis (Das Führungszeugnis können Sie bei der örtlichen Meldebehörde beantragen, es kann von dort aus direkt an das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt versandt werden.)
- beglaubigte Kopie des Sachkundenachweises gemäß § 11 TierSchG
- Antrag mit Angaben über
- die Art und Anzahl der betroffenen Tiere,
- Art der Tätigkeit,
- die für die Tätigkeit verantwortliche Person,
- Flächen, Räume und Einrichtungen der Tierhaltung (Flurstückskarten, Skizzen, Fotos, o.ä.)
- Nachweis der Zuverlässigkeit
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Behörde (örtliche Zuständigkeit).
Formulare
Erkundigen Sie sich hierzu bitte bei der zuständigen Behörde.
Voraussetzungen
- Sie müssen einen Antrag inklusive aller erforderlichen Unterlagen auf eine kostenpflichtige Erlaubnis stellen.
- Sie (beziehungsweise die verantwortliche Person) müssen nachweisen, dass Sie die erforderliche Sachkunde, Zuverlässigkeit und die logistischen Voraussetzungen besitzen.
- Im Laufe des Antragsverfahrens müssen Sie Ihre Örtlichkeiten durch den amtlichen Tierarzt abnehmen lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
- Nachdem Sie den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde eingereicht haben, werden diese zuerst auf Vollständigkeit und Ihre persönlichen Voraussetzungen überprüft.
- Im Anschluss daran wird mit Ihnen ein Vor-Ort-Termin vereinbart, um die technischen Voraussetzungen zu kontrollieren.
- Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen dann die Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren versandt.
- Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden.
Fristen
Sie benötigen die Erlaubnis der zuständigen Behörde vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungszeit: bis zu 4 Monate, Verlängerung um 2 Monate möglich
Kosten
Die Gebührenhöhe ist abhängig vom jeweiligen Zeitaufwand.: Verwaltungsgebühr ab 25.00 EUR bis 500.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Behörde.
Sie benötigen die Erlaubnis der zuständigen Behörde vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit. Wer eine Tätigkeit ohne die erforderliche Erlaubnis ausübt, handelt ordnungswidrig.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 05.09.2023
Stichwörter
Tierschutz, Reitverein Wanderritt, Hundetraining, Schädlingsbekämpfung, Schaustellung von Tieren, Tiertransport, Ausbildung von Hunden, Schutzhunde, Tierhaltung, Tierheim, Tierhandel, Tierschutzgesetz, Wirbeltiere, TierSchG, Tierzucht, Tiere, Zoo, Versuchstiere, gewerblicher Umgang mit Tieren, wissenschaftlicher Zweck, gewerbliche Tierzucht, Reit- oder Fahrbetrieb, Tierversuche, Tiervermittlung