Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren Erteilung

    Erlaubnis für Zucht, Haltung und Handel mit Tieren beantragen

    Bei vielen Tätigkeiten im gewerblichen Umgang mit Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie folgende Tätigkeiten mit Tieren gewerblich betreiben möchten:

    • Zucht oder Halten von Wirbeltieren außer landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild
    • Handel mit Wirbeltieren
    • einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten
    • Tiere zur Schau stellen oder hierfür zur Verfügung stellen
    • Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge
    • Sie bilden Hunde für Dritte aus, wie beispielsweise Begleithunde oder Assistenzhunde, unterhalten hierfür Einrichtungen oder leiten die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter an, beispielsweise durch Hundeschulen

    Die Anmeldung eines Gewerbes ist keine Voraussetzung.

    Gewerbsmäßigkeit liegt in der Regel dann vor, wenn die Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird.

    Eine Erlaubnis ist ebenso erforderlich, wenn Sie die nachfolgenden Tätigkeiten durchführen möchten:

    • Sie führen die Zucht oder Haltung, auch zur Abgabe an Dritte, oder Verwendung von Wirbeltieren oder Kopffüßern durch, die selbst oder deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken, beispielsweise Tierversuchen, verwendet zu werden.
    • Sie führen die Zucht oder Haltung von Wirbeltieren, deren Organe oder Gewebe zu anderen als wissenschaftlichen Zwecken bestimmt sind, beispielsweise zur Anlage von Zellkulturen zur Diagnostik, durch.
    • Sie halten Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung, beispielsweise einer Auffangstation. 
    • Sie halten und stellen Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung zur Schau oder stellen sie für Letzteres zur Verfügung.
    • Sie verbringen oder führen Wirbeltiere - außer Nutztiere - zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine Gegenleistung in das Inland ein beziehungsweise vermitteln diese Tiere gegen Entgelt oder eine Gegenleistung, wie beispielsweise durch den Auslandshundetierschutz.
    • Sie bilden Schutzhunde aus oder unterhalten hierfür Einrichtungen.
    • Sie führen Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durch.

    Online-Dienst

    Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren online beantragen

    ID: L100027_134039595

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Mastercard
    • giropay
    • Paypal
    • Visa Karte

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Das Veterinäramt des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dessen/deren Zuständigkeitsbereich Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.

    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dieser und weiterführenden Seiten.

    Ansprechpartner

    Fachgebiet Veterinärwesen

    Beschreibung

    Das Veterinäramt übernimmt hinsichtlich des Tierschutzes folgende Aufgabe:

    • Überwachung der Einhaltung von europäischen und nationalen Tierschutznormen
    • Kontrolle der Nutztierhaltungen sowie erlaubnispflichtiger Tierhaltungen gemäß TierSCHG
    • Betriebe, die Nutztiere halten (z.B. Kälber, Schweine, Hühner....) werden in regelmäßigen Abständen auf die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen überprüft.
    • Das Halten und die Zucht von bestimmten Tieren (z.B. Zoohandlungen, Tierheime, Tierpensionen, gewerbsmäßige Hunde- und Katzenzuchten, Reit- und Fahrbetriebe) ist erlaubnispflichtig (§11 TierSchG).
    • Überwachung von Tiertransporten
    • Ahndung von Verstößen

    Adresse

    Hausanschrift

    Börzower Weg 3

    23936 Grevesmühlen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
      Anzahl: 198  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Malzfabrik Grevesmühlen
      Linie:
      • Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
    • Haltestelle: Grevesmühlen Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03841 3040-0

    Fax: 03841 3040-6599

    Kontaktperson

    Formulare

    Tiere halten, züchten, verbringen - Antrag
    Tiere - Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 TierSchG,
    • Führungszeugnis (Das Führungszeugnis können Sie bei der örtlichen Meldebehörde beantragen, es kann von dort aus direkt an das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt versandt werden.)
    • beglaubigte Kopie des Sachkundenachweises gemäß § 11 TierSchG
    • Antrag mit Angaben über 
      • die Art und Anzahl der betroffenen Tiere,
      • Art der Tätigkeit,
      • die für die Tätigkeit verantwortliche Person,
      • Flächen, Räume und Einrichtungen der Tierhaltung (Flurstückskarten, Skizzen, Fotos, o.ä.)
    • Nachweis der Zuverlässigkeit

    Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Behörde (örtliche Zuständigkeit).

    Formulare

    Erkundigen Sie sich hierzu bitte bei der zuständigen Behörde.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen einen Antrag inklusive aller erforderlichen Unterlagen auf eine kostenpflichtige Erlaubnis stellen. 
    • Sie (beziehungsweise die verantwortliche Person) müssen nachweisen, dass Sie die erforderliche Sachkunde, Zuverlässigkeit und die logistischen Voraussetzungen besitzen. 
    • Im Laufe des Antragsverfahrens müssen Sie Ihre Örtlichkeiten durch den amtlichen Tierarzt abnehmen lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
       

    Verfahrensablauf

    • Nachdem Sie den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde eingereicht haben, werden diese zuerst auf Vollständigkeit und Ihre persönlichen Voraussetzungen überprüft.
    • Im Anschluss daran wird mit Ihnen ein Vor-Ort-Termin vereinbart, um die technischen Voraussetzungen zu kontrollieren.
    • Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen dann die Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren versandt.
    • Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden.

    Fristen

    Sie benötigen die Erlaubnis der zuständigen Behörde vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit.

    Bearbeitungsdauer

    Bearbeitungszeit: bis zu 4 Monate, Verlängerung um 2 Monate möglich

    Kosten

    Die Gebührenhöhe ist abhängig vom jeweiligen Zeitaufwand.: Verwaltungsgebühr ab 25.00 EUR bis 500.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Behörde.

    Sie benötigen die Erlaubnis der zuständigen Behörde vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit. Wer eine Tätigkeit ohne die erforderliche Erlaubnis ausübt, handelt ordnungswidrig.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 05.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2024

    Stichwörter

    Tierschutz, Reitverein Wanderritt, Hundetraining, Schädlingsbekämpfung, Schaustellung von Tieren, Tiertransport, Ausbildung von Hunden, Schutzhunde, Tierhaltung, Tierheim, Tierhandel, Tierschutzgesetz, Wirbeltiere, TierSchG, Tierzucht, Tiere, Zoo, Versuchstiere, gewerblicher Umgang mit Tieren, wissenschaftlicher Zweck, gewerbliche Tierzucht, Reit- oder Fahrbetrieb, Tierversuche, Tiervermittlung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de