Sachkundenachweis zum Töten von Wirbeltieren Bescheinigung

    Betäuben oder Töten von Wirbeltieren, Sachkundenachweis erbringen

    Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten, müssen gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis erbringen.

    Beschreibung

    Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten, müssen gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis erbringen.
    Dies gilt entsprechend auch für die Schlachtung von Tieren.
    Sachkundig ist, wer die für die entsprechende Tätigkeit notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vorweisen kann.   
    Der Sachkundenachweis kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden und umfasst jeweils die Kategorie Tier bzw. die Tötungsmethode, für die entsprechende Nachweise vorgelegt wurden. Als Nachweis von Sachkunde können u .a. Berufsausbildungen, Studium oder anderweitige Qualifikationen mit Bezug zur jeweiligen Tätigkeit anerkannt werden (z. B. Berufsausbildung zum Fleischer, Tierwirt, Studium der Biologie, Schwerpunkt Zoologie).

    Online-Dienst

    MVSP_MV_Betäuben_oder_Töten_von_Wirbeltieren_Sachkundenachweis_erbringen

    ID: L100027_134039596

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    Version

    Technisch erstellt am 08.05.2024 (von: Neick, Kerstin)

    Technisch geändert am 12.06.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Vorpommern-Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis der Sachkunde, z. B. in Form von

    • Ausbildungszeugnissen,
    • Schulungsnachweisen,
    • Bescheinigung über Fortbildungen,
    • Personalausweis.

    Erkundigen Sie sich bitte bezüglich noch zusätzlich einzureichender Unterlagen bei der zuständigen Behörde.

    Formulare

    Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte bei der zuständigen Behörde.

    Voraussetzungen

    Sachkunde des Antragsstellers

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Antragsverfahren

    Fristen

    keine Fristen, aber vor Ausübung der Tätigkeit

    Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 5 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    abhängig vom Einzelfall

    Kosten

    für die Bescheinigung der Sachkunde; egebenenfalls können zusätzliche Kosten entstehen durch die Notwendigkeit von Fachgesprächen oder das Ableisten einer Prüfung.: Verwaltungsgebühr 25.0 EUR

    Dokumente

    Eingehend

    Personalausweis

    Dokumenttyp: Ausweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Sachkundenachweis

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Bezeichnung: Nachweise der Sachkunde

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 14.02.2022

    Version

    Technisch erstellt am 06.04.2010 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 04.09.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Schlachten, Wirbeltiere, Sachkundenachweis Betäuben, Betäuben und Töten, Sachkundebescheinigung, Töten von Wirbeltieren, Betäuben von Wirbeltieren, Sachkundenachweis, Bescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)