Sachkundenachweis zum Töten von Wirbeltieren Bescheinigung

    Betäuben oder Töten von Wirbeltieren, Sachkundenachweis erbringen

    Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten, müssen gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis erbringen.

    Beschreibung

    Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten, müssen gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis erbringen.
    Dies gilt entsprechend auch für die Schlachtung von Tieren.
    Sachkundig ist, wer die für die entsprechende Tätigkeit notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vorweisen kann.   
    Der Sachkundenachweis kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden und umfasst jeweils die Kategorie Tier bzw. die Tötungsmethode, für die entsprechende Nachweise vorgelegt wurden. Als Nachweis von Sachkunde können u .a. Berufsausbildungen, Studium oder anderweitige Qualifikationen mit Bezug zur jeweiligen Tätigkeit anerkannt werden (z. B. Berufsausbildung zum Fleischer, Tierwirt, Studium der Biologie, Schwerpunkt Zoologie).

    Online-Dienst

    Sachkundenachweis für das Betäuben oder Töten von Wirbeltieren online beantragen

    ID: L100027_134039596

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Fachgebiet Veterinärwesen

    Beschreibung

    Das Veterinäramt übernimmt hinsichtlich des Tierschutzes folgende Aufgabe:

    • Überwachung der Einhaltung von europäischen und nationalen Tierschutznormen
    • Kontrolle der Nutztierhaltungen sowie erlaubnispflichtiger Tierhaltungen gemäß TierSCHG
    • Betriebe, die Nutztiere halten (z.B. Kälber, Schweine, Hühner....) werden in regelmäßigen Abständen auf die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen überprüft.
    • Das Halten und die Zucht von bestimmten Tieren (z.B. Zoohandlungen, Tierheime, Tierpensionen, gewerbsmäßige Hunde- und Katzenzuchten, Reit- und Fahrbetriebe) ist erlaubnispflichtig (§11 TierSchG).
    • Überwachung von Tiertransporten
    • Ahndung von Verstößen

    Adresse

    Hausanschrift

    Börzower Weg 3

    23936 Grevesmühlen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
      Anzahl: 198  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Malzfabrik Grevesmühlen
      Linie:
      • Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
    • Haltestelle: Grevesmühlen Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03841 3040-0

    Fax: 03841 3040-6599

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis der Sachkunde, z. B. in Form von

    • Ausbildungszeugnissen,
    • Schulungsnachweisen,
    • Bescheinigung über Fortbildungen,
    • Personalausweis.

    Erkundigen Sie sich bitte bezüglich noch zusätzlich einzureichender Unterlagen bei der zuständigen Behörde.

    Formulare

    Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte bei der zuständigen Behörde.

    Voraussetzungen

    Sachkunde des Antragsstellers

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Antragsverfahren

    Fristen

    keine Fristen, aber vor Ausübung der Tätigkeit

    Bearbeitungsdauer

    abhängig vom Einzelfall

    Kosten

    Die Kosten für die Erteilung der Sachkundebescheinigung in Mecklenburg-Vorpommern ergeben sich aus der Veterinärverwaltungskostenverordnung M-V und sind unter Umständen abhängig vom Zeitaufwand. Gegebenenfalls können zusätzliche Kosten entstehen durch die Notwendigkeit von Fachgesprächen oder das Ableisten einer Prüfung. Die Gebühr für die Bescheinigung der Sachkunde beträgt EUR 25,00.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 14.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2024

    Stichwörter

    Bescheinigung, Schlachten, Betäuben von Wirbeltieren, Betäuben und Töten, Wirbeltiere, Töten von Wirbeltieren, Sachkundenachweis Betäuben, Sachkundenachweis, Sachkundebescheinigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de