Betäuben oder Töten von Wirbeltieren: Sachkundenachweis beantragen
Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten, müssen gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis erbringen.
Beschreibung
Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten, müssen gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis erbringen.
Dies gilt entsprechend auch für die Schlachtung von Tieren.
Sachkundig ist, wer die für die entsprechende Tätigkeit notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vorweisen kann.
Der Sachkundenachweis kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden und umfasst jeweils die Kategorie Tier bzw. die Tötungsmethode, für die entsprechende Nachweise vorgelegt wurden. Als Nachweis von Sachkunde können u .a. Berufsausbildungen, Studium oder anderweitige Qualifikationen mit Bezug zur jeweiligen Tätigkeit anerkannt werden (z. B. Berufsausbildung zum Fleischer, Tierwirt, Studium der Biologie, Schwerpunkt Zoologie).
Online-Dienst
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- Mastercard
- giropay
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- Visa Karte
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zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Fachgebiet Veterinärwesen
Beschreibung
Das Veterinäramt übernimmt hinsichtlich des Tierschutzes folgende Aufgabe:
- Überwachung der Einhaltung von europäischen und nationalen Tierschutznormen
- Kontrolle der Nutztierhaltungen sowie erlaubnispflichtiger Tierhaltungen gemäß TierSCHG
- Betriebe, die Nutztiere halten (z.B. Kälber, Schweine, Hühner....) werden in regelmäßigen Abständen auf die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen überprüft.
- Das Halten und die Zucht von bestimmten Tieren (z.B. Zoohandlungen, Tierheime, Tierpensionen, gewerbsmäßige Hunde- und Katzenzuchten, Reit- und Fahrbetriebe) ist erlaubnispflichtig (§11 TierSchG).
- Überwachung von Tiertransporten
- Ahndung von Verstößen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Grevesmühlen Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
- Haltestelle: Malzfabrik Grevesmühlen
Linie:- Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Kontakt
Fax: 03841 3040-6599
Telefon Festnetz: 03841 3040-0
Kontaktperson
Frau P. Wiebensohn (Fachgebietsleitung Veterinärwesen, Amtstierärztin)
Frau K. Kempke (Vorzimmerdienst/Sekretariat)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3901
Fax: +49 3841 3040-83901
E-Mail: K.Kempke@nordwestmecklenburg.de
Frau O. Augustin (Sachbearbeiterin Veterinärwesen/Tierschutz)
Frau K. Gehrke (Sachbearbeiterin Haushalt)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-83902
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3902
E-Mail: K.Gehrke@nordwestmecklenburg.de
erforderliche Unterlagen
Nachweis der Sachkunde, z. B. in Form von
- Ausbildungszeugnissen,
- Schulungsnachweisen,
- Bescheinigung über Fortbildungen,
- Personalausweis.
Erkundigen Sie sich bitte bezüglich noch zusätzlich einzureichender Unterlagen bei der zuständigen Behörde.
Formulare
Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte bei der zuständigen Behörde.
Voraussetzungen
Sachkunde des Antragsstellers
Rechtsgrundlage(n)
- § 4 Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)
- Verordnung (EG) Nr. 1099/2009, Art. 7, Art 21, Section 4 TierSchG, Section 4 Animal Welfare Slaughter Ordinance (Animal Sloppy)
- Regulation (EC) No 1099/2009, Article 7, Article 21
- Nummer 1.6.42 der Veterinärverwaltungskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (VetKostVO M-V)
Verfahrensablauf
Antragsverfahren
Fristen
keine Fristen, aber vor Ausübung der Tätigkeit
Bearbeitungsdauer
abhängig vom Einzelfall
Kosten
für die Bescheinigung der Sachkunde; egebenenfalls können zusätzliche Kosten entstehen durch die Notwendigkeit von Fachgesprächen oder das Ableisten einer Prüfung.: Verwaltungsgebühr 25.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 14.02.2022
Stichwörter
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