Sachkundenachweis zum Töten von Wirbeltieren Bescheinigung

    Betäuben oder Töten von Wirbeltieren: Sachkundenachweis beantragen

    Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten, müssen gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis erbringen.

    Beschreibung

    Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten, müssen gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis erbringen.
    Dies gilt entsprechend auch für die Schlachtung von Tieren.
    Sachkundig ist, wer die für die entsprechende Tätigkeit notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vorweisen kann.   
    Der Sachkundenachweis kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden und umfasst jeweils die Kategorie Tier bzw. die Tötungsmethode, für die entsprechende Nachweise vorgelegt wurden. Als Nachweis von Sachkunde können u .a. Berufsausbildungen, Studium oder anderweitige Qualifikationen mit Bezug zur jeweiligen Tätigkeit anerkannt werden (z. B. Berufsausbildung zum Fleischer, Tierwirt, Studium der Biologie, Schwerpunkt Zoologie).

    Online-Dienst

    Sachkundenachweis für das Betäuben oder Töten von Wirbeltieren online beantragen

    ID: L100027_134039596

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Landkreis Rostock - Sachgebiet Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Wall 3 - 5

    18273 Güstrow

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Postfach 1455

    18264 Güstrow

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 3843 755-39801

    Telefon Festnetz: +49 3843 755-39999

    E-Mail: VETERINAERAMT@LKROS.DE

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis der Sachkunde, z. B. in Form von

    • Ausbildungszeugnissen,
    • Schulungsnachweisen,
    • Bescheinigung über Fortbildungen,
    • Personalausweis.

    Erkundigen Sie sich bitte bezüglich noch zusätzlich einzureichender Unterlagen bei der zuständigen Behörde.

    Formulare

    Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte bei der zuständigen Behörde.

    Voraussetzungen

    Sachkunde des Antragsstellers

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Antragsverfahren

    Fristen

    keine Fristen, aber vor Ausübung der Tätigkeit

    Bearbeitungsdauer

    abhängig vom Einzelfall

    Kosten

    für die Bescheinigung der Sachkunde; egebenenfalls können zusätzliche Kosten entstehen durch die Notwendigkeit von Fachgesprächen oder das Ableisten einer Prüfung.: Verwaltungsgebühr 25.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 14.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2024

    Stichwörter

    Sachkundenachweis Betäuben, Betäuben und Töten, Bescheinigung, Sachkundebescheinigung, Betäuben von Wirbeltieren, Schlachten, Töten von Wirbeltieren, Sachkundenachweis, Wirbeltiere

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de