Sachkundenachweis zum Töten von Wirbeltieren Bescheinigung

    Betäuben oder Töten von Wirbeltieren, Sachkundenachweis erbringen

    Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten, müssen gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis erbringen.

    Beschreibung

    Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten, müssen gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis erbringen.
    Dies gilt entsprechend auch für die Schlachtung von Tieren.
    Sachkundig ist, wer die für die entsprechende Tätigkeit notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vorweisen kann.   
    Der Sachkundenachweis kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden und umfasst jeweils die Kategorie Tier bzw. die Tötungsmethode, für die entsprechende Nachweise vorgelegt wurden. Als Nachweis von Sachkunde können u .a. Berufsausbildungen, Studium oder anderweitige Qualifikationen mit Bezug zur jeweiligen Tätigkeit anerkannt werden (z. B. Berufsausbildung zum Fleischer, Tierwirt, Studium der Biologie, Schwerpunkt Zoologie).

    Online-Dienst

    Sachkundenachweis für das Betäuben oder Töten von Wirbeltieren online beantragen

    ID: L100027_134039596

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt / Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Hausanschrift

    Gartenstraße 17

    17033 Neubrandenburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 395 57087-5811

    Fax: +49 395 57087-64390

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Merkblatt zur Herstellung von Konfitüren, Marmeladen und Fruchtaufstrichen
    Informationsblatt - Direktvermarktung von Geflügelfleisch
    Informationsblatt - Direktvermarktung von Fleisch von Rindern, Schweinen, Schafen oder Ziegen
    Informationsblatt - Direktvermarktung von Fruchtsaft, Fruchtnektar und Fruchtschorlen
    Informationsblatt - Direktvermarktung von Likören
    Merkblatt zur Abgabe von Untersuchungsmaterial durch Jäger - Trichinenuntersuchung
    Merkblatt Vermarktung von Wild durch Jäger
    Schulungsblatt Trichinenprobenentnahme
    Bestätigung Schulung Trichinenprobenentnahme
    Merkblatt zur Beprobung von Wildschweinen zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest (Indikatortiere)
    Merkblatt zu den Lebensmittelhygienischen Anforderungen an die Direktvermarktung von Geflügelfleisch
    Merkblatt - Direktvermarktung von Fleisch von Rindern, Schweinen, Schafen oder Ziegen

    Version

    Technisch geändert am 09.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis der Sachkunde, z. B. in Form von

    • Ausbildungszeugnissen,
    • Schulungsnachweisen,
    • Bescheinigung über Fortbildungen,
    • Personalausweis.

    Erkundigen Sie sich bitte bezüglich noch zusätzlich einzureichender Unterlagen bei der zuständigen Behörde.

    Formulare

    Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte bei der zuständigen Behörde.

    Voraussetzungen

    Sachkunde des Antragsstellers

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Antragsverfahren

    Fristen

    keine Fristen, aber vor Ausübung der Tätigkeit

    Bearbeitungsdauer

    abhängig vom Einzelfall

    Kosten

    Die Kosten für die Erteilung der Sachkundebescheinigung in Mecklenburg-Vorpommern ergeben sich aus der Veterinärverwaltungskostenverordnung M-V und sind unter Umständen abhängig vom Zeitaufwand. Gegebenenfalls können zusätzliche Kosten entstehen durch die Notwendigkeit von Fachgesprächen oder das Ableisten einer Prüfung. Die Gebühr für die Bescheinigung der Sachkunde beträgt EUR 25,00.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 14.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2024

    Stichwörter

    Bescheinigung, Schlachten, Betäuben von Wirbeltieren, Betäuben und Töten, Wirbeltiere, Töten von Wirbeltieren, Sachkundenachweis Betäuben, Sachkundenachweis, Sachkundebescheinigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de