Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
Beschreibung
Nach dem Tode des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin darf das Gaststättengewerbe auf Grund der bisherigen Erlaubnis durch den Ehegatten, Lebenspartner oder den minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit weitergeführt werden. Das gleiche gilt für Nachlassverwalter, Nachlasspfleger oder Testamentsvollstrecker bis zur Dauer von zehn Jahren nach dem Erbfall. Die in den Sätzen 1 und 2 bezeichneten Personen haben der Erlaubnisbehörde unverzüglich Anzeige zu erstatten, wenn sie den Betrieb weiterführen wollen.
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Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin online anzeigen
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zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie oder große kreisangehörige Stadt bzw. Amtsverwaltung oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.
Ansprechpartner
Amt Güstrow-Land
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltesteller "Am Eicheneck"
Linie:- Bus: 200, 201, 202, 204, 205, 206, 210, 215, 216, 250, 252, 260, 290
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr * Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr * Mittwoch: geschlossen * Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr * Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Dr. Ulrich Blau (Amtsvorsteher)
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB) (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
Eckdrift 103
19061 Schwerin
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV)
Fax: +49 385 773347-28
Telefon Festnetz: +49 385 773347-51
E-Mail: datenschutz@ego-mv.de
Internet
Bankverbindung
Amt Güstrow-land
Empfänger: Amt Güstrow-land
IBAN: DE06 1203 0000 1020 6123 94
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG
Amt Güstrow-Land
Empfänger: Amt Güstrow-Land
IBAN: DE95 1406 1308 0000 7698 00
BIC: GENODEF1GUE
Bankinstitut: Raiffeisenbank Güstrow
Amt Güstrow-Land
Empfänger: Amt Güstrow-Land
IBAN: DE41 1305 0000 0620 0012 08
BIC: NOLADE21ROS
Bankinstitut: Ostseesparkasse Rostock
Meldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltesteller "Am Eicheneck"
Linie:- Bus: 200, 201, 202, 204, 205, 206, 210, 215, 216, 250, 252, 260, 290
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr * Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr * Mittwoch: geschlossen * Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr * Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Petra Herrmann (Sachbearbeiterin)
Frau Cornelia Stasulis (Sachbearbeiterin)
Internet
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltesteller "Am Eicheneck"
Linie:- Bus: 200, 201, 202, 204, 205, 206, 210, 215, 216, 250, 252, 260, 290
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr * Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr * Mittwoch: geschlossen * Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr * Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03843 6933-0
Fax: 03843 6933-32
Kontaktperson
Frau Anna-Lena Neun (Sachbearbeiterin)
Frau Susann Kadimsky (Sachbearbeiterin)
Internet
erforderliche Unterlagen
- Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer bzw. Nachweis über einen Berufsabschluss in einem einschlägigen Beruf
- Sterbeurkunde des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin
- Zur Identifikation ist der Personalausweis oder der Reisepass mit einer aktuellen Meldebestätigung vorzulegen.
Formulare
Es kann ein formloser Antrag gestellt werden.
Voraussetzungen
Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anzeige ist unverzüglich zu erstatten.
Nach § 8 GastG erlischt die Erlaubnis, wenn der Betrieb seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt wird.
Kosten
Es fallen Gebühren in Höhe zwischen 21,00 - 191,00 an.
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landkreise, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der formlosen Antragstellung.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 02.07.2015