Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
Beschreibung
Nach dem Tode des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin darf das Gaststättengewerbe auf Grund der bisherigen Erlaubnis durch den Ehegatten, Lebenspartner oder den minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit weitergeführt werden. Das gleiche gilt für Nachlassverwalter, Nachlasspfleger oder Testamentsvollstrecker bis zur Dauer von zehn Jahren nach dem Erbfall. Die in den Sätzen 1 und 2 bezeichneten Personen haben der Erlaubnisbehörde unverzüglich Anzeige zu erstatten, wenn sie den Betrieb weiterführen wollen.
Online-Dienst
Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin online anzeigen
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zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie oder große kreisangehörige Stadt bzw. Amtsverwaltung oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.
Ansprechpartner
Abteilung Ordnungsbehördliche Aufgaben
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Markt / Pfarrkirche
Anzahl: 8 Gebühren: ja - Parkplatz: Markt / Fürstenhof
Anzahl: 6 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkdeck Baustraße
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Markt / Pfarrkirche
Anzahl: 2 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Markt
Linie:- Bus: 201 & zeitweise die Linien 203, 204, 210, 215, 241, 252, 250, 290
- Haltestelle: Bahnhof Güstrow
Linien:- Regionalbahn: Güstrow - Laage - Rostock Hbf; Pasewalk - Neubrandenburg - Güstrow - Bützow - Schwerin - Ludwigslust; Elsterwerda - Berlin - Güstrow - Rostock
- S-Bahn: Güstrow - Rostock Hbf - Warnemünde
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr zusätzliche Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: 03843 769-530
Telefon Festnetz: 03843 769-300
Kontaktperson
Herr Michael Lemal (Abteilungsleiter)
Telefon Festnetz: 03843 769-305
E-Mail: michael.lemal@guestrow.de
Frau Veronika Zerbe (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03843 769-312
E-Mail: veronika.zerbe@guestrow.de
Herr Frank Lippert (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 03843 769-321
E-Mail: frank.lippert@guestrow.de
Herr Matthias Klich
Frau Marianne Ullerich (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03843 769-331
E-Mail: marianne.ullerich@guestrow.de
Herr Friedemann Teufel (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 03843 769-310
E-Mail: friedemann.teufel@guestrow.de
Frau Samantha Schwarz (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03843 769-306
E-Mail: samantha.schwarz@guestrow.de
Herr Steffen Brandt (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 03843 769-333
E-Mail: steffen.brandt@guestrow.de
Bankverbindung
Barlachstadt Güstrow
Empfänger: Barlachstadt Güstrow
IBAN: DE45 1203 0000 0010 0223 33
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG
erforderliche Unterlagen
- Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer bzw. Nachweis über einen Berufsabschluss in einem einschlägigen Beruf
- Sterbeurkunde des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin
- Zur Identifikation ist der Personalausweis oder der Reisepass mit einer aktuellen Meldebestätigung vorzulegen.
Formulare
Es kann ein formloser Antrag gestellt werden.
Voraussetzungen
Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anzeige ist unverzüglich zu erstatten.
Nach § 8 GastG erlischt die Erlaubnis, wenn der Betrieb seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt wird.
Kosten
Es fallen Gebühren in Höhe zwischen 21,00 - 191,00 an.
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landkreise, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der formlosen Antragstellung.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 02.07.2015