Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter Gestattung

    Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen

    Beschreibung

    Nach dem Tode des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin darf das Gaststättengewerbe auf Grund der bisherigen Erlaubnis durch den Ehegatten, Lebenspartner oder den minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit weitergeführt werden. Das gleiche gilt für Nachlassverwalter, Nachlasspfleger oder Testamentsvollstrecker bis zur Dauer von zehn Jahren nach dem Erbfall. Die in den Sätzen 1 und 2 bezeichneten Personen haben der Erlaubnisbehörde unverzüglich Anzeige zu erstatten, wenn sie den Betrieb weiterführen wollen.

    Online-Dienst

    Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin online anzeigen

    ID: L100027_128461400

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    Version

    Technisch erstellt am 24.07.2023

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    zuständige Stelle

    In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie oder große kreisangehörige Stadt bzw. Amtsverwaltung oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Dummerstorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Griebnitzer Weg 2

    18196 Dummerstorf

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr , 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr Freitag geschlossen Hinweis: Termine nach Vereinbarung!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038208 628-0

    Fax: 038208 628-60

    E-Mail: info@dummerstorf.de(Zentrale Informations-E-Mail Adresse)

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2014

    Technisch geändert am 20.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    erforderliche Unterlagen

    • Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer bzw. Nachweis über einen Berufsabschluss in einem einschlägigen Beruf
    • Sterbeurkunde des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin
    • Zur Identifikation ist der Personalausweis oder der Reisepass mit einer aktuellen Meldebestätigung vorzulegen.

    Formulare

    Es kann ein formloser Antrag gestellt werden.

    Voraussetzungen

    Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anzeige ist unverzüglich zu erstatten.
    Nach § 8 GastG erlischt die Erlaubnis, wenn der Betrieb seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt wird.

    Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches: 14 Tage

    Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches: 14 Tage

    Kosten

    Es fallen Gebühren in Höhe zwischen 21,00 - 191,00 an.

    Dokumente

    Eingehend

    Sterbeurkunde

    Dokumenttyp: Urkunde

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Identifikationsdokument

    Dokumenttyp: Ausweis

    Bezeichnung: alternativ Reisepass mit Meldebestätigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Identifikationsdokument

    Dokumenttyp: Ausweis

    Bezeichnung: alternativ Reisepass mit Meldebestätigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Sterbeurkunde

    Dokumenttyp: Urkunde

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Ausgehend

    Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gewerbeanmeldung (Bestätigung)

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Unterstützende Institutionen

    Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landkreise, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der formlosen Antragstellung.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 02.07.2015

    Version

    Technisch erstellt am 06.04.2010

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021