• Selpin (Landkreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern)
Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständigen betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition Erteilung

Waffenhandel: Erlaubnis beantragen

Wenn Sie gewerbsmäßig Schusswaffen oder Munition kaufen und verkaufen möchten, benötigen Sie dafür eine Waffenhandelserlaubnis.

Beschreibung

Für den gewerbsmäßigen oder selbstständigen Handel mit Schusswaffen oder Munition benötigen Sie eine Waffenhandelserlaubnis. Diese erhalten Sie bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Waffenbehörde.

Der Waffenhandel beinhaltet auch das

  • das Verleihen,
  • Versteigern,
  • Vermieten,
  • Verpfänden,
  • Verwahren oder
  • Befördern von Waffen und Munition.

Die Waffenhandelserlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.

Erhalten können die Erlaubnis

  • natürliche Personen (Einzelfirma)
  • juristischen Personen. Hierfür benötigen die verantwortliche Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer oder die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter jeweils eine eigene Erlaubnis.

Wenn der Waffenhandel durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter betrieben werden soll oder eine Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragt wird, dann benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis. Diese beantragen Sie ebenfalls bei der zuständigen Waffenbehörde. Stellvertreterinnen und Stellvertreter erhalten diese Erlaubnis unter denselben Voraussetzungen.

Zu diesen Voraussetzungen zählen unter anderem, der Nachweis

  • der Volljährigkeit,
  • der Zuverlässigkeit,
  • der persönlichen Eignung und
  • der Fachkunde.

Ihre Erlaubnis verliert die Gültigkeit, wenn Sie die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach erteilter Erlaubnis begonnen haben oder Sie diese ein Jahr lang nicht ausgeübt haben. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.

Online-Dienst

Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Waffenhandel online beantragen

ID: L100027_131839698

Online erledigen

Zahlungsweise

  • Mastercard
  • Paypal
  • giropay
  • Visa Karte

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Version

Technisch erstellt am 05.01.2024

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Waffenbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte

Zuständig für die Antragsbearbeitung ist die Waffenbehörde des örtlich zuständigen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.

Zuständigkeit

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Waffenbehörde.

Ansprechpartner ist die Waffenbehörde des örtlich zuständigen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt

Ansprechpartner

Landkreis Rostock - Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Adresse

Hausanschrift

August-Bebel-Straße 3

18209 Bad Doberan

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr

Kontakt

E-Mail: WAFFENRECHT@LKROS.DE

E-Mail: JAGDPRUEFUNG@LKROS.DE

E-Mail: KREISORDNUNGSAMT@LKROS.DE

Telefon Festnetz: 03843 755-32999

Fax: +49 3843 755-32800

Formulare

Anmeldung einer öffentlichen Versammlung gemäß §14 Versammlungsgesetz
Informationen zur Anmeldung einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel gemäß § 14 Versammlungsgesetz (VersG)
Antrag auf Genehmigung zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2

Version

Technisch erstellt am 10.12.2014

Technisch geändert am 28.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Bescheinigung über eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung Büchsenmacher-Handwerk oder Ausnahmegenehmigung

Nachweis der Fachkundeprüfung nach § 22 Abs.1 WaffG von der Industrie- und Handelskammer

Nachweis zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition

Grundriss der Räumlichkeiten

Lageplan der Räumlichkeiten

Ablehnung- oder Erlaubnisbescheid bei früherer Beantragung einer Erlaubnis zur Waffenherstellung

Formulare

Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde Ihres Landkreises / Ihrer Kreisfreien Stadt oder im Internet.

Voraussetzungen

Sie sind volljährig, besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung und die Fachkunde.

  •  

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die zuständige Waffenbehörde meldet den Prüfling zur Fachkundeprüfung nach § 22 Abs. 1 WaffG bei der IHK an. Nach bestandener Prüfung und dem Vorliegen aller weiteren, erforderlichen Voraussetzungen kann die Waffenhandelserlaubnis erteilt werden.

Fristen

Sofern alle erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, sollte eine Bearbeitungsdauer von 3  Monaten ausreichend sein.

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahre

Bearbeitungsdauer

Sofern alle erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, sollte eine Bearbeitungsdauer von 3  Monaten ausreichend sein.

Kosten

Die Kosten richten sich nach der Kostenverordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffengewerberechts M-V, in Kraft getreten am 01.02.2017.

So beträgt nach Tarifstelle 100.2 die Gebühr für die Waffenhandelserlaubnis 107 bis 3.000 Euro.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Dokumente

Eingehend

Qualifikationsnachweis

Dokumenttyp: Nachweis

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Sachkundenachweis

Dokumenttyp: Bescheinigung

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Sonstige Nachweise

Dokumenttyp: Nachweis

Bezeichnung: Ablehnung- oder Erlaubnisbescheid bei früherer Beantragung einer Erlaubnis zum Waffenhandel

Benötigte Signatur: Keine Signatur

sonstige Unterlagen

Dokumenttyp: Mitteilung

Bezeichnung: Nachweis zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Grundriss

Dokumenttyp: Erklärung

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Lageplan

Dokumenttyp: Bericht

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Weitere Informationen

Bemerkungen

keine

Unterstützende Institutionen

Es unterstützen die Waffenbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, die Industrie- und Handelskammern.

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) / Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V am 21.12.2023

Version

Technisch erstellt am 06.04.2010

Technisch geändert am 28.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021