Waffenhandel: Fachkunde durch Prüfung nachweisen
Als Teil des Erlaubnisverfahrens zum gewerbsmäßigen Waffenhandel müssen Sie die entsprechende Fachkunde nachweisen. Dafür legen Sie eine Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.
Beschreibung
Üblicherweise erfolgt die Prüfung auf Anordnung der Behörde, bei der Sie die Waffenhandelserlaubnis beantragt haben und kann nicht separat beantragt werden.
Je nach Umfang der von Ihnen beantragten Handelserlaubnis umfasst die Prüfung bestimmte Kategorien von Waffen.
Im theoretischen Teil der Prüfung müssen Sie Kenntnis der Vorschriften über den Handel mit Schusswaffen und Munition, den Erwerb und das Führen von Schusswaffen sowie der Grundzüge der sonstigen waffenrechtlichen Vorschriften nachweisen.
Im praktischen Teil der Prüfung müssen Sie eine sichere Handhabung der geprüften Waffenkategorien nachweisen. Hierzu gehören unter anderem das Zerlegen und Zusammenbauen, die Benennung wesentlicher Teile und die Beschreibung der Funktionsweise.
Um die Fachkundeprüfung für den Handel mit Waffen und Munition erfolgreich abzulegen, brauchen Sie nicht nur theoretische, sondern auch praktische Kenntnisse. Daher wird eine umfangreiche Vorbereitung empfohlen.
Wenn Sie eine Erlaubnis für den Handel mit Munition beantragt haben, wird die Behandlung der gebräuchlichen Munition und ihre Verwendung in der dazugehörigen Schusswaffe geprüft.
Als in die Handwerksrolle eingetragener Büchsenmeister besitzen Sie die Sachkunde bereits und müssen diese nicht erneut durch eine Prüfung bei der IHK nachweisen.
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zuständige Stelle
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz: Parkplatz hinter dem Gebäude
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Am Ende der Katharinenstraße
Anzahl: 60 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 18:00 Uhr Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 18:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 14:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Heide Klopp (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 395 5597-205
Internet
Landkreis Vorpommern-Greifswald - 32.4 SG Jagd und Waffen
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Hinweis: Mo., Mi. und Fr. nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Peter Schmidt (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 0395 7782864
Telefon Festnetz: 03834 87601017
E-Mail: datenschutz@kreis-vg.de
E-Mail: datenschutz@workandplay.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ggf. Mitteilung der für die Handelserlaubnis zuständigen Behörde, dass die Prüfung erfolgen soll
- Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
Formulare
- Formulare: in der Regel erhalten Sie alle notwendigen Formulare von der Behörde, die Waffenhandelserlaubnis ausstellt, in einigen Fällen auch direkt von der Industrie und Handelskammer
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftformerfordernis: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
- in der Regel muss die Behörde, bei der Sie die Waffenhandelserlaubnis beantragt haben, Sie für die Prüfung an- oder vormelden
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, entnehmen Sie dem Bescheid über Nichtbestehen der Prüfung
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Normalerweise beantragen Sie die Erlaubnis zum Waffenhandel und werden dann über die zuständige Erlaubnisbehörde zur Prüfung gemeldet. Bei einigen Industrie- und Handelskammern können bzw. müssen Sie sich selbst anmelden.
- Sie erhalten in der Regel die Mitteilung der für die Handelserlaubnis zuständigen Behörde, dass die Prüfung erfolgen soll
- Ihre Anmeldung wird durch die IHK bestätigt und Sie erhalten eine Einladung zum Prüfungstermin
- Sie legen die Prüfung vor Ort bei der IHK ab
- Sie erhalten die Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Fachkundeprüfung durch die IHK
Mit dem Nachverweis der Fachkunde können Sie das Erlaubnisverfahren für den Waffenhandel weiterführen.
Fristen
Der Fachkundenachweis ist unbefristet und bundesweit gültig.
Bearbeitungsdauer
- Fachkundeprüfungen finden unregelmäßig statt, daher kann die Dauer zwischen Mitteilung der Behörde und Prüfung variieren
- Die Bescheinigung steht normalerweise sofort oder wenige Tage nach Bestehen des mündlichen Prüfungsteils zur Verfügung
Kosten
Die Gebühren erfahren Sie bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), bei der Sie die Prüfung ablegen. Sie ergeben sich aus der Gebührenordnung der zuständigen Landesbehörde.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 22.10.2020
Stichwörter
Waffenhandel, Waffenhandelserlaubnis, Waffenhändler, Waffenfachkundeprüfung, §21 WaffG, §22 WaffG