• Rostock (Mecklenburg-Vorpommern)
Fachkundeprüfung für den gewerbsmäßigen Waffenhandel Durchführung

Fachkunde für den Waffenhandel durch Prüfung nachweisen

Als Teil des Erlaubnisverfahrens zum gewerbsmäßigen Waffenhandel müssen Sie die entsprechende Fachkunde nachweisen. Dafür legen Sie eine Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.

Beschreibung

Üblicherweise erfolgt die Prüfung auf Anordnung der Behörde, bei der Sie die Waffenhandelserlaubnis beantragt haben und kann nicht separat beantragt werden.

Je nach Umfang der von Ihnen beantragten Handelserlaubnis umfasst die Prüfung bestimmte Kategorien von Waffen.

Im theoretischen Teil der Prüfung müssen Sie Kenntnis der Vorschriften über den Handel mit Schusswaffen und Munition, den Erwerb und das Führen von Schusswaffen sowie der Grundzüge der sonstigen waffenrechtlichen Vorschriften nachweisen.

Im praktischen Teil der Prüfung müssen Sie eine sichere Handhabung der geprüften Waffenkategorien nachweisen. Hierzu gehören unter anderem das Zerlegen und Zusammenbauen, die Benennung wesentlicher Teile und die Beschreibung der Funktionsweise.

Um die Fachkundeprüfung für den Handel mit Waffen und Munition erfolgreich abzulegen, brauchen Sie nicht nur ‎ theoretische, sondern auch praktische Kenntnisse. Daher wird eine umfangreiche Vorbereitung empfohlen.

Wenn Sie eine Erlaubnis für den Handel mit Munition beantragt haben, wird die Behandlung der gebräuchlichen Munition und ihre Verwendung in der dazugehörigen Schusswaffe geprüft.

Als in die Handwerksrolle eingetragener Büchsenmeister besitzen Sie die Sachkunde bereits und müssen diese nicht erneut durch eine Prüfung bei der IHK nachweisen.

Online-Dienst

Fachkundebescheinigung für den gewerbsmäßigen Waffenhandel durch Prüfung online beantragen

ID: L100027_130649537

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Version

Technisch erstellt am 17.11.2023

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer zu Rostock

Adresse

Hausanschrift

Ernst-Barlach-Str. 1-3

18055 Rostock

Hausanschrift

Heilgeiststr. 34

18439 Stralsund

Geschäftsstelle Stralsund

Öffnungszeiten

Montag 07:00 - 18:00 Uhr Dienstag 07:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:00 - 15:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 0381 3380

Fax: 0381 338617

E-Mail: info@rostock.ihk.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 06.12.2022

Technisch geändert am 22.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

erforderliche Unterlagen

  • Ggf. Mitteilung der für die Handelserlaubnis zuständigen Behörde, dass die Prüfung erfolgen soll
  • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

Formulare

  • Formulare: in der Regel erhalten Sie alle notwendigen Formulare von der Behörde, die Waffenhandelserlaubnis ausstellt, in einigen Fällen auch direkt von der Industrie und Handelskammer
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftformerfordernis: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Voraussetzungen

- in der Regel muss die Behörde, bei der Sie die Waffenhandelserlaubnis beantragt haben, Sie für die Prüfung an- oder vormelden

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, entnehmen Sie dem Bescheid über Nichtbestehen der Prüfung
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

Normalerweise beantragen Sie die Erlaubnis zum Waffenhandel und werden dann über die zuständige Erlaubnisbehörde zur Prüfung gemeldet. Bei einigen Industrie- und Handelskammern können bzw. müssen Sie sich selbst anmelden.

  • Sie erhalten in der Regel die Mitteilung der für die Handelserlaubnis zuständigen Behörde, dass die Prüfung erfolgen soll
  • Ihre Anmeldung wird durch die IHK bestätigt und Sie erhalten eine Einladung zum Prüfungstermin
  • Sie legen die Prüfung vor Ort bei der IHK ab
  • Sie erhalten die Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Fachkundeprüfung durch die IHK

Mit dem Nachverweis der Fachkunde können Sie das Erlaubnisverfahren für den Waffenhandel weiterführen.

Fristen

Der Fachkundenachweis ist unbefristet und bundesweit gültig.

Bearbeitungsdauer

  • Fachkundeprüfungen finden unregelmäßig statt, daher kann die Dauer zwischen Mitteilung der Behörde und Prüfung variieren
  • Die Bescheinigung steht normalerweise sofort oder wenige Tage nach Bestehen des mündlichen Prüfungsteils zur Verfügung

Kosten

Die Gebühren erfahren Sie bei der Industrie- und ‎Handelskammer (IHK), bei der Sie die Prüfung ablegen. ‎Sie ergeben sich aus der Gebührenordnung der zuständigen Landesbehörde.‎

Dokumente

Eingehend

Identifikationsdokument

Dokumenttyp: Ausweis

Bezeichnung: alternativ Reisepass mit Meldebestätigung

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Quittung für den eingezahlten Verwaltungskostenbeitrag

Dokumenttyp: Bescheinigung

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Fachkunde für den Waffenhandel durch Prüfung nachweisen

Eingehend

Sonstige Nachweise

Dokumenttyp: Nachweis

Bezeichnung: Anmeldebestätigung der zuständigen Waffenbehörde

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 22.10.2020

Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Fachkunde für den Waffenhandel durch Prüfung nachweisen

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Version

Technisch erstellt am 06.04.2010

Technisch geändert am 26.02.2025

Stichwörter

Waffenhändler, §22 WaffG, Waffenhandel, Waffenhandelserlaubnis, Waffenfachkundeprüfung, §21 WaffG

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021