Zulassung zur Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater beantragen
Beschreibung
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis für Versicherungsvermittler oder -berater ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde durch erfolgreiches Ablegen einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer.
Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.
Der schriftliche Prüfungsteil erstreckt sich insbesondere auf die Sachgebiete:
- Versicherungsfachliche Grundlagen
- Sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen sowie Grundzüge der staatlich und betrieblich geförderten Altersvorsorge
- Rechtliche Grundlagen für die Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung
Für den praktischen Prüfungsteil kann der/die Prüfungsteilnehmer/teilnehmerin zwischen den beiden folgenden Sachgebieten wählen:
- Vorsorge
- Sach-/Vermögensversicherung
Online-Dienst
Zulassung zur Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater online beantragen
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Zahlungsweise
- Mastercard
- giropay
- Paypal
- Visa Karte
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer (IHK) in Rostock, Schwerin oder Neubrandenburg
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz: Parkplatz hinter dem Gebäude
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Am Ende der Katharinenstraße
Anzahl: 60 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 18:00 Uhr Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 18:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 14:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Heide Klopp (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 395 5597-205
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer.
Kosten
Die Gebühr für die Prüfung beträgt EUR 230,00.
Gebühr für die Prüfung: Gebühr 230.00 EUR
Gebühr für die Prüfung: Gebühr 230.00 EUR
Gebühr für die Prüfung: Gebühr 230.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Durch die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde aus der zuvor frei zugänglichen Tätigkeit des Versicherungsvermittlers ein erlaubnis- und registrierungspflichtiges Gewerbe.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 23.02.2018