Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater ZulassungOnline erledigen

    Zulassung zur Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater beantragen

    Beschreibung

    Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis für Versicherungsvermittler oder -berater ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde durch erfolgreiches Ablegen einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer.

    Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.

    Der schriftliche Prüfungsteil erstreckt sich insbesondere auf die Sachgebiete:

    • Versicherungsfachliche Grundlagen
    • Sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen sowie Grundzüge der staatlich und betrieblich geförderten Altersvorsorge
    • Rechtliche Grundlagen für die Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung

    Für den praktischen Prüfungsteil kann der/die Prüfungsteilnehmer/teilnehmerin zwischen den beiden folgenden Sachgebieten wählen:

    • Vorsorge
    • Sach-/Vermögensversicherung

    Online-Dienst

    Zulassung zur Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater online beantragen

    ID: L100027_126850836

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Industrie- und Handelskammer (IHK) in Rostock, Schwerin oder Neubrandenburg

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

    Adresse

    Hausanschrift

    Graf-Schack-Allee 12

    19053 Schwerin

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0385 5103999

    Telefon Festnetz: 0385 5103111(Direkt-Hotline)

    Telefon Festnetz: 0385 51030

    E-Mail: info@schwerin.ihk.de

    Internet

    Formulare

    Versicherungsvermittler/-berater - Anmeldung zur Sachkundeprüfung
    Versicherungsberater - Delegation des Sachkundenachweises
    Versicherungsberater - Delegation des Sachkundenachweises bei juristischen Personen

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung beträgt EUR 230,00.

    Gebühr für die Prüfung: Gebühr 230.00 EUR

    Gebühr für die Prüfung: Gebühr 230.00 EUR

    Gebühr für die Prüfung: Gebühr 230.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Durch die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde aus der zuvor frei zugänglichen Tätigkeit des Versicherungsvermittlers ein erlaubnis- und registrierungspflichtiges Gewerbe.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 23.02.2018

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de