Mitgliedschaft (freiwillig) in der Ingenieurkammer M-V beantragen
Wenn Sie die Berufsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" führen dürfen, aber noch keine zweijährige praktische Ingenieurtätigkeit nachweisen können oder Sie Ingenieur-Studierende/r sind, können Sie die Eintragung in die Liste der nichtstimmberechtigten Mitglieder beantragen.
Beschreibung
Als Mitglied können Sie die Leistungen der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch nehmen. Die Kammer vertritt die Interessen der Ingenieure gegenüber der Politik und Wirtschaft. Sie fördert den Austausch mit anderen Kammern und Berufsverbänden. Sie haben die Möglichkeit in Ausschüssen, Projektgruppen und Fachgruppen der Kammer ehrenamtlich mitzuarbeiten. Als nichtstimmberechtigtes Mitglied können Sie noch nicht über wichtige Entscheidungen der Kammer mitbestimmen. Die Kammer bietet für Mitglieder ein umfangreiches Weiterbildungsprogramm sowie weitere Angebote.
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Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern (gilt auch für Listeneintragung) beantragen
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Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer M-V oder Eintragung in deren Listen online beantragen
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Zahlungsweise
- Mastercard
- giropay
- Paypal
- Visa Karte
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zuständige Stelle
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Zuständigkeit
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Ansprechpartner
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr GLENDE.CONSULTING GmbH & Co. KG Prof. Ulf Glende (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
E-Mail: info@glende-consulting.de
erforderliche Unterlagen
- Nachweis über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Zeugnisse) oder
- Nachweis über die Immatrikulation an einer Hoch- oder Fachschule (Studierendenausweis)
- ggf. Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnisse
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Tabellarischer Lebenslauf
Formulare
- Formulare: Antrag auf Mitgliedschaft
- Onlineverfahren möglich: perspektivisch
- Schriftform erforderlich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sie müssen Ihre Wohnung oder Ihre Niederlassung oder Ihre Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern haben. Sie dürfen die Berufsbezeichnung Ingenieur / Ingenieurin führen, aber verfügen noch nicht über die erforderliche praktische Berufstätigkeit als Ingenieur von zwei Jahren oder Sie sind Studierende(r) eines Ingenieurstudiums.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Eintragung in die Liste der nichtstimmberechtigten freiwilligen Mitglieder ist schriftlich oder elektronisch an die Ingenieurkammer zu richten.
- Fügen Sie dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.
- Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
- Sind die Unterlagen vollständig, entscheidet der Eintragungsausschuss der Kammer über Ihren Antrag.
- Über die Entscheidung des Eintragungsausschusses erhalten Sie einen Bescheid.
Fristen
Genehmigungsfiktion: 3 Monate
Bearbeitungsdauer
bis zu 3 Monaten
Kosten
Antragsgebühr: EUR 100,00
Eintragungsgebühr: EUR 50,00
Löschungsgebühr: EUR 100,00
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Innes, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 26.10.2023