Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Eintragung

    Mitgliedschaft (freiwillig) in der Ingenieurkammer M-V beantragen

    Wenn Sie die Berufsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" führen dürfen, aber noch keine zweijährige praktische Ingenieurtätigkeit nachweisen können oder Sie Ingenieur-Studierende/r sind, können Sie die Eintragung in die Liste der nichtstimmberechtigten Mitglieder beantragen.

    Beschreibung

    Als Mitglied können Sie die Leistungen der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch nehmen. Die Kammer vertritt die Interessen der Ingenieure gegenüber der Politik und Wirtschaft. Sie fördert den Austausch mit anderen Kammern und Berufsverbänden. Sie haben die Möglichkeit in Ausschüssen, Projektgruppen und Fachgruppen der Kammer ehrenamtlich mitzuarbeiten. Als nichtstimmberechtigtes Mitglied können Sie noch nicht über wichtige Entscheidungen der Kammer mitbestimmen. Die Kammer bietet für Mitglieder ein umfangreiches Weiterbildungsprogramm sowie weitere Angebote.

    Online-Dienste

    Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern (gilt auch für Listeneintragung) beantragen

    ID: L100027_120691695

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    Version

    Technisch erstellt am 17.02.2022 (von: Barth, Kati)

    Technisch geändert am 14.11.2023 (von: Meier, Bettina)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    MVSP_MV_Antrag_auf_Mitgliedschaft_in_der_Ingenieurkammer_M-V

    ID: L100027_128118395

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    Zahlungsweise

    • Mastercard
    • Visa Karte
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    • giropay

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    Version

    Technisch erstellt am 12.07.2023 (von: Roscher, Franziska)

    Technisch geändert am 22.08.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

    Zuständigkeit

    Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

    Ansprechpartner

    Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

    Adresse

    Hausanschrift

    Alexandrinenstraße 32

    19055 Schwerin

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr  Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr  Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0385 55836-0

    Fax: 0385 55836-30

    E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de

    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2023 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 22.08.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Zeugnisse) oder
    • Nachweis über die Immatrikulation an einer Hoch- oder Fachschule (Studierendenausweis)
    • ggf. Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnisse
    • Polizeiliches Führungszeugnis
    • Tabellarischer Lebenslauf

    Formulare

    • Formulare: Antrag auf Mitgliedschaft
    • Onlineverfahren möglich: perspektivisch
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen Ihre Wohnung oder Ihre Niederlassung oder Ihre Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern haben. Sie dürfen die Berufsbezeichnung Ingenieur / Ingenieurin führen, aber verfügen noch nicht über die erforderliche praktische Berufstätigkeit als Ingenieur von zwei Jahren oder Sie sind Studierende(r) eines Ingenieurstudiums.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Eintragung in die Liste der nichtstimmberechtigten freiwilligen Mitglieder ist schriftlich oder elektronisch an die Ingenieurkammer zu richten.

    • Fügen Sie dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
    • Sind die Unterlagen vollständig, entscheidet der Eintragungsausschuss der Kammer über Ihren Antrag.
    • Über die Entscheidung des Eintragungsausschusses erhalten Sie einen Bescheid.

    Fristen

    Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 6 Jahre (gemäß Abgabenordnung)

    Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahre (gemäß Handelsgesetzbuch)

    Bearbeitungsdauer

    bis zu 3 Monaten

    Kosten

    Antragsgebühr: EUR 100,00

    Eintragungsgebühr: EUR 50,00

    Löschungsgebühr: EUR 100,00

    Dokumente

    Eingehend

    Sonstige Nachweise

    Dokumenttyp: Nachweis

    Bezeichnung: Nachweise bestimmter Projektunterlagen (Objektplanungen, Referenzlisten)

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    sonstige Unterlagen

    Dokumenttyp: Mitteilung

    Bezeichnung: Ausgefüllte Fachmatrix der Ingenieurkammer.

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    sonstige Unterlagen

    Dokumenttyp: Mitteilung

    Bezeichnung: Kopfbogen Upload für Kommuikationsdaten

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Sonstige Nachweise

    Dokumenttyp: Nachweis

    Bezeichnung: Nachweise zur Arbeit als bauvorlageberechtigter Ingenieur, öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, anerkannter Prüfer im Bereich im Baustatik sowie Angaben zum Versicherungsschutz.

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Sonstige Nachweise

    Dokumenttyp: Nachweis

    Bezeichnung: Beglaubigte Kopien der Urkunden (Akademischer Grad, Titel, Studium etc.)

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Quittung für den eingezahlten Verwaltungskostenbeitrag

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Bezeichnung: Nachweis über die mit Stellung des Eintragungsantrages fällige Antragsgebühr von 100,00 € je Listeneintragung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden

    Dokumenttyp: Registerauszug

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Innes, Bau und Digitalisierung  Mecklenburg-Vorpommern am 26.10.2023

    Version

    Technisch erstellt am 21.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 22.08.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)