Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern Bestellung

    Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige oder Sachverständiger zur Erstattung von Gutachten zu Leistungen und Tätigkeiten des Handwerks und deren Wert nach §§ 36 und 36a der Gewerbeordnung beantragen

    Öffentlich bestellte Sachverständige sind alle Personen, die von einer öffentlich-rechtlichen Institution bestellt und vereidigt wurden.

    Beschreibung

    Öffentlich bestellte Sachverständige zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Sie unterliegen der Aufsicht durch die zuständige Handwerkskammer (HWK).

    Öffentlich bestellte Sachverständige sind alle Personen, die von einer öffentlich-rechtlichen Institution bestellt und vereidigt wurden. Nach der Handwerksordnung (HwO) ist es Aufgabe der Handwerkskammer, Sachverständige zur Erstattung von Gutachten zu Leistungen und Tätigkeiten des Handwerks und deren Wert nach §§ 36 und 36a der Gewerbeordnung zu bestellen und zu vereidigen.

    Die Grundlagen und Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung ergeben sich im Einzelnen aus den von den Handwerkskammern erlassenen Sachverständigenordnungen (SVO). Die SVO bestimmt das Auswahl- und Bestellungsverfahren, nach dem die Handwerkskammern die öffentliche Bestellung durchführen, normiert die Rechte und Pflichten der Sachverständigen und regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Sachverständigen und Handwerkskammer.

    Online-Dienst

    Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige oder Sachverständiger zur Erstattung von Gutachten zu Leistungen und Tätigkeiten des Handwerks und deren Wert nach §§ 36 und 36a der Gewerbeordnung online beantragen

    ID: L100027_125761836

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    Sprache

    Deutsch

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    zuständige Stelle

    Zuständig ist die jeweilige Handwerkskammer.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Schwerin

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedensstraße 4a

    19053 Schwerin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0385 7417-0

    Fax: 0385 716051

    E-Mail: info@hwk-schwerin.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen in der Regel folgende Unterlagen vorlegen:

    • Bestätigung, dass ein Führungszeugnis "zur Vorlage bei einer Behörde" beantragt wird/wurde
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt und Krankenkasse
    • Antrag auf Vereidigung und öffentliche Bestellung incl. Versicherung, dass keine Doppelvereidigung vorliegt
    • Versicherung, dass geordnete wirtschaftliche Verhältnisse bestehen und kein Gewerbeuntersagungsverfahren eingeleitet ist
    • Lebenslauf, Ausbildungs- und Qualifikationsnachweise
    • Lichtbild
    • Unternehmensbeschreibung
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister/Eintragung in die Handwerksrolle
    • beziehungsweise Nachweis der Betriebsleiterfunktion in einem bei der HWK eingetragenen Unternehmen

    Mitzubringen sind ebenfalls:

    • Unterlagen für den Sachkundenachweis, z. B. Meisterbrief
    • gegebenenfalls Nachweise von erfolgten Schulungen.

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    Folgende Voraussetzungen müssen Sie als Sachverständige/r erfüllen:

    • Nachweis der besonderen Sachkunde (überdurchschnittliche Fachkenntnisse), der notwendigen praktischen Erfahrung sowie der Fähigkeit, Gutachten zu erstellen. Diese besondere Fachkunde wird nach einem von den Handwerkskammern ausgearbeiteten Verfahren, das neben der Erstellung eines Probegutachtens und eines schriftlichen Testes auch ein mündliches Fachgespräch vor einem kompetenten Ausschuss vorsieht, durch die Handwerkskammern mit Unterstützung des zuständigen Fachverbandes festgestellt.
    • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse (eventuell Schufa-Auskunft)
    • Eintragung in die Handwerksrolle der Kammer
    • Sie verfügen über die erforderlichen Einrichtungen für die Ausübung der Tätigkeit als Gutachter

    Als Sachverständiger können Sie auch öffentlich bestellt und vereidigt werden, wenn

    • Sie zur selbständigen Ausübung eines Handwerks zwar berechtigt (Meisterprüfung, Diplom-Ingenieur), aber nicht in der Handwerksrolle eingetragen sind, dafür aber
    • in den letzten 10 Jahren mindestens 6 Jahre in einem Handwerksbetrieb des Gewerkes, für das Sie bestellt werden wollen, praktisch tätig gewesen sind, davon mindestens 3 Jahre als Handwerksunternehmer oder in betriebsleitender Funktion,
    • Ihre Niederlassung als Sachverständiger oder, falls eine solche nicht besteht, Ihren Hauptwohnsitz im Bezirk der Handwerkskammer haben und die übrigen vorgenannten Voraussetzungen erfüllen.
    • Sie müssen die mit der Sachverständigentätigkeit zusammenhängenden rechtlichen Grundlagen beherrschen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch kann bei der jeweiligen Handwerkskammer eingereicht werden.
    • Klage kann bei dem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.

    Verfahrensablauf

    Nach der Bewerbung und der Erfüllung der Voraussetzungen (u. a. Nachweis der besonderen Sachkunde und der notwendigen praktischen Erfahrung und Fähigkeit, Gutachten zu erstatten) erfolgt die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Handwerkskammer.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung ist zeitlich abhängig von der Beibringung der Nachweise zum Vorliegen der Bestellungsvoraussetzungen durch den/die Bewerber/in.

    13 Wochen

    Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Persönliches Erscheinen ist erforderlich, um sich hinsichtlich der Erfüllung der Bestellungsvoraussetzungen ein persönliches Bild von dem/der Bewerber/in zu machen.

    Unterstützende Institutionen

    Fachverbände, Innungen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 19.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Stichwörter

    Bestellung von Sachverständigen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de