Sachverständige Öffentliche Bestellung und Vereidigung

    Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige oder Sachverständiger beantragen

    Sie möchten sich als Sachverständige oder Sachverständiger öffentlich bestellen und vereidigen lassen? Dann können Sie dies bei der für Sie zuständigen Bestellungskörperschaft beantragen. 

    Beschreibung

    Wenn Sie die öffentliche Bestellung und Vereidigung zur oder zum Sachverständigen bei der zuständigen Stelle beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie über die erforderlichen Voraussetzungen verfügen.

    Die zuständige Stelle kann zum Beispiel eine Industrie- und Handelskammer, eine Handwerkskammer, eine Landwirtschaftskammer, eine Ingenieur- oder Architektenkammer aber auch eine Behörde sein.

    Es ist möglich, dass die zuständige Stelle Ihre Bestellung inhaltlich beschränkt (zum Beispiel auf ein fachliches Spezialgebiet), zeitlich befristet oder mit Auflagen versieht (zum Beispiel die Auflage, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen).

    Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen bestätigt im Geschäftsverkehr das Vorliegen einer besonderen fachlichen Qualifikation und der persönlichen Eignung als Gutachterin oder Gutachter für ein abgegrenztes Sachgebiet. Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

    • werden Sie bevorzugt für die Erstellung gerichtlicher Gutachten hinzugezogen und müssen entsprechenden Gutachteraufträgen nachkommen,
    • müssen Sie im Rahmen Ihrer Kapazitäten private Gutachteraufträge annehmen,
    • werden Ihnen teilweise Tätigkeitsfelder zugeordnet, die anderen Sachverständigen verschlossen sind (sogenannte „Vorbehaltsaufgaben“, zum Beispiel sicherheitstechnische Überprüfung von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz).

    Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Sachverständige Öffentliche Bestellung und Vereidigung

    Es besteht die Möglichkeit einer Verlängerung.

    Online-Dienst

    MVSP_MV_Öffentliche_Bestellung_und_Vereidigung_als_Sachverständige_oder_Sachverständiger_beantragen

    ID: L100027_126426137

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    Version

    Technisch erstellt am 03.05.2023 (von: Roscher, Franziska)

    Technisch geändert am 12.06.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    zuständige Stelle

    Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern

    Adresse

    Hausanschrift

    Katharinenstraße 48

    17033 Neubrandenburg

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz: Parkplatz hinter dem Gebäude
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Am Ende der Katharinenstraße
    Anzahl: 60
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 18:00 Uhr Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 18:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 395 5597-0

    Fax: +49 395 5597-510

    E-Mail: info@neubrandenburg.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 06.12.2022 (von: Barth, Kati)

    Technisch geändert am 22.08.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Darstellung der von Ihnen angebotenen Leistungen und des (abgrenzbaren) Sachgebietes
    • Lebenslauf mit Darlegung des beruflichen Werdegangs
    • Nachweise über Ihre besonderen Qualifikationen in dem genannten Sachgebiet (Zeugnisse, Diplome, Seminarbescheinigungen, Beschäftigungsnachweise, sonstige Urkunden, etc.)
    • Gegebenenfalls Liste von Referenzen, wie zum Beispiel Personen (mit Anschrift), die zu Ihren besonderen Kenntnissen Auskunft geben können
    • mehrere (in der Regel 3 bis 5) von Ihnen selbst gefertigte Gutachten 
      • Sie sollten sich mit Problemen aus dem angestrebten Sachgebiet auseinandersetzen und Lösungen nennen. Die Gutachten müssen nachvollziehbar sein und erforderliche Unterlagen wie Zeichnungen, Skizzen, Pläne und Fotos enthalten.
    • gegebenenfalls Fortbildungsnachweise
    • Erklärung zur Übernahme der Gebühren und Kosten
    • bei Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern sowie  Beamtinnen oder Beamten: Freistellungserklärung
    • Führungszeugnis 
    • Gewerbezentralregisterauszug 
    • aktuelle Bescheinigung in Steuersachen (ehemals steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) des zuständigen Finanzamtes im Original

    Formulare

    Formulare: ja (soweit angeboten)

    Schriftform erforderlich: nein

    Onlineverfahren möglich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig:

    • bei Durchführung eines Prüfungstermins vor einem Fachgremium: Ja

    Voraussetzungen

    Ihr Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung zur oder zum Sachverständigen hängt von folgenden Voraussetzungen ab:

    • Für das von Ihnen benannte Sachgebiet muss ein allgemeiner Bedarf an Sachverständigenleistungen bestehen. Irrelevant ist in diesem Zusammenhang, wie viele Sachverständige es für das betreffende Sachgebiet bereits gibt. Es kommt ausschließlich darauf an, ob das Sachgebiet allgemein von Bedeutung ist. Handelt es sich um ein Sachgebiet, für das in der Vergangenheit bereits Sachverständige bestellt wurden, so wurde der allgemeine Bedarf seinerzeit bereits bejaht und ist damit vorauszusetzen.
    • Sie müssen Ihre besondere Sachkunde für das von Ihnen benannte Sachgebiet nachweisen. Das bedeutet, Sie müssen über überdurchschnittliche Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten auf dem einschlägigen Sachgebiet verfügen. Neben Nachweisen in Form von Ihnen beizubringender Unterlagen (Bescheinigungen, selbst erstellte Gutachten, Referenzen etc.) kommt auch die Teilnahme an einer Prüfung vor einem mit Fachleuten besetzten, unabhängigen Fachgremium in Betracht.
    • Schließlich müssen Sie über die erforderliche persönliche Eignung verfügen. Von Ihrer persönlichen Eignung ist auszugehen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten können, Ihre Gutachterleistungen unparteiisch, unabhängig, objektiv und in einer für den Auftraggeber verständlichen Art und Weise zu erbringen. Auch an Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit und Integrität dürfen keine Zweifel bestehen. Dies setzt voraus, dass Sie sich bisher rechtskonform verhalten haben und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung zur oder zum Sachverständigen formlos oder mittels eines bereitgestellten Formulars online oder per E-Mail oder Post stellen.

    • Das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite der für Sie zuständigen Behörde Ihrer Gemeinde.
    • Reichen Sie das Antragsformular oder den formlosen Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung zur oder zum Sachverständigen nebst den erforderlichen Unterlagen/Nachweisen per Post oder E-Mail ein.
    • Die zuständige Stelle entscheidet in der Regel auf Grundlage der von Ihnen vorgelegten Nachweise über Ihren Antrag. Je nach Zuständigkeit kann auch ein Prüfungstermin vor einem unabhängigen Fachgremium anberaumt werden, das Ihre Fachkenntnisse abfragt und bewertet.
    • Das Antragsformular können Sie auch online einreichen.
    • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag und gibt Ihnen ihre Entscheidung bekannt.

    Fristen

    Erst nach erfolgter öffentlicher Bestellung und Vereidigung dürfen Sie sich im Rechts- und Geschäftsverkehr als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bezeichnen.

    Bearbeitungsdauer

    Die zuständige Stelle wird Ihren Antrag schnellstmöglich bearbeiten. Bei Durchführung eines Prüfungstermins kann die Bearbeitung erst nach dessen Abschluss erfolgen.

    Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Sachverständige Öffentliche Bestellung und Vereidigung

    13 Wochen

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Sachverständige Öffentliche Bestellung und Vereidigung

    Gebühr ab 1000.0 EUR bis 2500.0 EUR

    Dokumente

    Eingehend

    Lebenslauf (tabellarisch)

    Dokumenttyp: Erklärung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gutachten

    Dokumenttyp: Erklärung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Zeugnisse

    Dokumenttyp: Zeugnis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    IHK-Formblatt

    Dokumenttyp: Antrag

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Lichtbild

    Dokumenttyp: Lichtbild

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Referenzliste

    Dokumenttyp: Mitteilung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Identifikationsdokument

    Dokumenttyp: Ausweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Sachverständige Öffentliche Bestellung und Vereidigung

    Eingehend

    Arbeitsvertrag

    Dokumenttyp: Vertrag

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden

    Dokumenttyp: Registerauszug

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Strafregisterauszug Ausland (beglaubigte Übersetzung)

    Dokumenttyp: Registerauszug

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Lebenslauf (tabellarisch)

    Dokumenttyp: Erklärung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Zeugnisse

    Dokumenttyp: Zeugnis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    sonstige Unterlagen

    Dokumenttyp: Mitteilung

    Bezeichnung: Uneingeschränkte Freistellungserklärung des Arbeitgebers (mit Angabe zur freien Tätigkeit und ohne inhaltliche Weisungen)

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Nachweis über Schulung

    Dokumenttyp: Nachweis

    Bezeichnung: Nachweis zur Teilnahme an Sachverständigenseminaren

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Identifikationsdokument

    Dokumenttyp: Ausweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 30.11.2021

    Version

    Technisch erstellt am 21.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 06.06.2023 (von: Kohl, Birgit)

    Stichwörter

    Vereidigung, Bestellung, Sachverständige, Sachverständiger, Öffentliche Bestellung, Sachverständigenbestellung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)