Sachverständige Öffentliche Bestellung und Vereidigung

    Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige oder Sachverständiger beantragen oder verlängern

    Sie möchten sich als Sachverständige oder Sachverständiger öffentlich bestellen und vereidigen lassen? Dann können Sie dies bei der für Sie zuständigen Bestellungskörperschaft beantragen. 

    Beschreibung

    Wenn Sie die öffentliche Bestellung und Vereidigung zur oder zum Sachverständigen bei der zuständigen Stelle beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie über die erforderlichen Voraussetzungen verfügen.

    Die zuständige Stelle kann zum Beispiel eine Industrie- und Handelskammer, eine Handwerkskammer, eine Landwirtschaftskammer, eine Ingenieur- oder Architektenkammer aber auch eine Behörde sein.

    Es ist möglich, dass die zuständige Stelle Ihre Bestellung inhaltlich beschränkt (zum Beispiel auf ein fachliches Spezialgebiet), zeitlich befristet oder mit Auflagen versieht (zum Beispiel die Auflage, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen).

    Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen bestätigt im Geschäftsverkehr das Vorliegen einer besonderen fachlichen Qualifikation und der persönlichen Eignung als Gutachterin oder Gutachter für ein abgegrenztes Sachgebiet. Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

    • werden Sie bevorzugt für die Erstellung gerichtlicher Gutachten hinzugezogen und müssen entsprechenden Gutachteraufträgen nachkommen,
    • müssen Sie im Rahmen Ihrer Kapazitäten private Gutachteraufträge annehmen,
    • werden Ihnen teilweise Tätigkeitsfelder zugeordnet, die anderen Sachverständigen verschlossen sind (sogenannte "Vorbehaltsaufgaben", zum Beispiel sicherheitstechnische Überprüfung von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz).

    Es besteht die Möglichkeit einer Verlängerung.

    Online-Dienst

    Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige oder Sachverständiger online beantragen

    ID: L100027_126426137

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Mastercard
    • giropay
    • Paypal
    • Visa Karte

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

    Adresse

    Hausanschrift

    Graf-Schack-Allee 12

    19053 Schwerin

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0385 5103999

    Telefon Festnetz: 0385 51030

    Telefon Festnetz: 0385 5103111(Direkt-Hotline)

    E-Mail: info@schwerin.ihk.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Darstellung der von Ihnen angebotenen Leistungen und des (abgrenzbaren) Sachgebietes
    • Lebenslauf mit Darlegung des beruflichen Werdegangs
    • Nachweise über Ihre besonderen Qualifikationen in dem genannten Sachgebiet (Zeugnisse, Diplome, Seminarbescheinigungen, Beschäftigungsnachweise, sonstige Urkunden, etc.)
    • Gegebenenfalls Liste von Referenzen, wie zum Beispiel Personen (mit Anschrift), die zu Ihren besonderen Kenntnissen Auskunft geben können
    • mehrere (in der Regel 3 bis 5) von Ihnen selbst gefertigte Gutachten 
      • Sie sollten sich mit Problemen aus dem angestrebten Sachgebiet auseinandersetzen und Lösungen nennen. Die Gutachten müssen nachvollziehbar sein und erforderliche Unterlagen wie Zeichnungen, Skizzen, Pläne und Fotos enthalten.
    • gegebenenfalls Fortbildungsnachweise
    • Erklärung zur Übernahme der Gebühren und Kosten
    • bei Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern sowie  Beamtinnen oder Beamten: Freistellungserklärung
    • Führungszeugnis 
    • Gewerbezentralregisterauszug 
    • aktuelle Bescheinigung in Steuersachen (ehemals steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) des zuständigen Finanzamtes im Original

    Formulare

    Formulare: ja (soweit angeboten)

    Schriftform erforderlich: nein

    Onlineverfahren möglich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig:

    • bei Durchführung eines Prüfungstermins vor einem Fachgremium: Ja

    Voraussetzungen

    Ihr Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung zur oder zum Sachverständigen hängt von folgenden Voraussetzungen ab:

    • Für das von Ihnen benannte Sachgebiet muss ein allgemeiner Bedarf an Sachverständigenleistungen bestehen. Irrelevant ist in diesem Zusammenhang, wie viele Sachverständige es für das betreffende Sachgebiet bereits gibt. Es kommt ausschließlich darauf an, ob das Sachgebiet allgemein von Bedeutung ist. Handelt es sich um ein Sachgebiet, für das in der Vergangenheit bereits Sachverständige bestellt wurden, so wurde der allgemeine Bedarf seinerzeit bereits bejaht und ist damit vorauszusetzen.
    • Sie müssen Ihre besondere Sachkunde für das von Ihnen benannte Sachgebiet nachweisen. Das bedeutet, Sie müssen über überdurchschnittliche Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten auf dem einschlägigen Sachgebiet verfügen. Neben Nachweisen in Form von Ihnen beizubringender Unterlagen (Bescheinigungen, selbst erstellte Gutachten, Referenzen etc.) kommt auch die Teilnahme an einer Prüfung vor einem mit Fachleuten besetzten, unabhängigen Fachgremium in Betracht.
    • Schließlich müssen Sie über die erforderliche persönliche Eignung verfügen. Von Ihrer persönlichen Eignung ist auszugehen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten können, Ihre Gutachterleistungen unparteiisch, unabhängig, objektiv und in einer für den Auftraggeber verständlichen Art und Weise zu erbringen. Auch an Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit und Integrität dürfen keine Zweifel bestehen. Dies setzt voraus, dass Sie sich bisher rechtskonform verhalten haben und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung zur oder zum Sachverständigen formlos oder mittels eines bereitgestellten Formulars online oder per E-Mail oder Post stellen.

    • Das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite der für Sie zuständigen Behörde Ihrer Gemeinde.
    • Reichen Sie das Antragsformular oder den formlosen Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung zur oder zum Sachverständigen nebst den erforderlichen Unterlagen/Nachweisen per Post oder E-Mail ein.
    • Die zuständige Stelle entscheidet in der Regel auf Grundlage der von Ihnen vorgelegten Nachweise über Ihren Antrag. Je nach Zuständigkeit kann auch ein Prüfungstermin vor einem unabhängigen Fachgremium anberaumt werden, das Ihre Fachkenntnisse abfragt und bewertet.
    • Das Antragsformular können Sie auch online einreichen.
    • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag und gibt Ihnen ihre Entscheidung bekannt.

    Fristen

    Erst nach erfolgter öffentlicher Bestellung und Vereidigung dürfen Sie sich im Rechts- und Geschäftsverkehr als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bezeichnen.

    Bearbeitungsdauer

    Die zuständige Stelle wird Ihren Antrag schnellstmöglich bearbeiten. Bei Durchführung eines Prüfungstermins kann die Bearbeitung erst nach dessen Abschluss erfolgen.

    13 Wochen

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Gebühr ab 1000.00 EUR bis 2500.00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 30.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2023

    Stichwörter

    Bestellung, Öffentliche Bestellung, Sachverständige, Sachverständiger, Sachverständigenbestellung, Vereidigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de