Reisegewerbekarte: Verlängerung beantragen
Für ein Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können eine befristete Reisegewerbekarte bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.
Beschreibung
Wenn Sie als Schausteller, "fliegender Händler" oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte haben, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern.
Wenn Sie als EU-Bürger nur vorübergehend grenzüberschreitend tätig werden, brauchen Sie keine Reisegewerbekarte.
Online-Dienst
Reisegewerbe: Erlaubnis, Änderung oder Verlängerung online beantragen
Online erledigen
Zahlungsweise
- Mastercard
- giropay
- Paypal
- Visa Karte
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Zuständig sind die kreisfreien Städte, die großen kreisangehörigen Städte, sowie die Ämter und amtsfreien Gemeinden in der der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.
Ansprechpartner
Amt Crivitz - 30.01 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze direkt vorm Haus
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplätze vorm Haus vorhanden (mit Parkscheibe)
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 - 12:00 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin geöffnet. Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03863 5454-345(Terminvergabe Bürgerservice)
Telefon Festnetz: 03863 5454-0(Zentrale)
Fax: 03863 5454-103
E-Mail: info@amt-crivitz.de
Kontaktperson
Herr Maik Wolpert (Sachgebietsleiter)
Frau Christin Wellnitz (Gewerbeamt) (Sachbearbeiter/-in Gewerbeangelegenheiten)
Frau Nancy Schmidt (Gewerbeamt)
Internet
Bankverbindung
Amt Crivitz
Empfänger: Amt Crivitz
IBAN: DE60 1405 2000 0000 0503 00
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Weitere Informationen
Zutritt vorzugsweise mit einem vorher vereinbarten Termin.
Terminvergabe Bürgerservice: Tel. 03863 5454-345
Terminvergabe Standesamt: Tel. 03863 5454- 321 oder -322
Terminvergabe andere Fachbereiche: mit zuständigen Mitarbeitenden
erforderliche Unterlagen
- Reisegewerbekarte
- Nachweis über die Schaustellerhaftpflichtversicherung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes
- Gewerbeabmeldung
- Genossenschaftsregisterauszug oder Handelsregisterauszug
- Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz (nur bei Feilbieten von Lebensmitteln mit Ausnahme von Obst und Gemüse)
Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.
Formulare
Den Antrag auf Verlängerung einer Reisegewerbekarte erhalten Sie bei der zuständigen Behörde oder online beim Antragsassistenten.
Voraussetzungen
Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Im Regelfall 3 Monate.
Genehmigungsfiktion: 3 Monate
Genehmigungsfiktion: 3 Monate
Kosten
- Verwaltungsgebühr für nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen nach § 55 Abs. 3 GewO: zwischen 22,00 und 127,00 EUR
- Führungszeugnis: 13,00 EUR
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 EUR
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise, kreisfreie Städte bzw. große kreisangehörige Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 13.04.2023
Stichwörter
Mobiler Standverkauf, Vertreter, Ohne Bestellung, Gewerbeanzeige, Reisegewerbekartenfreiheit, Schausteller, Reisegewerbekarte verlängern, Waren feilbieten, Handelsvertreter, Reisegewerbe, Unterhaltende Tätigkeit, Anzeigepflicht, Haustürgeschäft, Reisegewerbekarte, Handelsreisender