Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
Für ein Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können eine befristete Reisegewerbekarte bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.
Beschreibung
Wenn Sie als Schausteller, "fliegender Händler" oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte haben, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern.
Wenn Sie als EU-Bürger nur vorübergehend grenzüberschreitend tätig werden, brauchen Sie keine Reisegewerbekarte.
Online-Dienst
MVSP_MV_Reisegewerbe_Erlaubnis_Änderung_oder_Verlängerung_beantragen
Online erledigen
Zahlungsweise
- Mastercard
- Visa Karte
- giropay
- Paypal
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Zuständig sind die kreisfreien Städte, die großen kreisangehörigen Städte, sowie die Ämter und amtsfreien Gemeinden in der der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.
Ansprechpartner
Fachdienst Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Gebühren: nein
Parkplatz:
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Information zur Besucherregelung! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, für den Besucherverkehr im Bereich des Einwohnermeldeamtes, Gewerbeamtes und der Wohngeldstelle gelten folgende Regelungen: Eine Terminvergabe ist erforderlich.
Bankverbindung
Amt Hagenow-Land
Empfänger: Amt Hagenow-Land
IBAN: DE65 2306 4107 0000 0000 94
BIC: GENODEF1BCH
Bankinstitut: Raiffeisenbank Büchen-Hagenow
Amt Hagenow-Land
Empfänger: Amt Hagenow-Land
IBAN: DE22 1405 2000 1610 0144 01
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
erforderliche Unterlagen
- Reisegewerbekarte
- Nachweis über die Schaustellerhaftpflichtversicherung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes
- Gewerbeabmeldung
- Genossenschaftsregisterauszug oder Handelsregisterauszug
- Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz (nur bei Feilbieten von Lebensmitteln mit Ausnahme von Obst und Gemüse)
Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.
Formulare
Den Antrag auf Verlängerung einer Reisegewerbekarte erhalten Sie bei der zuständigen Behörde oder online beim Antragsassistenten.
Voraussetzungen
Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Im Regelfall 3 Monate.
Genehmigungsfiktion: 3 Monate
Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Reisegewerbe Verlängerung
Genehmigungsfiktion: 3 Monate
Kosten
- Verwaltungsgebühr für nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen nach § 55 Abs. 3 GewO: zwischen 22,00 und 127,00 EUR
- Führungszeugnis: 13,00 EUR
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 EUR
Dokumente
Eingehend
Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
Dokumenttyp: Registerauszug
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Genossenschaftsregisterauszug
Dokumenttyp: Registerauszug
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
Dokumenttyp: Registerauszug
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Nachweis über die Schaustellerhaftpflichtversicherung
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Reisegewerbekarte
Dokumenttyp: Erlaubnis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Identifikationsdokument
Dokumenttyp: Ausweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Handelsregisterauszug
Dokumenttyp: Registerauszug
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Reisegewerbe Verlängerung
Eingehend
Identifikationsdokument
Dokumenttyp: Ausweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Reisegewerbekarte
Dokumenttyp: Erlaubnis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Nachweis über die Schaustellerhaftpflichtversicherung
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise, kreisfreie Städte bzw. große kreisangehörige Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 13.04.2023
Stichwörter
Ohne Bestellung, Unterhaltende Tätigkeit, Handelsreisender, Mobiler Standverkauf, Reisegewerbekartenfreiheit, Handelsvertreter, Reisegewerbekarte, Haustürgeschäft, Reisegewerbe, Schausteller, Vertreter, Waren feilbieten, Gewerbeanzeige, Reisegewerbekarte verlängern, Anzeigepflicht